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   VG Bayreuth, 22.12.2021 - B 7 E 21.1302   

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VG Bayreuth, 22.12.2021 - B 7 E 21.1302 (https://dejure.org/2021,55857)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22.12.2021 - B 7 E 21.1302 (https://dejure.org/2021,55857)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22. Dezember 2021 - B 7 E 21.1302 (https://dejure.org/2021,55857)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; VwGO analog § 80 Abs. 7
    Information der Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1a LFGB, Rechtskräftiger Beschluss in einem vorangegangenen verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren, Reichweite der Rechtskraft, unterbliebenes Abänderungsverfahren

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Bayreuth, 29.09.2021 - B 7 E 21.1038

    Information der Öffentlichkeit über Hygieneverstöße

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.12.2021 - B 7 E 21.1302
    Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag der Maßgabe, die Verstöße im Veröffentlichungstext zu präzisieren durch Beschluss vom 29.09.2021 ab (Az. B 7 E 21.1038).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten - auch diejenige des Verfahrens Az. B 7 E 21.1038 - sowie die elektronisch übersandten Behördenakten Bezug genommen.

    In der vorliegenden Sache steht einer Veröffentlichung der Informationen durch die Behörde der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 29.09.2021 (Az. B 7 E 21.1038) in der Fassung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15.11.2021 (Az. 20 CS 21.2568) entgegen.

  • OVG Sachsen, 22.09.2017 - 4 B 268/17

    Kinderbetreuungsplatz; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung; Verweilzeit, ;

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.12.2021 - B 7 E 21.1302
    Ein Anordnungsgrund setzt voraus, dass es dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Interessen unzumutbar ist, eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (vgl. SächsOVG, B.v. 22.9.2017 - 4 B 268/17 - juris; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 123, Rn. 26 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 19 CE 17.657

    Verpflichtung zur vorläufigen Erteilung einer Duldung und Anforderungen an

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.12.2021 - B 7 E 21.1302
    Soweit sich das Verwaltungsgericht einer auch höchst- und obergerichtlich vertretenen Ansicht angeschlossen hat, dass eine Maßgabe im Eilverfahren auch bei Antragsablehnung - freilich in gewissen Grenzen, die vorliegend nicht zu vertiefen sind - möglich ist (vgl. etwa BVerwG, B.v. 2.10.2014 - 9 VR 3/14; BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 19 CE 17.657; BayVGH, B.v. 2.7.2019 - 19 CE 17.2135 u.a. zu VG Bayreuth, B.v. 12.10.2017 - B 6 E 17.454; VGH BW, B.v. 29.6.2021 - 10 S 310/21; s.a. BayVGH, B.v. 17.10.2016 - 10 CS 16.1468; BeckOK VwGO/Kuhla, § 123, Rn. 144a), mochte dem der 20. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - ohne nähere Begründung - nicht folgen; es liege eine Überschreitung des durch die Prozessordnung eingeräumten Ermessens vor.
  • VGH Bayern, 15.04.2019 - 10 CE 19.650

    Beschwerde gegen ursprünglichen Eilrechtsbeschluss nach Abänderungsverfahren

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.12.2021 - B 7 E 21.1302
    Liegen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht veränderte Umstände vor - hier hat ... zu Recht auf die durch die erneute Anhörung geprägte veränderte Sachlage hingewiesen -, so steht dem im Verfahren nach § 123 VwGO durch den Beschluss beschwerten Beteiligten jedoch die Möglichkeit zur Seite, analog § 80 Abs. 7 VwGO die Abänderung des ergangenen Beschlusses durch das Gericht der Hauptsache zu beantragen (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 10 CE 19.650); nach anderer Ansicht soll § 927 ZPO analog zum Zug kommen.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.12.2021 - B 7 E 21.1302
    Wird mit der begehrten Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht und dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris).
  • VGH Bayern, 17.10.2016 - 10 CS 16.1468

    Beschwerde von Pegida wegen Versammlungsbeschränkungen weitgehend erfolglos

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.12.2021 - B 7 E 21.1302
    Soweit sich das Verwaltungsgericht einer auch höchst- und obergerichtlich vertretenen Ansicht angeschlossen hat, dass eine Maßgabe im Eilverfahren auch bei Antragsablehnung - freilich in gewissen Grenzen, die vorliegend nicht zu vertiefen sind - möglich ist (vgl. etwa BVerwG, B.v. 2.10.2014 - 9 VR 3/14; BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 19 CE 17.657; BayVGH, B.v. 2.7.2019 - 19 CE 17.2135 u.a. zu VG Bayreuth, B.v. 12.10.2017 - B 6 E 17.454; VGH BW, B.v. 29.6.2021 - 10 S 310/21; s.a. BayVGH, B.v. 17.10.2016 - 10 CS 16.1468; BeckOK VwGO/Kuhla, § 123, Rn. 144a), mochte dem der 20. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - ohne nähere Begründung - nicht folgen; es liege eine Überschreitung des durch die Prozessordnung eingeräumten Ermessens vor.
  • BVerwG, 02.10.2014 - 9 VR 3.14

