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   VG Bayreuth, 20.02.2020 - B 5 E 20.81   

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VG Bayreuth, 20.02.2020 - B 5 E 20.81 (https://dejure.org/2020,12107)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 20.02.2020 - B 5 E 20.81 (https://dejure.org/2020,12107)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - B 5 E 20.81 (https://dejure.org/2020,12107)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO§ 80 Abs. 5, § 88, § 123 Abs. 1; BBG § 66 S. 1; BBesG § 70 Abs. 3; StGB § 86a Abs. 1; BeamtStG § 39 S. 1
    Betretensverbot als Begleitmaßnahme eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte

  • rewis.io

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2016 - 2 MB 23/16

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Polizeibeamten auf Widerruf bei

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.02.2020 - B 5 E 20.81
    Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte ist in aller Regel zu bejahen, sofern dieses nicht offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - BeckRS 2016, 52571 Rn. 7; VG Augsburg, B.v. 14.6.2017 - Au 2 S 17.491 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Da es sich um ein vorläufiges Verbot im Sinne einer materiell-rechtlichen Eilmaßnahme handelt - denn es erlischt gemäß § 66 Satz 2 BBG, wenn nicht bis zum Ablauf von drei Monaten gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren eingeleitet worden ist -, kann keine abschließende Klärung des Sachverhalts gefordert werden (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - BeckRS 2016, 52571 Rn. 12).

    Es genügt vielmehr, dass ihm Dienstgeschäfte zur Wahrnehmung übertragen sind, weshalb auch ein Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst - wie hier - Dienstgeschäfte im Sinne der Vorschrift ausübt (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - BeckRS 2016, 52571 Rn. 13).

    Zwingende dienstliche Gründe sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - BeckRS 2016, 52571 Rn. 14; vgl. zu § 22 SG: BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 1 WB 36.98 -, juris Rn. 5).

  • VG Augsburg, 14.06.2017 - Au 2 S 17.491

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bei der Polizei wegen sexueller

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.02.2020 - B 5 E 20.81
    Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte ist in aller Regel zu bejahen, sofern dieses nicht offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - BeckRS 2016, 52571 Rn. 7; VG Augsburg, B.v. 14.6.2017 - Au 2 S 17.491 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die Gründe der Verbotsverfügung regelmäßig zugleich das besondere öffentliche Interesse an ihrer sofortigen Vollziehung tragen (vgl. VG Augsburg, B.v. 14.6.2017 - Au 2 S 17.491 - juris Rn. 21; VG Düsseldorf, B.v. 18.5.2016 - 13 L 832/16 - juris Rn. 6ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98

    Recht der Soldaten - Verbot der Dienstausübung und Uniformverbot lediglich bei

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.02.2020 - B 5 E 20.81
    Zwingende dienstliche Gründe sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - BeckRS 2016, 52571 Rn. 14; vgl. zu § 22 SG: BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 1 WB 36.98 -, juris Rn. 5).

    Für ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ist daher keine erschöpfende Aufklärung erforderlich; es genügt vielmehr, wenn der zuständige Vorgesetzte aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwingend geboten erscheinen lassen (vgl. zu § 22 SG: BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 1 WB 36.98 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - 6 A 1454/13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung von Dienstgeschäften

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.02.2020 - B 5 E 20.81
    Die endgültige Aufklärung ist den in § 66 Satz 2 BBG aufgeführten weiteren Verfahren vorbehalten (so auch zu § 39 BeamtStG: OVG NW, B.v. 30.7.2015 - 6 A 1454/13 - juris Rn. 7ff. m.w.N.).
  • VG München, 20.06.2016 - M 5 S 16.1250

    Polizeibeamten wird Führung der Dienstgeschäfte nach Auftritt im Fernsehen

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.02.2020 - B 5 E 20.81
    Zum einen hat der Antragsteller kein berechtigtes Interesse an einem Betreten der Diensträume, solange er keine Dienstgeschäfte führen darf (vgl. VG München, B.v. 20.6.2016 - M 5 S 16.1250 - juris Rn. 33; VG Augsburg, B.v. 14.6.2017 - juris Rn. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 6 A 2586/12

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.02.2020 - B 5 E 20.81
    Die zu befürchtenden Nachteile müssen so gewichtig sein, dass dem Dienstherrn die Führung der Dienstgeschäfte durch den Beamten bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung nicht zugemutet werden kann (vgl. zu § 39 BeamtStG: OVG NW, B.v. 17.6.2013 - 6 A 2586/12 - juris 13).
  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 ZB 16.921

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen Kollegendiebstahls bei der Polizei

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.02.2020 - B 5 E 20.81
    Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist daher nur möglich, wenn nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorzunehmenden summarischen Prüfung bezogen auf den Zeitpunkt des Ergehens der Verbotsverfügung (BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 12) grundlegende Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung bestehen (OVG Hamburg, B.v. 3.8.1954 - Bs II 32/54 - VerwRspr 1955, 216 f.; VG München, B.v. 20.6.2016 - M 5 S. 16.1250 - juris Rn. 19).
  • VG Düsseldorf, 18.05.2016 - 13 L 832/16

    Anordnung des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte aus dienstlichen Gründen

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.02.2020 - B 5 E 20.81
    Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die Gründe der Verbotsverfügung regelmäßig zugleich das besondere öffentliche Interesse an ihrer sofortigen Vollziehung tragen (vgl. VG Augsburg, B.v. 14.6.2017 - Au 2 S 17.491 - juris Rn. 21; VG Düsseldorf, B.v. 18.5.2016 - 13 L 832/16 - juris Rn. 6ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.02.2020 - B 5 E 20.81
    Die Pflicht des Beamten zur Verfassungstreue ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG, die auch für das Beamtenverhältnis auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gilt (BVerwG, U.v. 9.6.1981 - 2 C 48.78 - juris Rn. 24).
  • VG München, 13.10.2006 - M 5 S 06.3478
    Auszug aus VG Bayreuth, 20.02.2020 - B 5 E 20.81
    Für die Begründung der sofortigen Vollziehung sind deshalb grundsätzlich keine weiteren Gründe erforderlich als für die Anordnung des Verbots (vgl. VG München, B.v. 20.6.2016 - M 5 S. 16.1250 - juris Rn. 18; B.v. 13.10.2006 - M 5 S 06.3478 - juris Rn. 15).
  • VG Bayreuth, 18.12.2020 - B 5 S 20.1240

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf, Berechtigte Zweifel an persönlicher

    Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 20.02.2020 - B 5 E 20.81 wurde der Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren abgelehnt.

    Im Verfahren B 5 E 20.81 vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth habe der Antragsteller mit Schriftsatz vom 19.02.2020 angegeben, damals Aussagen über seinen Urgroßvater und dessen Zugehörigkeit zur SS getätigt zu haben.

    Ergänzend wird entsprechend § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO auf die Gerichtsakte, auch auf diejenige des Verfahrens B 5 E 20.81, und die vorgelegten Behördenakten verwiesen.

  • VGH Bayern, 23.04.2020 - 6 CE 20.451

    Rechtsschutz gegen Betretensverbot als Begleitmaßnahme eines Verbots der Führung

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 20. Februar 2020 - B 5 E 20.81 - wird zurückgewiesen.
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