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   VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 1 K 18.406   

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VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 1 K 18.406 (https://dejure.org/2021,57501)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 24.02.2021 - B 1 K 18.406 (https://dejure.org/2021,57501)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - B 1 K 18.406 (https://dejure.org/2021,57501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    TierSchG § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; § 21 Abs. 5 TierSchG i.V.m. § 11 Abs. 2 TierSchG a.F.; BmTierSSchutzV § 4; BmTierSSchutzV § 19
    Erlaubnis zum Verbringen von Tieren ins Inland zum Zweck der Abgabe oder Vermittlung, Nebenbestimmungen, Inhaltsbestimmungen, TRACES, Inhalt von Pflegestellenlisten, insbesondere unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten, Wochenfrist für Transportankündigung ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • VG Düsseldorf, 05.02.2019 - 23 L 186/18

    Tierschutzverein Verbringen von Hunden in das Inland innergemeinschaftliches

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 1 K 18.406
    Der Wortlaut "insbesondere" macht jedoch deutlich, dass es sich nur um beispielhaft aufgelistete Bestimmungen handelt, sodass Raum für weitere Nebenbestimmungen verbleibt (vgl. BayVGH, B.v. 19.11.2009 - 9 ZB 07.2282 - juris Rn. 4; VG Düsseldorf, B.v. 5.2.2019 - 23 L 186/18 - juris Rn. 30 ff.).

    Schließlich muss jede einzelne Nebenbestimmung nicht nur dem Tierschutz im Sinne des § 2 TierSchG dienen, sondern auch verhältnismäßig sein (vgl. VG Düsseldorf, B.v. 5.2.2019 - 23 L 186/18 - juris Rn. 34 m.w.N.; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Auflage 2016, § 11 TierSchG Rn. 28).

    Dass das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 5.2.2019 - 23 L 186/18 - juris, wie von der Klägerbevollmächtigten im Schriftsatz vom 17. Juni 2020 pauschal behauptet, anders entschieden hätte, konnte von Seiten des Gerichts nicht bestätigt werden.

    Es genügt, dass das zuständige Veterinäramt gegenüber dem Adressaten ein Informationsbedürfnis zur Erfüllung seiner Überwachungsaufgaben besitzt (vgl. VG Düsseldorf, B.v. 5.2.2019 - 23 L 186/18 - juris Rn. 63 ff. m.w.N.).

    Zwar können § 4 BmTierSSchV und § 19 BmTierSSchV nebeneinander anwendbar sein, eine zwingende systematische Verbindung zwischen den Normen ist hingegen nicht ersichtlich (vgl. VG Düsseldorf, B.v. 5.2.2019 - 23 L 186/18 - juris Rn. 67; zum Verhältnis § 4 BmTierSSchV und § 8 BmTierSSchV vgl. OVG NRW, B.v. 5.12.2018 - 13 B 1316/18 - juris Rn. 25).

    Diesbezüglich schließt sich das Gericht den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Beschluss vom 5.2.2019 - 23 L 186/18 - juris Rn. 55 ff. an, wo es heißt:.

    Diesbezüglich schließt sich das Gericht der Ansicht des VG Düsseldorf im Beschluss vom 5.2.2019 - 23 L 186/18 - juris Rn. 83 ff. an, wo es heißt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2019 - 20 A 521/17
    Auszug aus VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 1 K 18.406
    Damit werden auch die Flugpaten oder das Transportunternehmen, welche der Kläger beim Transport der Tiere nach Deutschland nutzt, nicht zu ermächtigten Personen, die Tiere als Heimtiere mitführen können (vgl. hierzu auch OVG NRW, B.v. 11.10.2019 - 20 A 521/17 - juris Rn. 32).

    Das liegt, bezogen auf die gleichgerichtete Regelung des Art. 3 Buchst. a der VO (EU) Nr. 576/2013 ersetzten Verordnung (EG) Nr. 998/2003, der Einfügung des Erlaubnistatbestandes nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 TierSchG zugrunde (vgl. OVG NRW, B.v. 11.10.2019 - 20 A 521/17 - juris Rn. 33 ff. m.w.N.).

    Ein solches Eingreifen durch den Kläger setzt neben der Erlangung der Kenntnis von Verstößen durch die neuen Halter voraus, dass die Tiere an sich dem Dritten dauerhaft überantwortet und jedenfalls tatsächlich anvertraut werden (vgl. hierzu auch OVG NRW, B.v. 11.10.2019 - 20 A 521/17 - juris Rn. 38 f.).

    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen führt in seinem Beschluss vom 11. Oktober 2019 - 20 A 521/17 - juris Rn. 41 ff. zu den Voraussetzungen der Gewerbsmäßigkeit unter Verweis auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts Folgendes aus:.

    Entscheidend ist nicht die Motivation zur Erhebung und Zahlung der Schutzgebühr, sondern der Umstand, dass es sich bei der Schutzgebühr um eine Gegenleistung für die Übergabe des jeweiligen Tieres handelt (vgl. hierzu auch OVG NRW, B.v. 11.10.2019 - 20 A 521/17 - juris Rn. 67).

