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   VG Bayreuth, 19.03.2021 - B 10 K 20.705   

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VG Bayreuth, 19.03.2021 - B 10 K 20.705 (https://dejure.org/2021,42605)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 19.03.2021 - B 10 K 20.705 (https://dejure.org/2021,42605)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 19. März 2021 - B 10 K 20.705 (https://dejure.org/2021,42605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GewO § 57 Abs. 1; BayVwVfG Art. 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; GewO § 60 d; GewO § 35 Abs. 8 S. 1
    Widerruf der Reisegewerbekarte, erweiterte Gewerbeuntersagung, gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, Steuerschulden, keine Kombination aus Widerruf einer Reisegewerbekarte und einer erweiterten Gewerbeuntersagung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.03.2021 - B 10 K 20.705
    Die Unzuverlässigkeit kann sich insbesondere aus der mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, dem Vorliegen von Steuerschulden, der Verletzung von steuerlichen Erklärungspflichten, dem Vorhandensein von Beitragsrückständen bei Sozialversicherungsträgern oder aus Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der gewerblichen Betätigung ergeben (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris Rn. 14; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - juris).

    Dieser Grund entfällt nur dann, wenn der Gewerbetreibende zahlungswillig ist und trotz seiner Schulden an einem sinnvollen und erfolgsversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris Rn. 14; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146/80 - juris Rn. 15).

    Haben sich die tatsächlichen Umstände geändert, muss die Initiative vom Gewerbetreibenden ausgehen (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2020 - 4 B 21/20

    Gaststätte erlaubnispflichtig erlaubnisfrei Gaststättenerlaubnis Widerruf

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.03.2021 - B 10 K 20.705
    Erst recht gilt dies für die Möglichkeit einer hieran erst anknüpfenden erweiterten Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO (ausführlich OVG NW, B.v. 30.4.2020 - 4 B 21/20 - juris Rn. 26 ff.).

    Auch wenn die spezialgesetzliche Regelung ermöglicht, die Fortführung des Betriebs aufgrund der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu unterbinden, aber (lediglich) nicht die Möglichkeit vorsieht, daran anknüpfend Maßnahmen in Bezug auf andere Gewerbe oder Tätigkeiten zu treffen, ist ein Rückgriff auf § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO ausgeschlossen und eine erweiterte Gewerbeuntersagung nicht zulässig (OVG NW, B.v. 30.4.2020 - 4 B 21/20 - juris Rn. 36 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.03.2021 - B 10 K 20.705
    Ein Verschulden im Sinne eines moralischen oder ethischen Vorwurfs oder ein Charaktermangel auf Seiten des Gewerbetreibenden sind daher nicht Voraussetzung einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit (ständige Rechtsprechung seit BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146/80 - juris).

    Dieser Grund entfällt nur dann, wenn der Gewerbetreibende zahlungswillig ist und trotz seiner Schulden an einem sinnvollen und erfolgsversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris Rn. 14; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146/80 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.03.2021 - B 10 K 20.705
    Steuerverbindlichkeiten sind nur dann geeignet, einen Gewebetreibenden als unzuverlässig zu erweisen, wenn sie sowohl nach absoluter Höhe als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von einigem Gewicht sind, und auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (BVerwG, U.v. 29.11.1988 - 1 B 164/87; BVerwG, U.v. 19.1.1994 - I ZB 5/94 - jeweils juris).

    Unerheblich ist auch, ob sich die Steuerschulden gemäß § 162 Abgabenordnung - AO aus geschätzten oder exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergeben (BVerwG, U.v. 29.1.1988 - 1 B 164/87 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 7 A 5020/98

