Rechtsprechung
VG Bayreuth, 24.05.2017 - B 3 K 17.31073 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 11, § 60 Abs. 5, Abs. 7, § 60a, § 75 Nr. 12; AsylG § 3, § 3b Abs. 1 Nr. 4b, § 4 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3, § 74 Abs. 2; VwGO § 87b, § 113 Abs. 1 S. 1, Abs. 5; EMRK Art. 3
Asylverfahren - Verspätetes Vorbringen im Klageverfahren - rewis.io
Asylverfahren - Verspätetes Vorbringen im Klageverfahren
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 11 N 163.16
Anforderungen an die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots; …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.05.2017 - B 3 K 17.31073
b) Ein Umdeutung oder anderweitige Auslegung des Hilfsantrags kommt in Anbetracht der eindeutigen und unmissverständlichen Formulierung ("Aufhebung nach § 11 Abs. 4 AuenthG") durch den - anwaltlich vertretenen - Klägers nicht in Betracht (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 88 RdNr. 3; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 28.04.2017 - OVG 11 N 163.16 - juris).Im Übrigen fehlt einer Klage auf Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots "auf Null" im Rahmen des § 11 Abs. 2 AufenthG das Rechtsschutzbedürfnis, da ein entsprechendes Ergebnis nur über die Regelung des § 11 Abs. 4 AufenthG - und damit im Rahmen der Klage gegen den Rechtsträger der Ausländerbehörde - möglich ist (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 28.04.2017 - OVG 11 N 163.16 - juris).
Zum einen kann der Kläger einen derartigen Anspruch nicht auf § 11 Abs. 2 AufenthG stützen, da mit § 11 Abs. 4 AufenthG eine Spezialregelung geschaffen wurde, über deren Voraussetzungen jedoch die Ausländerbehörde entscheidet (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 28.04.2017 - OVG 11 N 163.16 - juris).
- VGH Bayern, 23.11.2012 - 13a B 12.30061
Im Hinblick auf die verschiedenen Ausprägungen des Krankheitsbildes einer …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.05.2017 - B 3 K 17.31073
Vielmehr entspricht der Begriff der Gefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG dem asylrechtlichen Prognosemaßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit", wobei allerdings das Element der Konkretheit der Gefahr für "diesen Ausländer" das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen, individuell bestimmten oder erheblichen Gefährdungssituation statuiert (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 - juris).Die mit Schriftsatz vom 15.05.2017 erstmals vorgetragene posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bzw. die Symptome einer schweren depressiven Episode, stellen jedoch keine allgemeine Gefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG dar, so dass die Sperrwirkung dieser Vorschrift nicht greift (BayVGH, B.v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 - juris).
- VG München, 19.05.2016 - M 23 K 14.31121
Keine Gruppenverfolgung von Christen in Pakistan
Auszug aus VG Bayreuth, 24.05.2017 - B 3 K 17.31073
Im Übrigen kann der Kläger durch eine freiwillige Ausreise dem Wiedereinreiseverbot entgehen (VG München, U.v. 19.05.2016 - M 23 K 14.31121 - juris).
