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   VG Bayreuth, 24.03.2023 - B 5 E 23.134   

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VG Bayreuth, 24.03.2023 - B 5 E 23.134 (https://dejure.org/2023,12457)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 24.03.2023 - B 5 E 23.134 (https://dejure.org/2023,12457)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 24. März 2023 - B 5 E 23.134 (https://dejure.org/2023,12457)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1; GG Art. 33 Abs. 2; BBG § 9
    Keine "vorläufige" Ernennung zum Beamten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2016 - 1 B 1194/16

    Einstellung eines Beamten auf Probe für die Beschäftigung als

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.03.2023 - B 5 E 23.134
    Die hilfsweise begehrte Neubescheidung über seinen Einstellungsantrag nähme eine erneute Entscheidung ebenfalls vorweg (vgl. OVG NW, B.v. 2.12.2016 - 1 B 1194/16 - juris Rn. 8).

    Droht dem Antragsteller bei Versagung des Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, wenn nicht ausnahmsweise überwiegende gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 12.9.2011 - 2 BvR 1206/11 - juris Rn. 15; BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 22; BVerwG B.v. 12.4.2016 - 1 WDS-VR 2.16 - juris Rn. 19; B.v. 10.2.2011 - 7 VR 6.11 - juris Rn. 6; so auch OVG NW, B.v. 2.12.2016 - 1 B 1194/16 - juris Rn. 9).

    Sie ist als solche vom Gericht nur beschränkt darauf zu überprüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, einen unrichtigen Sachverhalt zu Grunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2003 - 2 A 1.02 - juris Rn. 11; OVG NW, B.v. 2.11.2016 - 6 B 1172/16 - juris Rn. 9; B.v. 18.10.2013 - 1 B 1131/13 - juris Rn. 7ff.; B.v. 2.12.2016 - 1 B 1194/16 - juris Rn. 13).

    Unter Zugrundelegung der vorgenannten Maßstäbe darf der Dienstherr die Einstellung eines Bewerbers bereits dann ablehnen, wenn berechtigte Zweifel an dessen Eignung bestehen (vgl. OVG NW, B.v. 2.11.2016 - 6 B 1172/16 - juris Rn. 9; B.v. 18.10.2013 - 1 B 1131/13 - juris Rn. 7ff.; B.v. 2.12.2016 - 1 B 1194/16 - juris Rn. 15).

  • VG Schleswig, 23.07.2019 - 12 B 7/19

    Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe bei fehlender charakterlicher

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.03.2023 - B 5 E 23.134
    Die Einstellung hindert die Antragsgegnerin nicht, die im Disziplinarverfahren aufgeworfenen Vorwürfe bei der Ernennungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. OVG SH, B.v. 23.7.2019 - 12 B 7/19 - juris Rn. 51).

    Aufgabe der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Entscheidung der Antragsgegnerin ist nicht, ein eigenes Urteil über die charakterliche Eignung des Antragstellers zu fällen, sondern die Entscheidung der Antragsgegnerin auf Mängel hin zu überprüfen (vgl. OVG SH, B.v. 23.7.2019 - 12 B 7/19 - juris Rn. 54).

    Auch lässt ein etwaiger beamtenrechtlicher Ersatzanspruch, mit dem sich der Antragsteller im Falle des späteren Obsiegens in der Hauptsache ggf. beim Dienstherrn schadlos halten könnte, vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 GG nicht den Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung entfallen (vgl. OVG SH, B.v. 23.7.2019 - 12 B 7/19 - juris Rn. 27), zumal der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dem Antragsteller gebietet, seine Ansprüche im Wege des Primärrechtsschutzes geltend zu machen und sich nicht auf die spätere Geltendmachung von Sekundäransprüchen zu verlagern (vgl. BVerwG, U.v. 15.6.2018 - 2 C 19.17 - juris Rn. 22ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2020 - 6 B 1317/19

    Streit um eine einstweilige Anordnung mit dem Ziel der Einstellung in ein

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.03.2023 - B 5 E 23.134
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt mit Blick auf das Erfordernis effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG vielmehr nur dann in Betracht, wenn dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 8.9.2017 - 2 WDS-VR 4.17 - juris Rn. 15; OVG NW, B.v. 13.1.2020 - 6 B 1317/19 - juris Rn. 8).

