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   VG Bayreuth, 19.05.2015 - B 4 K 13.333   

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VG Bayreuth, 19.05.2015 - B 4 K 13.333 (https://dejure.org/2015,18329)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 19.05.2015 - B 4 K 13.333 (https://dejure.org/2015,18329)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - B 4 K 13.333 (https://dejure.org/2015,18329)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe, Wohngeld, elektronischer Widerspruch, Widerspruchsfrist, Wiedereinsetzung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Thüringen, 17.05.2001 - 4 ZKO 263/01

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht;

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.05.2015 - B 4 K 13.333
    Dagegen reicht es nicht aus, wenn der Widerspruchsführer, wie hier, bei der Behörde anruft und darüber ein Aktenvermerk gefertigt wird (ThürOVG, B. v. 17.05.2001 - 4 ZKO 263/01 - NVwZ-RR 2002, 408/409 = DÖV 2001, 963/963f.).
  • BVerwG, 16.02.1967 - III C 4.66

    Fiktion einer Beschwerde gegen einen Ausgleichsbescheid - Betreuungspflichten des

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.05.2015 - B 4 K 13.333
    § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO sieht jedoch zwingend vor, dass ein Widerspruch tatsächlich schriftlich eingelegt wird und lässt keinen Raum, die Einlegung eines Widerspruchs zu fingieren (BVerwG, U. v. 16.02.1967 - III C 4.66 - BVerwGE 26, 201/202).
  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.05.2015 - B 4 K 13.333
    Da ihr auch keine Wiedereinsetzung zu gewähren ist, ist der Widerspruch und damit auch die Klage gegen den Ausgangsbescheid unzulässig (vgl. dazu BVerwG, U. v. 08.03.1983 - 1 C 34/80 - NJW 1983, 1923; st. Rspr.).
  • VGH Bayern, 18.06.2007 - 11 CS 06.1959

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis // Wirksame

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.05.2015 - B 4 K 13.333
    Deshalb dient die E-Mail-Adresse ausdrücklich nicht dem Zweck, elektronische Widersprüche entgegenzunehmen (vgl. BayVGH, B. v. 18.06.2007 - 11 CS 06.1959 - juris Rn. 32).
  • LSG Sachsen, 26.06.2012 - L 7 AS 205/11

    Widerspruchseinlegung per E-Mail mit einem als PDF-Datei angehängten Schreiben

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.05.2015 - B 4 K 13.333
    Das Risiko, dass ihr als PDF-Datei per E-Mail übermitteltes Widerspruchsschreiben nicht rechtzeitig ausgedruckt wurde und damit Schriftform erlangte, trägt die Klägerin, die damit die Versäumung der Frist zu verantworten hat (LSG Sachsen-Anhalt, B. v. 26.06.2012 - L 7 AS 205/11 B ER - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11

    Signatur; elektronische; Berufungsbegründungsschrift; Wiedereinsetzung; höhere

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.05.2015 - B 4 K 13.333
    Denn die hohen Anforderungen an die Signatur elektronischer Dokumente dienen zusätzlich dem Schutz vor nachträglichen Änderungen, also ihrer Integrität (BVerwG, U. v. 25.04.2012 - 8 C 18/11 - BVerwGE 143, 50/53 = NVwZ 2012, 1262/1263, jew. Rn.17 zum insoweit vergleichbaren § 55 a Abs. 1 Satz 3 VwGO).
  • LSG Bayern, 24.02.2012 - L 8 SO 9/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Schriftformerfordernis - Übermittlung einer

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.05.2015 - B 4 K 13.333
    Offen lassen kann das Gericht, ob die Übermittlung einer PDF-Datei, die erst dann zu einem Schriftstück wurde, das das Widerspruchsschreiben verkörperte, als die Wohngeldstelle sie ausdruckte, dazu ausreichte, um einen Widerspruch schriftlich einzureichen (dafür BGH, B. v. 15.07.2008 - X ZB 8/08 - NJW 2008, 2649/2650; dagegen BayLSG, B .v. 24.02.2012 - L 8 So 9/12 B ER - juris Rn. 11-15).
  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08

    Berufungsbegründung per E-Mail

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.05.2015 - B 4 K 13.333
    Offen lassen kann das Gericht, ob die Übermittlung einer PDF-Datei, die erst dann zu einem Schriftstück wurde, das das Widerspruchsschreiben verkörperte, als die Wohngeldstelle sie ausdruckte, dazu ausreichte, um einen Widerspruch schriftlich einzureichen (dafür BGH, B. v. 15.07.2008 - X ZB 8/08 - NJW 2008, 2649/2650; dagegen BayLSG, B .v. 24.02.2012 - L 8 So 9/12 B ER - juris Rn. 11-15).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2022 - 1 M 43/22

    Widerspruchsschreiben in Gestalt einer PDF-Datei

    Die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts entspricht der - soweit ersichtlich - überwiegend in der Rechtsprechung anzutreffenden Ansicht, dass das Übersenden eines nicht qualifiziert signierten Widerspruchsschreibens in Gestalt einer PDF-Datei, die an eine einfache E-Mail angehängt ist, nicht dem Schriftformerfordernis des § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO genüge (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 6 C 12/15, wonach bei der Nutzung einer einfachen E-Mail zur Übermittlung eines Widerspruchs die auch durch das elektronische Dokument zu wahrende Funktion der Schriftform nur dann nicht beeinträchtigt wird, wenn das im Anhang beigefügte Widerspruchsschreiben seinerseits qualifiziert signiert ist; OVG Münster, Urteil vom 28. Mai 2015 - 2 A 188/15, 40; VGH München, Beschluss vom 23. September 2021 - 4 ZB 21.1847; VG München, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - M 10 S 21.4517; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 11. Februar 2021 - 4 K 758/20.NW; VG Bayreuth, Beschluss vom 23. Januar 2020 - B 1 S 19.1233, und vom 19. Mai 2015 - B 4 K 13.333; zur vergleichbaren Konstellation im Beschwerdeverfahren OVG Bautzen, Beschluss vom 13. März 2019 - 4 B 445/18; vgl. im Übrigen auch BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 1/16 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juni 2016 - L 7 SO 4619/15).
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