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   VG Bayreuth, 19.08.2014 - B 5 K 12.771   

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VG Bayreuth, 19.08.2014 - B 5 K 12.771 (https://dejure.org/2014,34382)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 19.08.2014 - B 5 K 12.771 (https://dejure.org/2014,34382)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 19. August 2014 - B 5 K 12.771 (https://dejure.org/2014,34382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Berücksichtigung einer Jahressonderzahlung bei der Ruhensberechnung nach § 53 Abs. 7 BeamtVG;Rücknahme eines bestandskräftigen Widerspruchsbescheides

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.10.1984 - 8 B 56.84

    Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen - Bestandskraft

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.08.2014 - B 5 K 12.771
    In den von § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG nicht erfassten Fällen ist somit ein Wiederaufgreifen zwar grundsätzlich zulässig, steht jedoch im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (vgl. BVerwG, B.v. 22.10.1984 - 8 B 56/84 - NVwZ 1985, 265).

    Umgekehrt kommt eine Ermessensreduzierung auf Null zugunsten der Rücknahme nur dann in Betracht, wenn die Aufrechterhaltung des Erstbescheides schlechthin unerträglich wäre, der Erstbescheid über seine Rechtswidrigkeit hinaus offensichtlich fehlerhaft wäre oder Umstände gegeben sind, welche die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit des Erstbescheids als einen Verstoß gegen die guten Sitten oder gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.1974 - 8 C 20.72 - BVerwGE 44, 333 ; BVerwG, B.v. 22.10.1984 - 8 B 56.84 - NVwZ 1985, 265; BVerwG, U.v. 27.1.1994 - 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86; Kopp/Ramsauer, § 48 Rn. 81b, 82a).

  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12

    Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen;

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.08.2014 - B 5 K 12.771
    Mit Schreiben vom 4. August 2014 teilte die Beklagte mit, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2013 (2 C 17.12 - ZBR 2014, 168), wonach die Jahressonderzahlung aus § 20 Abs. 1 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei der Ruhensberechnung nach § 53 Abs. 7 BeamtVG anteilig auf alle Kalendermonate umzulegen ist, auch im vorliegenden Rechtsstreit grundsätzlich für anwendbar gehalten werde.

    Tatsächlich hätte, wie das BVerwG inzwischen in einem Parallelfall entschieden hat, die Jahressonderzahlung bei der Ruhensberechnung gemäß § 53 Abs. 7 Satz 5 BeamtVG anteilig auf alle zwölf Kalendermonate umgelegt werden müssen (BVerwG, U.v. 26.11.2013 - 2 C 17.12 - ZBR 2014, 168; vgl. auch VGH Kassel, U.v. 18.12.2013 - 1 A 1585/12 - ZBR 2014, 258).

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.08.2014 - B 5 K 12.771
    Umgekehrt kommt eine Ermessensreduzierung auf Null zugunsten der Rücknahme nur dann in Betracht, wenn die Aufrechterhaltung des Erstbescheides schlechthin unerträglich wäre, der Erstbescheid über seine Rechtswidrigkeit hinaus offensichtlich fehlerhaft wäre oder Umstände gegeben sind, welche die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit des Erstbescheids als einen Verstoß gegen die guten Sitten oder gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.1974 - 8 C 20.72 - BVerwGE 44, 333 ; BVerwG, B.v. 22.10.1984 - 8 B 56.84 - NVwZ 1985, 265; BVerwG, U.v. 27.1.1994 - 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86; Kopp/Ramsauer, § 48 Rn. 81b, 82a).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.08.2014 - B 5 K 12.771
    Umgekehrt kommt eine Ermessensreduzierung auf Null zugunsten der Rücknahme nur dann in Betracht, wenn die Aufrechterhaltung des Erstbescheides schlechthin unerträglich wäre, der Erstbescheid über seine Rechtswidrigkeit hinaus offensichtlich fehlerhaft wäre oder Umstände gegeben sind, welche die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit des Erstbescheids als einen Verstoß gegen die guten Sitten oder gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.1974 - 8 C 20.72 - BVerwGE 44, 333 ; BVerwG, B.v. 22.10.1984 - 8 B 56.84 - NVwZ 1985, 265; BVerwG, U.v. 27.1.1994 - 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86; Kopp/Ramsauer, § 48 Rn. 81b, 82a).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 10 A 10330/12

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.08.2014 - B 5 K 12.771
    So hat sich das OVG Koblenz - im Einklang mit der Verwaltungspraxis der Beklagten - für eine vollumfängliche Anrechnung der Jahressonderzahlung im Monat November nach dem Zuflussprinzip des § 53 Abs. 7 Satz 4 BeamtVG ausgesprochen (OVG Koblenz, U.v. 17.8.2012 - 10 A 10330/12 - juris).
  • VG Bayreuth, 29.07.2011 - B 5 K 10.558

    Anwendung der Ruhensregelung des § 53 BeamtVG auf die Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.08.2014 - B 5 K 12.771
    Im Übrigen hat das Bayerische VG Bayreuth in einer vergleichbaren Konstellation, bei der es ebenfalls um das Zusammentreffen der Jahressonderzahlung nach § 22 TV-BA mit dem Witwengeld nach §§ 19 und 20 BeamtVG ging, bereits im Jahr 2011 entschieden, dass eine Zwölftelung der Jahressonderzahlung nach § 53 Abs. 7 Satz 5 BeamtVG stattzufinden hat (VG Bayreuth, U.v. 29.7.2011 - B 5 K 10.558 - juris).
  • VGH Hessen, 18.12.2013 - 1 A 1585/12

    Berücksichtigung einer Jahressonderzahlung bei der Ruhensberechnung

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.08.2014 - B 5 K 12.771
    Tatsächlich hätte, wie das BVerwG inzwischen in einem Parallelfall entschieden hat, die Jahressonderzahlung bei der Ruhensberechnung gemäß § 53 Abs. 7 Satz 5 BeamtVG anteilig auf alle zwölf Kalendermonate umgelegt werden müssen (BVerwG, U.v. 26.11.2013 - 2 C 17.12 - ZBR 2014, 168; vgl. auch VGH Kassel, U.v. 18.12.2013 - 1 A 1585/12 - ZBR 2014, 258).
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