    Zu berücksichtigende Verbringungskosten sind hingegen Kosten des Transportes nach Deutschland, die mit dessen Durchführung notwendig verbundenen Aufwendungen für die Unterbringung, Pflege und Versorgung der Tiere sowie die Kosten für die Beschaffung von erforderlichen Dokumenten und zur Sicherstellung des Impfstatus (vgl. OVG NRW, B.v. 11.10.2019 - 20 A 521/17 - juris Rn. 70).

  • EuGH, 03.12.2015 - C-301/14

    Pfotenhilfe-Ungarn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 -

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 1 K 18.406
    46 bis 49: Art. 12 der RL 90/425/EWG setzt nach der dem vorgenannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorangegangenen Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - C- 301/14 -, a. a. O. - keine Gewinnerzielungsabsicht voraus.

    Rn. 54, 55: Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - C-301/14 -, a. a. O.

    Rn. 57, 58: Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - C-301/14 -, a. a. O.

    63 bis 65: Hierfür spricht ferner, dass die Generalanwältin des Gerichtshofs der Europäischen Union in ihren Schlussanträgen im Verfahren C-301/14 - EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin vom 10. September 2015 - C-314/14 -, juris - zur Auslegung von Art. 12 der RL 90/425/EWG auf potentielle Vollzugsprobleme hingewiesen hat, die mit einer Unterscheidung von Tätigkeiten anhand des Vorhandenseins oder des Fehlens einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 13 B 1316/18

    Tierschutzrechtliche Erlaubnis zum Vermitteln und Abgeben von Hunden und Katzen

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 1 K 18.406
    Zwar können § 4 BmTierSSchV und § 19 BmTierSSchV nebeneinander anwendbar sein, eine zwingende systematische Verbindung zwischen den Normen ist hingegen nicht ersichtlich (vgl. VG Düsseldorf, B.v. 5.2.2019 - 23 L 186/18 - juris Rn. 67; zum Verhältnis § 4 BmTierSSchV und § 8 BmTierSSchV vgl. OVG NRW, B.v. 5.12.2018 - 13 B 1316/18 - juris Rn. 25).

    g) verstößt daher nicht gegen die sich aus der BmTierSSchV ergebende Verpflichtung des Klägers zum Mitführen einer dem TRACES-System entsprechenden amtstierärztlichen Bescheinigung (vgl. hierzu auch OVG NRW, B.v. 5.12.2018 - 13 B 1316/18 - juris Rn. 28).

    Dies kann aber nicht zu einer Herabsetzung der Anforderungen an das Verbringen der Tiere nach deutschem Recht führen (vgl. hierzu auch OVG NRW, B.v. 5.12.2018 - 13 B 1316/18 - juris Rn. 28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2020 - 20 B 879/19
    Auszug aus VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 1 K 18.406
    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen äußerte sich zur Frage der Verpflichtung der unverzüglichen Mitteilung wesentlicher Änderungen, insbesondere bezüglich der Informationen zu Pflegestellen, in seinem Beschluss vom 30. März 2020 - 20 B 879/19 - juris Rn. 29 ff. wie folgt:.

    Die oben zitierten und detaillierten Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 30.3.2020 - 20 B 879/19 - juris Rn. 41 ff. zum Thema Datenschutz sind auf den vorliegenden Fall anwendbar.

    Ohne die Übermittlung der geforderten Informationen durch den Kläger kann die Beklagte allenfalls dann Maßnahmen zum Schutz der Tiere ergreifen, mit denen der Kläger umgeht, wenn sie, was mehr oder weniger von Zufällen abhängig wäre, auf anderem Weg von erlaubnisrelevanten Veränderungen Kenntnis erlangt (vgl. OVG NRW, B.v. 30.3.2020 - 20 B 879/19 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 07.07.2016 - 3 C 23.15

    Tierschutz; Tierseuchenschutz; Anzeigepflicht; Erlaubnispflicht;

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 1 K 18.406
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in einem Urteil vom 7. Juli 2016 (Az.: 3 C 23.15) dargelegt, dass eine gewerbsmäßige Tätigkeit im Sinne der Verbringungsvorgaben und damit eine Registrierungspflicht nach der BmTierSSchV unter den Voraussetzungen vorlägen, dass die verbrachten Tiere Personen gegen die Zahlung eines grundsätzlich kostendeckenden Betrages anvertraut würden.

    45: Vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2016 - 3 C 23.15 -, a. a. O.

    51: Vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2016 - 3 C 23.15 -, a. a. O.