    Grenzabstand für ein Rankgerüst

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.03.2021 - B 10 K 20.705
    Folglich war dieser während der dem Kläger gesetzten Fristen nicht vollziehbar, was zur Unangemessenheit der Fristen und damit zur Rechtswidrigkeit der Zwangsgeldandrohungen führt (vgl. OVG NW - U.v. 2.3.2001 - 7 A 5020/98 - juris Rn. 31 ff.; BayVGH, B.v. 16.5.2018 - 21 Cs 18.72 - juris Rn. 18 f.; für Gegenstandslosigkeit BayVGH, B.v. 30.8.2001 - 22 CS 99.3133 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 30.08.2001 - 22 CS 99.3133
    Auszug aus VG Bayreuth, 19.03.2021 - B 10 K 20.705
    Folglich war dieser während der dem Kläger gesetzten Fristen nicht vollziehbar, was zur Unangemessenheit der Fristen und damit zur Rechtswidrigkeit der Zwangsgeldandrohungen führt (vgl. OVG NW - U.v. 2.3.2001 - 7 A 5020/98 - juris Rn. 31 ff.; BayVGH, B.v. 16.5.2018 - 21 Cs 18.72 - juris Rn. 18 f.; für Gegenstandslosigkeit BayVGH, B.v. 30.8.2001 - 22 CS 99.3133 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 11.07.2001 - 1 ZB 01.1255

    Anordnung zur Duldung des Abrisses baurechtswidriger Gebäude; Bestehen einer

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.03.2021 - B 10 K 20.705
    Hierzu gehört u.a., dass die zu vollstreckende Anordnung gemäß Art. 19 Abs. 1 VwZVG vollziehbar ist (vgl. nur BayVGH, B.v. 11.7.2001 - 1 ZB 01.1255 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 21 CS 18.72

    Transport eines schussbereiten Jagdgewehrs in einem Kraftfahrzeug

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.03.2021 - B 10 K 20.705
    Folglich war dieser während der dem Kläger gesetzten Fristen nicht vollziehbar, was zur Unangemessenheit der Fristen und damit zur Rechtswidrigkeit der Zwangsgeldandrohungen führt (vgl. OVG NW - U.v. 2.3.2001 - 7 A 5020/98 - juris Rn. 31 ff.; BayVGH, B.v. 16.5.2018 - 21 Cs 18.72 - juris Rn. 18 f.; für Gegenstandslosigkeit BayVGH, B.v. 30.8.2001 - 22 CS 99.3133 - juris Rn. 17).
  • BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts; Notierung von

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.03.2021 - B 10 K 20.705
    Steuerverbindlichkeiten sind nur dann geeignet, einen Gewebetreibenden als unzuverlässig zu erweisen, wenn sie sowohl nach absoluter Höhe als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von einigem Gewicht sind, und auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (BVerwG, U.v. 29.11.1988 - 1 B 164/87; BVerwG, U.v. 19.1.1994 - I ZB 5/94 - jeweils juris).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78

    Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Erweitert

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.03.2021 - B 10 K 20.705
    Eine erweiterte Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO ist danach nur zulässig, wenn - abgesehen von dem Fall des § 35 Abs. 1 Satz 3 GewO - in demselben Verfahren zumindest ein tatsächlich betriebenes Gewerbe nach Maßgabe von § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO untersagt wird (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 14.78 - juris Rn. 39).
  • VG Magdeburg, 05.11.2020 - 3 B 214/20

    Widerruf einer Reisegewerbekarte und Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - 4 B 601/16

    Widerruf der erteilten Erlaubnis für die selbständige Ausübung des Gewerbes wegen

  • VGH Bayern, 08.07.2013 - 22 C 13.1163

    Versagung einer Erlaubnis für eine Schank- und Speisewirtschaft

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit

  • VG Ansbach, 05.06.2014 - AN 4 K 13.01803

    Widerruf der Reisegewerbeerlaubnis; fehlende Leistungsfähigkeit; gewerbebezogenes

  • VG München, 10.02.2015 - M 16 K 14.4508

    Privatkrankenanstalt; Widerruf der Konzession; Betriebsuntersagung

  • VG Würzburg, 24.06.2020 - W 6 K 19.236

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

  • VG Ansbach, 21.04.2017 - AN 4 K 17.00427

    Erweiterte Gewerbeuntersagung und Widerruf der Gewerbeerlaubnis

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