Rechtsprechung
VG Bayreuth, 24.07.2018 - B 1 K 16.309 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayWaldG Art. 16, Art. 39 Abs. 3 S. 1, Art. 43 Abs. 1 S. 1
Keine Erstaufforstungserlaubnis bei Gefährdung wesentlicher Belange des Naturschutzes - rewis.io
Keine Erstaufforstungserlaubnis bei Gefährdung wesentlicher Belange des Naturschutzes
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06
Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.07.2018 - B 1 K 16.309
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führt eine Aufforstung, die den Verlust einer Fläche eines Lebensraumtyps des Anhangs I der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) darstellt, grundsätzlich zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Erhaltungszustands im Sinne des Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie und ist damit gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich unzulässig, soweit die Veränderung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann (BVerwG, U.v. 12.3.2008 - 9 A 3.06 - juris Rn. 123 ff.). - VG Augsburg, 10.07.2012 - Au 3 K 11.1555
Kurzumtriebskultur; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung
Auszug aus VG Bayreuth, 24.07.2018 - B 1 K 16.309
Das Gericht folgt den Einschätzungen des Fachgutachters, der den Zustand der streitgegenständlichen Fläche schlüssig und plausibel darlegen konnte (vgl. hierzu VG Augsburg, U.v. 10.7.2012 - Au 3 K 11.1555 - juris Rn. 18 und Art. 42 Abs. 2 BayWaldG, wonach der unteren Naturschutzbehörde als Teil der Kreisverwaltungsbehörde im Erlaubnisverfahren nach Art. 16 BayWaldG die Stellung eines Fachgutachters zugewiesen ist).