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VG Bayreuth, 22.06.2009 - B 3 K 08.788 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 14.02
Zuständigkeit, örtliche - für Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche während …
Auszug aus VG Bayreuth, 22.06.2009 - B 3 K 08.788
Indem § 104 BSHG die entsprechende Geltung des § 97 Abs. 2 BSHG anordnet, ist er nicht nur eine Erstattungsvorschrift, sondern eine die Zuständigkeit regelnde Norm (so BVerwG, Urteil vom 17.12.2003, Az: 5 C 14/02 = FEVS 55, 292 bis 296).§ 104 BSHG bestimmt (ebenso wie § 107 SGB XII) die entsprechende Geltung des § 97 Abs. 2 BSHG (bzw. § 98 Abs. 2 SGB XII) nicht beschränkt auf und für eine besondere Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen als Maßnahme der Sozialhilfe, sondern allein abhängig von der tatsächlichen Unterbringung, also ungeachtet ihres sozialhilfe-, jugendhilfe-, bzw. familienrechtlichen Grundes (so BVerwG vom 17.12.2003, a.a.O.).
- VGH Bayern, 09.06.2005 - 12 BV 02.969
Kinder- und Jugendhilfe, Kostenerstattung, Eingliederungshilfe für junge …
Auszug aus VG Bayreuth, 22.06.2009 - B 3 K 08.788
Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine wesentliche oder nicht wesentliche Behinderung handelt (vgl. BayVGH vom 09.06.2005, Az. 12 BV 02.969, FEVS 57, 78 f.). - OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 4 LC 86/07
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung weiterer Sozialhilfe …
Auszug aus VG Bayreuth, 22.06.2009 - B 3 K 08.788
Zu dem selben Ergebnis käme man, würde man die Rechtsprechung des Niedersächsischen OVG (Urteil vom 14.03.2007 - Az. 4 LC 86/07; >juris<) zugrunde legen. - BVerwG, 25.10.2004 - 5 C 39.03
Andere Familie i. S. von § 89e SGB VIII; Kostenerstattung bei Aufnahme …
Auszug aus VG Bayreuth, 22.06.2009 - B 3 K 08.788
Da § 107 SGB XII weiter gefasst ist als § 89e SGB VIII, der ebenfalls dem Schutz der Pflegestellenorte dient, kann das zu dieser Vorschrift ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.10.2004 ( Az. 5 C 39/03, NJW 2005, 1593 f.) für die Fälle der Verwandtenpflege nicht herangezogen werden.