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   VG Bayreuth, 22.07.2014 - B 3 K 13.931   

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VG Bayreuth, 22.07.2014 - B 3 K 13.931 (https://dejure.org/2014,22972)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22.07.2014 - B 3 K 13.931 (https://dejure.org/2014,22972)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - B 3 K 13.931 (https://dejure.org/2014,22972)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 7.09

    Beschädigtengrundrente; Eingliederungshilfe; Einkommen; Einkommensfreistellung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.07.2014 - B 3 K 13.931
    In seiner Entscheidung vom 27.05.2010 (Az. 5 C 07/09) gehe das Bundesverwaltungsgericht außerdem davon aus, dass eine Leistungskongruenz zwischen den Leistungen nach §§ 27, 34 SGB VIII und den Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 27 d BVG bestünde.

    Soweit der Kläger auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.05.2010 - 5 C 7/09 - verweist, in welchem dieses unter Rd.Nr. 12 ausführt "im Verhältnis zwischen der Jugendhilfeleistung nach §§ 27, 34 SGB VIII, welcher auch die Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform umfasst und der Eingliederungshilfeleistung nach dem Opferentschädigungsrecht (§ 1 Abs. 1 Satz 1 OEG i.V.m. § 27d Abs. 1 Nr. 6 BVG a.F.) besteht zudem die erforderliche Leistungskongruenz" weist das Gericht darauf hin, dass Entscheidungsgegenstand dieses Verfahrens war, ob angesparte Beschädigtengrundrente als verwertbares Vermögen zur Deckung eines sozialhilferechtlichen Bedarfs (Eingliederungshilfe für Heimerziehung) eingesetzt werden muss.

  • VGH Bayern, 21.01.2009 - 12 CE 08.2731

    Zur Notwendigkeit der Feststellung einer Teilhabebeeinträchtigung im Sinne des §

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.07.2014 - B 3 K 13.931
    Vom Vorliegen einer seelischen Behinderung im Sinne von § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII kann jedoch nicht gleichsam selbstredend auf eine Teilhabebeeinträchtigung geschlossen werden (vgl. BayVGH v. 21.1.2009 - 12 CE 08.2731 - juris).
  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 12 B 06.2859

    Jugendhilfe; Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder;

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.07.2014 - B 3 K 13.931
    Erst auf dieser Grundlage kann der Jugendhilfeträger den tatsächlich aktuellen Hilfebedarf des Betroffenen - wiederum durch Fachkräfte - feststellen und hieraus - insoweit gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar - auf die notwendigen und geeigneten Hilfemaßnahmen schließen (vgl. BayVGH v. 30.1.2008 - 12 B 06.2859 - u. v. 29.3.2010 - 12 BV.08.943 u. 12 BV.08.942 - jeweils juris).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 5 C 19.08

    Geistige Behinderung; Eingliederungshilfe; Erstattungsanspruch; Jugendhilfe,

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.07.2014 - B 3 K 13.931
    Das Bundesverwaltungsgericht verlangt eine gleiche, gleichartige, einander entsprechende, kongruente, einander überschneidende oder deckungsgleiche Leistung (BVerwG v. 22.10.2009, FamRZ 2010, 464).
  • VG Saarlouis, 21.10.2011 - 3 K 598/10

    Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegenüber dem Träger der Leistungen

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.07.2014 - B 3 K 13.931
    Der für die Leistungen nach dem OEG zuständige Träger der Kriegsopferfürsorge braucht dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe jedoch nur das zu erstatten, was er selbst bei direkter Leistung an den Berechtigten zu erbringen hätte (vgl. VG Saarland, U.v. 21.10.2011 - 3 K 598/10 - juris).
  • VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.943

    Opferentschädigung; Kriegsopferfürsorgeleistungen; Erstattungsanspruch zwischen

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.07.2014 - B 3 K 13.931
    Es wurde auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.03.2012 -12 BV 08.943 - verwiesen.
  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 6.11

    Anspruchsberechtigung; Bedarf; Behinderung; Behinderung, geistige;

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.07.2014 - B 3 K 13.931
    Das Bundesverwaltungsgericht (Az. 5 C 6/11) gehe davon aus, dass vollstationäre Heimerziehung sowohl Leistungsgegenstand der Eingliederungshilfe, als auch der Jugendhilfe nach § 34 SGB VIII sein könne.
  • VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.942

    Opferentschädigung; Kriegsopferfürsorgeleistungen; Erstattungsanspruch zwischen

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.07.2014 - B 3 K 13.931
    Zur fehlenden Vergleichbarkeit der Leistungen der Jugendhilfe in Form von der Obhutnahme und der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 29.03.2010 - 12 BV 08.942 - (entsprechend auch im Verfahren - 12 BV.08.943 -) veröffentlicht in - juris - folgendes ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 12 B 15.25

    Vergleichbarkeit von Leistungen der Jugendhilfe und Leistungen der

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 22. Juli 2014 - B 3 K 13.931 - wird aufgehoben.
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