- VG Freiburg, 30.03.2017 - A 3 K 2180/16
Kein Abschiebungsverbot für männlichen Homosexuellen aus Bosnien-Herzegowina; …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.05.2017 - B 3 K 17.31073
In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist anerkannt, dass im Hinblick auf eine beabsichtigte Eheschließung die Abschiebung eines Ausländers aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, wenn im konkreten Einzelfall die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht, insbesondere alle erforderlichen Dokumente dem Standesamt vorgelegt wurden (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 13.11.2001 - 11 S 1848/01 - juris; VG Freiburg, U: v. 30.03.2017 - A 3 K 2180/16 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01
Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat
Auszug aus VG Bayreuth, 24.05.2017 - B 3 K 17.31073
In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist anerkannt, dass im Hinblick auf eine beabsichtigte Eheschließung die Abschiebung eines Ausländers aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, wenn im konkreten Einzelfall die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht, insbesondere alle erforderlichen Dokumente dem Standesamt vorgelegt wurden (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 13.11.2001 - 11 S 1848/01 - juris; VG Freiburg, U: v. 30.03.2017 - A 3 K 2180/16 - juris). - VG Aachen, 20.01.2017 - 4 K 2040/15
Sunnit aus Bagdad; Verfolgung durch schiitische Milizen; Mahdi-Armee; keine …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.05.2017 - B 3 K 17.31073
Medikamente sind meist nur theoretisch kostenfrei und müssen überwiegend privat in Apotheken gekauft werden (vgl. hierzu ausführlich VG Aachen, U. v. 20.01.2017 - 4 K 2040/15.A - juris m. w. N.). - VG München, 22.12.2016 - M 4 K 16.33226
Unbegründete Klage gegen Abschiebungsanordnung mangels Glaubhaftmachung von …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.05.2017 - B 3 K 17.31073
Es ist daher davon auszugehen, dass diese Mitteilung eines faktischen Abschiebungsstopps derzeit einen wirksamen Schutz vor Abschiebung hinsichtlich allgemeiner Gefahren vermittelt, so dass es keines zusätzlichen Schutzes in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bedarf (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C-2/01 - juris; VG München, U.v. 22.12.2016 - M 4 K 16.33226 - juris). - VG Gelsenkirchen, 03.02.2017 - 6a K 2802/15
Krankheit; Attest; Georgien
Auszug aus VG Bayreuth, 24.05.2017 - B 3 K 17.31073
Im Ergebnis wird daher der - beiläufige - Vortrag einer schwerwiegenden depressiven Episode den Anforderungen an einen substantiierten Vortrag einer psychischen Erkrankung ebenfalls nicht gerecht (vgl. hierzu auch § 60a Abs. 2c AufenthG sowie VG Gelsenkirchen, U.v. 3.2.2017 - 6a K 2802/15.A - juris). - VG Gelsenkirchen, 08.11.2016 - 6a L 2452/16
Abschiebungsverbot; Krankheit; Epilepsie; Aserbaidschan
Auszug aus VG Bayreuth, 24.05.2017 - B 3 K 17.31073
Insbesondere ist es gemäß § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG nicht erforderlich, dass die medizinische Versorgung im Irak mit der der Versorgung in Deutschland vergleichbar ist (vgl. zum Ganzen auch VG Gelsenkirchen, B.v. 08.11.2016 - 6a L 2452/16.A - juris). - BVerwG, 06.03.2014 - 1 C 2.13
Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.05.2017 - B 3 K 17.31073
Mit dieser durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung (AufenthBeendBlReNG) vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386) eingeführten Differenzierung zwischen der Befristung und Aufhebung hat der Gesetzgeber die Rechtsprechung des BVerwG aufgegriffen, wonach unter engen Voraussetzungen eine vollständige Beseitigung der Wirkungen einer Ausweisung ohne vorherige Ausreise geboten sein kann (vgl. BVerwG, U.v. 6.3.2014 - 1 C 2.13 - juris.), und hierfür in § 11 Abs. 4 AufenthG eine spezielle Rechtsgrundlage geschaffen (BT-Drs. 18/4097 S. 36 f.). - BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11
Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde
- VG Bayreuth, 23.06.2020 - B 7 K 17.33547 Sie hat auch nicht einmal die zur Begründung dienenden Tatsachen (nämlich ihre seit mindestens einem Jahr zunehmenden Sehbeschwerden) im Vorfeld der mündlichen Verhandlung vorgetragen, sodass das Gericht es in der Hand gehabt hätte, den Sachverhalt rechtzeitig weiter von Amts wegen zu ermitteln (vgl. VG Bayreuth, U.v. 24.5.2017 - B 3 K 17.31073 - juris Rn. 54 zu dem Fall der vollständigen Zurückweisung klägerischen Vortrags).