    Ein tragfähiger Anhaltspunkt dafür, dass es dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann, seinen Lebensunterhalt bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens durch eine Erwerbstätigkeit außerhalb des Polizeivollzugsdienstes zu finanzieren, ist seinem Vorbringen nicht zu entnehmen (vgl. OVG NW, B.v. 13.1.2020 - 6 B 1317/19 - juris Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2016 - 6 B 1172/16

    Antrag eines Bewerbers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.03.2023 - B 5 E 23.134
    Sie ist als solche vom Gericht nur beschränkt darauf zu überprüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, einen unrichtigen Sachverhalt zu Grunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2003 - 2 A 1.02 - juris Rn. 11; OVG NW, B.v. 2.11.2016 - 6 B 1172/16 - juris Rn. 9; B.v. 18.10.2013 - 1 B 1131/13 - juris Rn. 7ff.; B.v. 2.12.2016 - 1 B 1194/16 - juris Rn. 13).

    Unter Zugrundelegung der vorgenannten Maßstäbe darf der Dienstherr die Einstellung eines Bewerbers bereits dann ablehnen, wenn berechtigte Zweifel an dessen Eignung bestehen (vgl. OVG NW, B.v. 2.11.2016 - 6 B 1172/16 - juris Rn. 9; B.v. 18.10.2013 - 1 B 1131/13 - juris Rn. 7ff.; B.v. 2.12.2016 - 1 B 1194/16 - juris Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2013 - 1 B 1131/13

    Ausschluss der charakterlichen Eignung des Bewerbers in Einstellung in den

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.03.2023 - B 5 E 23.134
    Sie ist als solche vom Gericht nur beschränkt darauf zu überprüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, einen unrichtigen Sachverhalt zu Grunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2003 - 2 A 1.02 - juris Rn. 11; OVG NW, B.v. 2.11.2016 - 6 B 1172/16 - juris Rn. 9; B.v. 18.10.2013 - 1 B 1131/13 - juris Rn. 7ff.; B.v. 2.12.2016 - 1 B 1194/16 - juris Rn. 13).

    Unter Zugrundelegung der vorgenannten Maßstäbe darf der Dienstherr die Einstellung eines Bewerbers bereits dann ablehnen, wenn berechtigte Zweifel an dessen Eignung bestehen (vgl. OVG NW, B.v. 2.11.2016 - 6 B 1172/16 - juris Rn. 9; B.v. 18.10.2013 - 1 B 1131/13 - juris Rn. 7ff.; B.v. 2.12.2016 - 1 B 1194/16 - juris Rn. 15).

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.03.2023 - B 5 E 23.134
    Mithin kann die Antragsgegnerin für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei insbesondere fordern, dass der Bewerber die Fähigkeit und die innere Bereitschaft aufweist, die dienstliche Aufgabe der Wahrung der Rechtsordnung nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, für Freiheitsrechte einzutreten und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (vgl. BVerfG, B.v. 21.2.1995 - 1 BvR 1397/93 - juris).
  • BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17

    Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.03.2023 - B 5 E 23.134
    Auch lässt ein etwaiger beamtenrechtlicher Ersatzanspruch, mit dem sich der Antragsteller im Falle des späteren Obsiegens in der Hauptsache ggf. beim Dienstherrn schadlos halten könnte, vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 GG nicht den Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung entfallen (vgl. OVG SH, B.v. 23.7.2019 - 12 B 7/19 - juris Rn. 27), zumal der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dem Antragsteller gebietet, seine Ansprüche im Wege des Primärrechtsschutzes geltend zu machen und sich nicht auf die spätere Geltendmachung von Sekundäransprüchen zu verlagern (vgl. BVerwG, U.v. 15.6.2018 - 2 C 19.17 - juris Rn. 22ff.).
  • VGH Bayern, 27.06.2012 - 3 AE 12.734

    Unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache; vorläufige Übernahme; Beamtenverhältnis

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.03.2023 - B 5 E 23.134
    Die Notwendigkeit des Abwartens einer gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache stellt für sich genommen keinen schlechthin unzumutbaren Nachteil im vorgenannten Sinne dar, sondern ist Folge des - grundsätzlich nachrangig ausgestalteten - verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzsystems (vgl. BayVGH, B.v. 27.6.2012 - 3 AE 12.734 - juris Rn. 13).
  • VG Würzburg, 19.03.2020 - W 1 S 20.433

    Rechtswidrige Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Wertungswidersprüchen

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.03.2023 - B 5 E 23.134
    Was zur Wahrung von Achtung und Vertrauen in Bezug auf den Beruf erforderlich erscheint, richtet sich sowohl nach dem Amtsstatus als auch nach dem Amt im konkret funktionellen Sinne (vgl. VG Würzburg, B.v. 29.3.2020 - W 1 S 20.433 - juris Rn. 58 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2007 - 2 M 159/07

    Öffentlicher Dienst: Zulassung zur Ausbildung zum Aufstieg in den gehobenen

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.03.2023 - B 5 E 23.134
    Zur Beurteilung, ob diese Eigenschaften vorhanden sind, können auch tatsächliche Anhaltspunkte und Verhaltensweisen herangezogen werden, die aus dem außerdienstlichen Bereich stammen, aber auf eigene Rechtsverstöße des Bewerbers hindeuten (vgl. VGH BW, B.v. 27.11.2008 - 4 S. 2332 /08 - juris Rn. 7; MV, B.v. 12.9.2007 - 2 M 159/07 - juris).
  • BVerwG, 10.02.2011 - 7 VR 6.11

    Einsicht in Behördenunterlagen; NS-Belastung ehemaliger Mitarbeiter des

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2017 - 4 S 124/17

    Fehlende charakterliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst

  • BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11

    Schutz eines Beamten vor ansehensschädigender Presseberichterstattung -

  • VG Ansbach, 04.04.2007 - AN 11 K 07.00045
  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 CS 17.257

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Verstoßes gegen das

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 2332/08

    Einstellung als Polizeibeamter in den mittleren Polizeivollzugsdienst - Zweifel

  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe - Vortäuschung einer Krankheit

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

  • OVG Sachsen, 20.09.2017 - 2 B 180/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - 6 B 1763/07

    Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf für die Ausbildung für den

  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16

    Rechtfertigung der Annahme der fehlenden charakterlichen Eignung eines

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - 4 S 509/14

    "Vorläufige" Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe im schulpsychologischen

  • VG Düsseldorf, 25.07.2023 - 2 K 8330/22

    Übernahme in den Polizeivollzugsdienst wegen Verbreitung von Chatnachrichten mit

    vgl. auch VG Bayreuth, Beschluss vom 24. März 2023, 5 E 23.134, juris.
  • VGH Bayern, 24.05.2023 - 6 CE 23.613

    Anordnungsgrund für Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 24. März 2023 - B 5 E 23.134 - wird zurückgewiesen.
  • VG Bayreuth, 11.08.2023 - B 5 E 23.582

    Zulassung zum Auswahlverfahren, Eignungszweifel, Entlassung aus Beamtenverhältnis

    Dabei bezieht sich die Entscheidung auf die konkrete künftige Dienstausübung und enthält zugleich eine Prognose darüber, ob der Bewerber die ihm im jeweiligen Amt obliegenden Pflichten erfüllen wird, was eine einzelfallbezogene Würdigung der Persönlichkeit des Bewerbers erfordert (vgl. zum Ganzen VG Bayreuth, B.v. 24.03.2023 - B 5 E 23.134 - juris Rn. 28 ff. m.w.N.).
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