Rechtsprechung
VG Bayreuth, 21.02.2022 - B 7 E 22.160 |
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VwGO § 123 Abs. 1; SchAusnahmV § 2 Nr. 5
Anspruch auf Ausstellung eines Genesenennachweises (verneint)
Kurzfassungen/Presse
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Anspruch auf Ausstellung eines Genesenennachweises - Corona-Virus
Corona: Rechtsprechungsübersichten
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- VGH Bayern, 07.02.2022 - 20 CE 22.226
Ausstellung eines Genesennachweises
Auszug aus VG Bayreuth, 21.02.2022 - B 7 E 22.160
Auch der Normgeber der 15. BayIfSMV verfügt nicht über die Befugnis, den Status der Antragstellerin abweichend von den Festlegungen des § 2 Nr. 4 und 5 SchAusnahmV zu gestalten, weil es sich um eine auf Grundlage des § 28c IfSG erlassenen Rechtsverordnung des Bundes handelt, auf die die Regelungen der 15. BayIfSMV Bezug nehmen (BayVGH, B.v. 7.2.2022 - 20 CE 22.226).Nachdem mit dem Antrag im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, erübrigt sich eine Ermäßigung des Streitwertes nach Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2022 - 20 CE 22.226).
- VGH Bayern, 18.03.2016 - 12 CE 16.66
Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung zum Besuch einer Privatschule
Auszug aus VG Bayreuth, 21.02.2022 - B 7 E 22.160
Wird mit der begehrten Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht und dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris). - VG Ansbach, 11.02.2022 - AN 18 S 22.00234
Verkürzung des Genesenenstatus
Auszug aus VG Bayreuth, 21.02.2022 - B 7 E 22.160
Zur Begründung des Anordnungsanspruchs wurde auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 04.02.2022 - 3 B 4/22 - und des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 11.02.2022 - AN 18 S 22.00234 verwiesen, deren Begründung sich die Antragstellerin zu eigen mache.
- VG Osnabrück, 04.02.2022 - 3 B 4/22
Bestimmtheit; Corona; Covid-19 Virus; Genesenennachweis; Verfassungswidrigkeit
Auszug aus VG Bayreuth, 21.02.2022 - B 7 E 22.160
Zur Begründung des Anordnungsanspruchs wurde auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 04.02.2022 - 3 B 4/22 - und des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 11.02.2022 - AN 18 S 22.00234 verwiesen, deren Begründung sich die Antragstellerin zu eigen mache. - OVG Sachsen, 22.09.2017 - 4 B 268/17
Kinderbetreuungsplatz; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung; Verweilzeit, ; …
Auszug aus VG Bayreuth, 21.02.2022 - B 7 E 22.160
Ein Anordnungsgrund setzt voraus, dass es dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Interessen unzumutbar ist, eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (vgl. SächsOVG, B.v. 22.9.2017 - 4 B 268/17 - juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 123, Rn. 26 m.w.N.). - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus VG Bayreuth, 21.02.2022 - B 7 E 22.160
Wird mit der begehrten Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht und dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris).