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   VG Bayreuth, 24.11.2017 - B 5 E 17.872   

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VG Bayreuth, 24.11.2017 - B 5 E 17.872 (https://dejure.org/2017,55687)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 24.11.2017 - B 5 E 17.872 (https://dejure.org/2017,55687)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 24. November 2017 - B 5 E 17.872 (https://dejure.org/2017,55687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; GO Art. 33 Abs. 1 S. 2; GO Art. 49
    Einstweilige Anordnung gegen den Ausschluss aus einer Stadtratsfraktion

  • rewis.io

    Einstweilige Anordnung gegen den Ausschluss aus einer Stadtratsfraktion

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Fraktionsausschluss

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Osnabrück, 17.10.2008 - 1 B 27/08

    Ausschluss aus einer Ratsfraktion

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.11.2017 - B 5 E 17.872
    Zudem ist für den Ausschluss ein Mehrheitsbeschluss der Fraktion erforderlich (VG Osnabrück, B.v. 17.10.2008 - 1 B 27/08 - juris Rn. 20).

    Die Begründung ist mangels ausdrücklicher Regelung (z.B. in der Geschäftsordnung) auch nicht nachholbar, denn es gibt keinen im Rechtsstaatsprinzip oder in der Garantie effektiven Rechtsschutzes verwurzelten Grundsatz, dass Verstöße gegen Verfahrensvorschriften stets durch Nachholung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt heilbar sind, sodass eine analoge Anwendung des § 45 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG vorliegend nicht angezeigt ist (VG Osnabrück, B.v. 17.10.2008 - 1 B 27/08 - juris Rn. 25).

    Er darf nach ständiger Rechtsprechung erst angeordnet werden, wenn alle milderen Maßnahmen versagt haben oder wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise nicht in Betracht gezogen werden mussten (VG Osnabrück, B.v. 17.10.2008 - 1 B 27/08 - juris Rn. 20; VG Braunschweig, U.v. 12.09.2007 - 1 A 37/07 - juris Rn. 30).

  • VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 37/07

    Beurteilungsspielraum; Fraktion; Fraktionsausschluss; Fraktionsmitglied;

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.11.2017 - B 5 E 17.872
    Er darf nach ständiger Rechtsprechung erst angeordnet werden, wenn alle milderen Maßnahmen versagt haben oder wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise nicht in Betracht gezogen werden mussten (VG Osnabrück, B.v. 17.10.2008 - 1 B 27/08 - juris Rn. 20; VG Braunschweig, U.v. 12.09.2007 - 1 A 37/07 - juris Rn. 30).

    Ein den Ausschluss eines Mitglieds rechtfertigender wichtiger Grund ist gegeben, wenn Umstände vorliegen, die das Vertrauensverhältnis nachhaltig und derart stören, dass den übrigen Fraktionsmitgliedern eine weitere Zusammenarbeit nicht zugemutet werden kann, wobei auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung der Fraktion abzustellen ist (VG Braunschweig, U.v. 12.09.2007 - 1 A 37/07 - juris).

  • VG Regensburg, 19.05.2004 - RN 3 K 03.1273
    Auszug aus VG Bayreuth, 24.11.2017 - B 5 E 17.872
    So bezeichnet das Verwaltungsgericht Regensburg die Fraktion, bei der es sich um einen Zusammenschluss von Gremiumsmitgliedern handelt, die auf den gleichen Wahlvorschlag gewählt wurden, als "öffentlich-rechtliche Vereinigung sui generis" (VG Regensburg, U.v. 19.05.2004 - RN 3 K 03.1273 - juris Rn. 43, ebenso zur passiven Parteifähigkeit Kainz, NJW 1985, 2616, unter Berufung auf OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 226 (227); OLG Bamberg, NJW 1982, 895).

    Auch aus dem Urteil des VG Regensburg vom 19. Mai 2004 (RN 3 K 03.1273 - juris) ergibt sich nichts anderes.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1992 - 15 B 1643/92

    Fraktionsausschluss; Vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.11.2017 - B 5 E 17.872
    Ausgehend davon kommt auch beim Streit um einen Fraktionsausschluss die Vorwegnahme der Hauptsache durch eine einstweilige Anordnung nur ausnahmsweise in Betracht (OVG NW, B.v. 20.07.1992 - 15 B 1643/92 - juris Rn. 52).

    Eine solche Ausnahme wird z.B. dann angesehen, wenn der Fraktionsausschluss dem Willkürverbot widerspricht oder wenn das Verfahren, das zur Ausschließung des Antragstellers geführt hat, rechtsstaatlichen Minimalanforderungen unterläuft (OVG NW, B.v. 20.07.1992 a.a.O.).

  • VG Gießen, 30.05.2003 - 8 G 1662/03

    Fraktionsausschluss

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.11.2017 - B 5 E 17.872
    Denn es stellt für die Antragstellerin einen wesentlichen Nachteil dar, wenn sie bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Hauptsache zu Unrecht von der Mitwirkung bei der fraktionsinternen Willensbildung ausgeschlossen wäre und damit als fraktionsloser Gemeindevertreter nur eingeschränkt Einflussmöglichkeiten in der Gemeindevertretung hätte (VG Gießen, B.v. 30.05.2003 - 8 G 1662/03 - juris Rn. 4).

    Darüber hinaus sind dem ausgeschlossenen Mitglied die Ausschlussgründe schriftlich mitzuteilen (VG Gießen, B.v. 30.05.2003 - 8 G 1662/03 - juris Rn. 6 unter Berufung auf: BayVGH, B. v. 24.11.1988 - 4 CE 88.2620 - NVwZ 1989, 494).

  • VGH Hessen, 13.12.1989 - 6 TG 3175/89

    Ausschluß aus einer Gemeinderatsfraktion

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.11.2017 - B 5 E 17.872
    Für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen dieses Grundes trägt die ausschließende Fraktion die materielle Beweislast (HessVGH, B.v. 13.12.1989 - 6 TG 3175/89 - juris Rn. 5).
  • VGH Hessen, 02.08.1984 - 2 TG 607/84
    Auszug aus VG Bayreuth, 24.11.2017 - B 5 E 17.872
    Der Antrag ist statthaft, weil der Ausschluss aus einer Fraktion der Gemeindevertretung mangels Behördeneigenschaft der Fraktion und wegen Fehlens einer Subordinationsverhältnisses nach unbestrittener Ansicht keinen Verwaltungsakt darstellt, so dass einstweiliger Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO ausscheidet (HessVGH, B. v. 02.08.1984 - 2 TG 607/84 - HSGZ 1987, 209; OVG NW, B. v. 21.11.1988 - 15 B 2380/88 - DVBl 1989, 940 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.1977 - 10 W 59/77
    Auszug aus VG Bayreuth, 24.11.2017 - B 5 E 17.872
    So bezeichnet das Verwaltungsgericht Regensburg die Fraktion, bei der es sich um einen Zusammenschluss von Gremiumsmitgliedern handelt, die auf den gleichen Wahlvorschlag gewählt wurden, als "öffentlich-rechtliche Vereinigung sui generis" (VG Regensburg, U.v. 19.05.2004 - RN 3 K 03.1273 - juris Rn. 43, ebenso zur passiven Parteifähigkeit Kainz, NJW 1985, 2616, unter Berufung auf OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 226 (227); OLG Bamberg, NJW 1982, 895).
  • VGH Bayern, 24.11.1988 - 4 CE 88.2620

    Ausschluss aus einer Ratsfraktion und seine Feststellung durch den Rat

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.11.2017 - B 5 E 17.872
    Darüber hinaus sind dem ausgeschlossenen Mitglied die Ausschlussgründe schriftlich mitzuteilen (VG Gießen, B.v. 30.05.2003 - 8 G 1662/03 - juris Rn. 6 unter Berufung auf: BayVGH, B. v. 24.11.1988 - 4 CE 88.2620 - NVwZ 1989, 494).
  • OVG Saarland, 20.04.2012 - 2 B 105/12

    Ausschluss aus einer Gemeinderatsfraktion

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.11.2017 - B 5 E 17.872
    Hierbei wird berücksichtigt, dass die gerichtliche Kontrolldichte beschränkt ist und fraktionsspezifische Wertungen nicht durch Beurteilungen durch das Gericht ersetzt werden dürfen (Schmidt-Jortzig/Hansen, NVwZ 1994, 116 (119), OVG Saarl, B.v.20.04.2012 - 2 B 105/12 - juris Rn. 15).
  • OLG Bamberg, 08.07.1981 - 3 U 53/81
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.1988 - 15 B 2380/88

    Ausschluss aus einer Ratsfraktion

  • VG Bayreuth, 18.12.2017 - B 5 V 17.974

    Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung gegenüber einer Stadtratsfraktion

    Der Vollstreckungsschuldnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth vom 24. November 2017 (Az.: B 5 E 17.872), nämlich die Vollstreckungsgläubigerin vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache mit allen Rechten und Pflichten eines Fraktionsmitglieds zur Fraktionsarbeit zuzulassen, ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro angedroht.

    Auf Antrag der Antragstellerin verpflichtete das Bayer. Verwaltungsgericht Bayreuth die Antragsgegnerin mit Beschluss vom 24. November 2017 im Wege der einstweiligen Anordnung, die Antragstellerin vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache mit allen Rechten und Pflichten eines Fraktionsmitglieds zur Fraktionsarbeit zuzulassen (Az. B 5 E 17.872).

    der Antragsgegnerin für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen den Beschluss des Bayer. Verwaltungsgericht Bayreuth vom 24. November 2017 (Az.: B 5 E 17.872), nämlich die Antragstellerin vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache mit allen Rechten und Pflichten eines Fraktionsmitglieds zur Fraktionsarbeit zuzulassen, ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro anzudrohen.

    aa) Die Beteiligtenfähigkeit der Antragsgegnerin ergibt sich aus § 61 Nr. 2 VwGO (Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017 § 61 Rn. 16; VG Bayreuth, B.v. 24.11.2017 - 5 E 17.872 - S. 9 des Entscheidungsabdrucks; für eine analoge Anwendung von § 61 Nr. 2 VwGO: Bier/Steinbeiß-Winkelmann in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 61 Rn. 7).

  • VG Koblenz, 27.03.2018 - 1 K 647/17

    Fraktionsausschluss war nicht rechtens

    Darüber hinaus sind dem ausgeschlossenen Mitglied die Ausschlussgründe schriftlich mitzuteilen (VG Bayreuth, Beschl. v. 24.11.2017 - B 5 E 17.872 -, juris, Rn. 30, m.w.N.).

    Für den Beschluss über den Fraktionsausschluss, der ohne die Mitwirkung des auszuschließenden Mitglieds gefasst wird, ist die Mehrheit der abstimmungsberechtigten Mitglieder der Fraktion zu verlangen, wobei das auszuschließende Mitglied mitzurechnen ist (im Ergebnis ebenso: VG Bayreuth, Beschl. v. 24.11.2017 - B 5 E 17.872 -, juris, Rn. 30; VG Osnabrück, Beschl. v. 17.10.2008 - 1 B 27/08 - juris, Rn. 20; Kommunalbrevier Rheinland-Pfalz, 2014, S. 737; Meyer, in: Praxis der Kommunalverwaltung Bund, Mai 2017, Recht der Ratsfraktionen, Erl.

  • VG Cottbus, 13.12.2021 - 1 L 369/21

    Eilantrag des Abgeordneten Rainer Schamberger gegen die Fraktion der AfD im

    Der Antragsteller hat auch einen Anordnungsgrund hinreichend glaubhaft gemacht, wobei offen bleiben kann, ob insoweit maßgeblich auf die subjektiven Rechte des Fraktionsmitglieds oder angesichts des kommunalverfassungsrechtlichen Organstreitverfahrens auf innerorganisatorische Kompetenzen abzustellen ist, die dem Antragsteller als Fraktionsmitglied im Interesse des Landkreises zugewiesen sind, § 131 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 32 Abs. 2 S. 1 BbgKVerf (vgl. auf der einen Seite etwa: VG Osnabrück, Beschl. v. 17. Oktober 2008 - 1 B 27/08 -, juris Rn. 29; VG Lüneburg, Beschl. v. 08. August 2005 - 5 B 34/05 -, juris Rn. 11; auf der anderen Seite etwa: VG Düsseldorf, Beschl. v. 18. Dezember 2017 - 1 L 5127/17 -, juris Rn. 8; VG Bayreuth, Beschl. v. 24. November 2017 - B 5 E 17.872 -, juris Rn. 28).

    Alles zusammengenommen hat der Antragsteller durch den offensichtlich formell fehlerhaften Ausschluss aus der Fraktion eine erhebliche Einschränkung seiner kommunalpolitischen Wirkungsmöglichkeiten hinzunehmen, so dass es im Interesse der Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist, die Hauptsache bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Klageverfahren für eine begrenzte Zeit vorwegzunehmen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 10. April 2018 - 4 CE 17.2450 -, juris Rn. 20/21; VG Bayreuth, Beschl. v. 24. November 2017 - B 5 E 17.872 -, juris Rn. 25 ff.; Hessischer VGH, Beschl. v. 13. Dezember 1989 - 6 TG 3175/89 -, juris Rn. 4; VG Stade, Beschl. v. 04. Januar 2018 - 1 B 3431/17 -, juris Rn. 84 ff.).

  • VG Gießen, 02.10.2023 - 8 L 2375/23

    Fraktionsausschluss

    Denn es stellt für den Antragsteller einen wesentlichen Nachteil dar, wenn er bis zur rechtskräftigen Entscheidung der noch zu erhebenden Klage zu Unrecht von der Mitwirkung bei der fraktionsinternen Willensbildung ausgeschlossen wäre (vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 24. November 2017 - B 5 E 17.872 -, Rdnr. 25; VG Gießen, Beschluss vom 30. Mai 2003 - 8 G 1662/03 -, Rdnr. 4; VG Darmstadt, Beschluss vom 30. Juni 1989 - III/V G 1057/89 - jeweils juris).
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