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 44 zwischen

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.12.2021 - B 7 E 21.1302
    Soweit sich das Verwaltungsgericht einer auch höchst- und obergerichtlich vertretenen Ansicht angeschlossen hat, dass eine Maßgabe im Eilverfahren auch bei Antragsablehnung - freilich in gewissen Grenzen, die vorliegend nicht zu vertiefen sind - möglich ist (vgl. etwa BVerwG, B.v. 2.10.2014 - 9 VR 3/14; BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 19 CE 17.657; BayVGH, B.v. 2.7.2019 - 19 CE 17.2135 u.a. zu VG Bayreuth, B.v. 12.10.2017 - B 6 E 17.454; VGH BW, B.v. 29.6.2021 - 10 S 310/21; s.a. BayVGH, B.v. 17.10.2016 - 10 CS 16.1468; BeckOK VwGO/Kuhla, § 123, Rn. 144a), mochte dem der 20. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - ohne nähere Begründung - nicht folgen; es liege eine Überschreitung des durch die Prozessordnung eingeräumten Ermessens vor.
  • VGH Bayern, 18.03.2016 - 12 CE 16.66

    Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung zum Besuch einer Privatschule

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.12.2021 - B 7 E 21.1302
    Wird mit der begehrten Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht und dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2021 - 10 S 310/21

    Zumutbarkeit der von einer Abluftanlage ausgehenden Gewerbeküchengerüche

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.12.2021 - B 7 E 21.1302
    Soweit sich das Verwaltungsgericht einer auch höchst- und obergerichtlich vertretenen Ansicht angeschlossen hat, dass eine Maßgabe im Eilverfahren auch bei Antragsablehnung - freilich in gewissen Grenzen, die vorliegend nicht zu vertiefen sind - möglich ist (vgl. etwa BVerwG, B.v. 2.10.2014 - 9 VR 3/14; BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 19 CE 17.657; BayVGH, B.v. 2.7.2019 - 19 CE 17.2135 u.a. zu VG Bayreuth, B.v. 12.10.2017 - B 6 E 17.454; VGH BW, B.v. 29.6.2021 - 10 S 310/21; s.a. BayVGH, B.v. 17.10.2016 - 10 CS 16.1468; BeckOK VwGO/Kuhla, § 123, Rn. 144a), mochte dem der 20. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - ohne nähere Begründung - nicht folgen; es liege eine Überschreitung des durch die Prozessordnung eingeräumten Ermessens vor.
  • VGH Bayern, 15.11.2021 - 20 CE 21.2568

    Information der Öffentlichkeit über Hygienemängel

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.12.2021 - B 7 E 21.1302
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof änderte diesen Beschluss am 15.11.2021 dahingehend ab, dass dem Antragsgegner im Weg der einstweiligen Anordnung untersagt wird, die entsprechenden Informationen zu veröffentlichen (Az. 20 CE 21.2568).
  • VG Bayreuth, 04.01.2022 - B 7 E 21.1321

    Unverzügliche Information der Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB,

    Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag mit Beschluss vom 22.12.2021 statt (Az. B 7 E 21.1302) und verwies zur Begründung auf die Rechtskraft des Beschlusses vom 29.09.2021 in der Fassung der Beschwerdeentscheidung vom 15.11.2021.

    unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 22.12.2021 (Az.: B 7 E 21.1302) den Antrag der Antragsgegnerin vom 20.12.2021 auf Untersagung der Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB der Hygieneverstöße aus den Betriebskontrollen vom 12.07.2021 und 09.08.2021 abzulehnen.

    den Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 22.12.2021 - B 7 E 21.1302 - abzulehnen.

    Zurechnen lassen müsse sich die Behörde auch den Zeitablauf, der durch das erneut eingeleitete Anhörungsverfahren und das Verfahren Az. B 7 E 21.1302 entstanden sei.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten - auch diejenigen der Verfahren Az. B 7 E 21.1038 und B 7 E 21.1302 - sowie die in elektronischer Form vorliegenden Behördenakten Bezug genommen.

    B 7 E 21.1302 nicht zugunsten ... "herausgerechnet" werden kann, denn soweit die Behörde seinerzeit eine Veröffentlichung ohne vorherige Abänderung des Beschlusses vom 29.09.2021 beabsichtigte, liegt ein ihr zuzurechnendes "schuldhaftes Zögern" vor.

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