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   VG Bayreuth, 20.01.2023 - B 9 K 21.30615   

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VG Bayreuth, 20.01.2023 - B 9 K 21.30615 (https://dejure.org/2023,2957)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 20.01.2023 - B 9 K 21.30615 (https://dejure.org/2023,2957)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 20. Januar 2023 - B 9 K 21.30615 (https://dejure.org/2023,2957)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3; AsylG § 4; AsylG § 3e
    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Tschetschenen - Russische Föderation

  • rewis.io

    Russische Föderation, Inländische Fluchtalternative für Tschetschenen, Gefahr der Rekrutierung im Rahmen der (Teil-)Mobilmachung 2022

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3e; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; MRK, Art 3; EURL 95/2011, Art 4 Abs 4
    Russische Föderation: Keine generelle politische Verfolgung von tschetschenischen Volkszughörigen außerhalb des Nordkaukasus durch das Kadyrow-Regime oder durch russische Sicherheitsorgane; Befürchtete Einberufung des Klägers zum Kriegsdienst in der Ukraine nicht ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Berlin, 12.03.2008 - 38 X 33.08

    Abschiebungsschutz für Tschetschenen mit ausführlicher Erörterung der

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.01.2023 - B 9 K 21.30615
    ausgesetzt wäre (vgl. VG Berlin, U.v. 12.3.2008 - 38 X 33.08 - juris Rn. 65 ff. m.w.N.).

    Es gibt Regionen, in denen keine örtlichen Vorschriften zur Registrierung erlassen worden sind oder diese nicht restriktiv angewandt werden, in denen also eine Registrierung leichter möglich ist (vgl. - insbesondere auch zum Registrierungsverfahren - VG Berlin, U.v. 12.3.2008 - 38 X 33.08 - juris Rn. 74 ff.).

    Es ist daher davon auszugehen, dass eine Registrierung oder das Innehaben von Personalpapieren zwar durchaus hilft, das Leben in der Russischen Föderation leichter zu gestalten, jedoch nicht unabdingbare Voraussetzung dafür ist, Lebensverhältnisse zu schaffen, welche - unter Berücksichtigung des allgemeinen Lebensstandards in der Russischen Föderation - als zumutbar anzusehen sind (vgl. VG Berlin, U.v. 12.3.2008 - 38 X 33.08 - juris Rn. 79 m.w.N.).

  • VG Potsdam, 15.11.2022 - 6 K 650/16
    Auszug aus VG Bayreuth, 20.01.2023 - B 9 K 21.30615
    Aus den dem Gericht zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln ist auch nichts dafür ersichtlich, dass die Teilmobilmachung nach ihrem offiziellen Ende inoffiziell fortgesetzt und in relevantem Umfang in gleicher Weise Personen zum Militär zwangsrekrutiert würden (ebenso VG Potsdam, U.v. 15.11.2022 - 6 K 650/16.A - juris Rn. 31).

    Vielmehr ist nach dem Eingeständnis von Fehlern bei der Rekrutierung durch die Staatsführung und dem darauffolgenden ersichtlichen Bemühen der Militärbehörden, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten, nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Kläger entgegen der Rechtslage rekrutiert worden wäre (vgl. VG Potsdam, U.v. 15.11.2022 - 6 K 650/16.A - juris Rn. 27 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2012 - A 3 S 1876/09

    Verfolgung von Russen aus Tschetschenien in den anderen Teilen der russischen

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.01.2023 - B 9 K 21.30615
    Angesichts der im Verhältnis zur kaukasischen Bevölkerung in der Russischen Föderation (allein in Moskau sollen über 200.000 Tschetschenen leben, vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Russischen Föderation vom 28.9.2022, S. 17) geringen Opferzahlen kann nicht angenommen werden, dass Kaukasier außerhalb ihrer Heimatregionen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit tatsächlich Opfer gewalttätiger Übergriffe werden (vgl. VGH BW, U.v. 15.2.2012 - A 3 S 1876/09 - juris Rn 55; Republik Österreich, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Länderinformationsblatt Russische Föderation vom 9.11.2022, S. 96).