  • VG Ansbach, 26.11.2018 - AN 10 K 17.00128

    Nebenbestimmung zu einer Hundeausbildungserlaubnis

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 1 K 18.406
    Der Widerrufsvorbehalt in Ziffer 5 sei rechtswidrig, da eine Rechtsvorschrift, die die Hinzufügung eines weiteren Widerrufsvorbehalts oder auch der weiteren Vorbehalte gestatte, nicht ersichtlich sei, aber zwingend erforderlich wäre (vgl. Urteil des VG Ansbach vom 26. November 2018, Az.: AN 10 K 17.00128, Rn. 19 ff.).

    Hierzu führt das Verwaltungsgericht Ansbach in seinem Urteil vom 26. November 2018 - AN 10 K 17.00128 - juris Rn. 26 ff. aus:.

    Hierbei schließt sich das Gericht nicht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Ansbach (U.v. 26.11.2018 - AN 10 K 17.00128 - juris Rn. 32) an.

  • VG Münster, 09.03.2012 - 1 K 1146/11

    Rechtmäßigkeit der Befristung einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 1 K 18.406
    Im Gegensatz zu dieser lässt er nämlich den Bestand einer Erlaubnis nicht automatisch entfallen, sondern erfordert eine eigenständige Entscheidung der Behörde über den Widerruf, insbesondere die Ausübung des Ermessens, ob von der Widerrufsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird (vgl. VG Münster, U.v. 9.3.2012 - 1 K 1146/11, juris, Rn. 38 mit Hinweis auf Dietz, Inhalt und Bestandskraft der Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes, NuR 1999, 681, 684 f.).

    Auch bei Dauerverwaltungsakten ermächtigt die Vorschrift nur zum Erlass solcher Nebenbestimmungen, die sicherstellen sollen, dass die Anspruchsvoraussetzungen im Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsakts einmalig erfüllt werden, nicht jedoch zum Erlass solcher Nebenbestimmungen, die sicherstellen sollen, dass die Anspruchsvoraussetzungen auch erfüllt bleiben (VG Münster, U.v. 9.3.2012 - 1 K 1146/11, juris Rn. 40; vgl. BVerwG, U.v. 9.12.2015 - 6 C 37/14, juris).

  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08

    Betriebsstilllegung; Elternzeit; Ermessen; Ermessensfehlgebrauch;

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 1 K 18.406
    Entscheidend dafür, ob eine Auflage oder eine Inhaltsbestimmung vorliegt, ist der durch Auslegung des Erklärten zu ermittelnde Wille der Behörde (vgl. BVerwG, U.v. 30.9.2009 - 5 C 32/08 - juris Rn. 11; Tiedemann in BeckOK VwVfG, 49. Auflage, Stand 1.10.2020, § 36 VwVfG Rn. 59, 63 m.w.N.; Happ in Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 15. Auflage 2019, § 42 VwGO Rn. 44, 45 m.w.N.).

    Statthafte Klageart gegen die Inhaltsbestimmungen ist die Verpflichtungsklage auf Erlass der Erlaubnis ohne die angegriffenen Bestimmungen (vgl. BVerwG, U.v. 30.9.2009 - 5 C 32/08 - juris Rn. 11).

  • VG Berlin, 22.06.2016 - 24 K 239.15

    Erlaubnis, für Dritte Hunde auszubilden

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 1 K 18.406
    Die Ziele des Tierschutzes (§ 2 TierSchG) würden durch eine solche Auflage nicht verfolgt werden (vgl. Urteil des VG Berlin vom 22. Juni 2016 - 24 K 239.15, Rn. 29 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 02.03.2017 - 1 A 56/15

    Nebenbestimmung in einer Erlaubnis zum Betrieb einer Hundeschule zu Impfschutz,

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

  • VG Gelsenkirchen, 03.05.2012 - 16 K 2515/10

    Tierhandel, Hundehandel, Gewerbsmäßigkeit, Erforderlichkeit einer

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 25.91

    Gewerbe - Ferienwohnungsvermietung - Definition

  • BVerwG, 09.12.2015 - 6 C 37.14

    Ersatzschule; Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule;

  • VGH Bayern, 19.11.2009 - 9 ZB 07.2282

    Tierschutz; gewerbsmäßige Hundezucht; Zuchtkartei

  • VG Schleswig, 17.08.2011 - 1 A 31/10

    Tiertransporte aus dem europäischen Ausland

  • VG Ansbach, 24.03.2011 - AN 10 S 11.00330

    Auskunftsverlangen; Vorlage eines Pachtvertrags; Ermittlung des Adressaten einer

  • VG Mainz, 12.05.2016 - 1 K 491/15
  • BVerwG, 27.02.2013 - 8 C 7.12

    Berufsbetreuer unterliegen der Gewerbeaufsicht

  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 23 ZB 21.1401

    Erfolgloser Antrag eines Tierschutzvereins auf Zulassung der Berufung in einem

    Gegen diesen Bescheid erhob der Kläger Klage (Az. B 1 K 18.406), wobei das Verwaltungsgericht in der Folge die Klage gegen Nummer 1 des Bescheids vom vorliegenden Verfahren abtrennte (Az. B 1 K 21.206).
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