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   VG Bayreuth, 21.02.2022 - B 7 E 22.160   

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https://dejure.org/2022,7358
VG Bayreuth, 21.02.2022 - B 7 E 22.160 (https://dejure.org/2022,7358)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 21.02.2022 - B 7 E 22.160 (https://dejure.org/2022,7358)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 21. Februar 2022 - B 7 E 22.160 (https://dejure.org/2022,7358)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anspruch auf Ausstellung eines Genesenennachweises - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 07.02.2022 - 20 CE 22.226

    Ausstellung eines Genesennachweises

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.02.2022 - B 7 E 22.160
    Auch der Normgeber der 15. BayIfSMV verfügt nicht über die Befugnis, den Status der Antragstellerin abweichend von den Festlegungen des § 2 Nr. 4 und 5 SchAusnahmV zu gestalten, weil es sich um eine auf Grundlage des § 28c IfSG erlassenen Rechtsverordnung des Bundes handelt, auf die die Regelungen der 15. BayIfSMV Bezug nehmen (BayVGH, B.v. 7.2.2022 - 20 CE 22.226).

    Nachdem mit dem Antrag im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, erübrigt sich eine Ermäßigung des Streitwertes nach Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2022 - 20 CE 22.226).

  • VGH Bayern, 18.03.2016 - 12 CE 16.66

    Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung zum Besuch einer Privatschule

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.02.2022 - B 7 E 22.160
    Wird mit der begehrten Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht und dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris).
  • VG Ansbach, 11.02.2022 - AN 18 S 22.00234

    Verkürzung des Genesenenstatus

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.02.2022 - B 7 E 22.160
    Zur Begründung des Anordnungsanspruchs wurde auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 04.02.2022 - 3 B 4/22 - und des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 11.02.2022 - AN 18 S 22.00234 verwiesen, deren Begründung sich die Antragstellerin zu eigen mache.
  • VG Osnabrück, 04.02.2022 - 3 B 4/22

    Bestimmtheit; Corona; Covid-19 Virus; Genesenennachweis; Verfassungswidrigkeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.02.2022 - B 7 E 22.160
    Zur Begründung des Anordnungsanspruchs wurde auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 04.02.2022 - 3 B 4/22 - und des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 11.02.2022 - AN 18 S 22.00234 verwiesen, deren Begründung sich die Antragstellerin zu eigen mache.
  • OVG Sachsen, 22.09.2017 - 4 B 268/17

    Kinderbetreuungsplatz; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung; Verweilzeit, ;

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.02.2022 - B 7 E 22.160
    Ein Anordnungsgrund setzt voraus, dass es dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Interessen unzumutbar ist, eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (vgl. SächsOVG, B.v. 22.9.2017 - 4 B 268/17 - juris; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 123, Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.02.2022 - B 7 E 22.160
    Wird mit der begehrten Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht und dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris).
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