    Fehlt es an einer solchen Möglichkeit der Existenzsicherung, ist eine interne Schutzmöglichkeit nicht gegeben (vgl. BVerwG, U.v. 19.07.2021 - 1 C 4.20 - juris; VGH BW, U.v. 15.2.2012 - A 3 S 1876/09 - juris).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.01.2023 - B 9 K 21.30615
    Eine bloße Glaubhaftmachung in der Gestalt, dass der Vortrag lediglich wahrscheinlich sein muss, ist nicht ausreichend (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180).

    Hierbei darf das Gericht jedoch hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerland, die zur Zuerkennung des internationalen Schutzes oder der Feststellung eines Abschiebungsverbotes führen sollen, keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fragen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.01.2023 - B 9 K 21.30615
    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - juris Rn. 35; HessVGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris Rn. 15).
  • VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11

    Afghanistan Gefährdungslage in Herat

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.01.2023 - B 9 K 21.30615
    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - juris Rn. 35; HessVGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 18.02.2021 - 1 C 4.20

    Gewährleistung des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort des internen Schutzes

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.01.2023 - B 9 K 21.30615
    Fehlt es an einer solchen Möglichkeit der Existenzsicherung, ist eine interne Schutzmöglichkeit nicht gegeben (vgl. BVerwG, U.v. 19.07.2021 - 1 C 4.20 - juris; VGH BW, U.v. 15.2.2012 - A 3 S 1876/09 - juris).
  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.01.2023 - B 9 K 21.30615
    Dazu gehören auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs ausgeübt werden können, auch soweit diese Arbeiten im Bereich einer "Schatten- oder Nischenwirtschaft" stattfinden (vgl. BVerwG, B.v. 17.5.2005 - 1 C 24.06 - juris).
  • BVerwG, 31.08.2006 - 1 B 96.06

    Voraussetzungen für eine inländische Fluchtalternative

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.01.2023 - B 9 K 21.30615
    Maßgeblich ist ferner nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, B.v. 31.8.2006 - 1 B 96.06 - juris).
  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.01.2023 - B 9 K 21.30615
    Das Gericht ist damit im Grundsatz nicht gehalten, den Asylbewerber vorab auf mögliche Ungereimtheiten und Widersprüche in seinem Vorbringen hinzuweisen (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2020 - 11 ZB 19.33226 - juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 10.5.2002 - 1 B 392.01 - NVwZ 2002, 1381; B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01, 1 PKH 46/01 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 392.01

    Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit des

  • VG Braunschweig, 11.10.2022 - 8 A 388/19

    Asylantragstellung als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung; Bestrafung wegen

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • VG Berlin, 24.03.2015 - 33 K 229.13

    Abschiebung eines tschetschenischen Volkszugehörigen

  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 11 B 18.32129

    Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für russische

  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 11 ZB 19.33226

    Gefährdung aufgrund drohender Ermittlungen wegen islamistischer Aktivitäten im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 11 A 2307/03

    Russland, Tschetschenien, Interne Fluchtalternative, Anerkennungsrichtlinie,

  • VG Ansbach, 14.09.2007 - AN 10 K 07.30008
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 L 25/18

    Asyl; Verfolgung einer tschetschenischen Familie bei Rückkehr in die Russische

  • VG Augsburg, 12.06.2006 - Au 2 K 05.30203
  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 4.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

  • VG Würzburg, 04.03.2024 - W 7 K 23.30458

    Asyl, Russische Föderation, Wehrpflicht, Subsidiärer Schutz

    Im Zwang zur Teilnahme an Kampfhandlungen im Rahmen eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges, wie er derzeit von der russischen Föderation gegen die Ukraine geführt wird, liegt ein drohender ernsthafter Schaden i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG, Art. 3 EMRK in Form einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (vgl. VG Bayreuth, U.v. 20.1.2023 - B 9 K 21.30615 - juris Rn. 35; VG Berlin, U.v. 6.7.2023 - 33 K 312.19 A - juris Rn. 36, VG Bremen, B.v. 26.5.2023 - 6 V 24/23 - juris Rn. 17 f.; U.v. 16.1.2024 - 6 K 2587/20 - juris Rn. 26).
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