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   VG Bayreuth, 25.03.2021 - B 5 S 21.157   

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VG Bayreuth, 25.03.2021 - B 5 S 21.157 (https://dejure.org/2021,10955)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 25.03.2021 - B 5 S 21.157 (https://dejure.org/2021,10955)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 25. März 2021 - B 5 S 21.157 (https://dejure.org/2021,10955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BBG § 66; BBG § 61 Abs. 1 S. 3
    Beamter auf Widerruf, Polizeimeisteranwärter, Verbot des Führens der Dienstgeschäfte, Ansehensverlust der Bundespolizei:, außerdienstliche Pflichtverletzung, Verstoß gegen BtMG, Einreise aus Corona, Risikogebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2016 - 2 MB 23/16

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Polizeibeamten auf Widerruf bei

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.03.2021 - B 5 S 21.157
    Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte gemäß § 66 Satz 1 BBG ist in aller Regel zu bejahen, sofern dieses nicht offensichtlich zu Unrecht ausgesprochen wurde, um den Zweck eines solchen Verbots erfüllen zu können (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Die Gründe der Verbotsverfügung tragen daher regelmäßig zugleich das besondere öffentliche Interesse an ihrer sofortigen Vollziehung (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016, a.a.O. Rn. 8; VG Augsburg, B.v. 14.6.2017 - Au 2 17.491 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Dafür werden im Allgemeinen keine zusätzlichen Gründe angeführt werden können und müssen (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 8).

    Entsprechend dem Zweck des Verbots genügt insoweit der auf hinreichenden Anhaltspunkten beruhende Verdacht einer Gefahrenlage (OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris).

    Dabei ist irrelevant, ob das Verhalten des Antragstellers einer breiten Öffentlichkeit wirklich bekannt geworden ist; entscheidend ist vielmehr der Eindruck, der im Falle eines nicht auszuschließenden Bekanntwerdens in der Öffentlichkeit entstehen kann (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 8; VG Bayreuth, B.v. 27.2.2004 - B 5 S 04.182 - juris Rn. 51 m.w.N.).

    Da es für einen Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst keine andere Möglichkeit der amtsangemessenen Beschäftigung gibt, heißt es zutreffend im Bescheid, die Maßnahme nach § 66 BBG sei aus vorbenannten Gründen unerlässlich (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 26).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.03.2021 - B 5 S 21.157
    Als zur Verhütung, Aufklärung und Verfolgung von Straftaten berufene Beamte genießen Polizeibeamte in der Öffentlichkeit eine besondere Vertrauens- und Garantenstellung (vgl. BVerwG, U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - ZBR 2015, 422 Rn. 22).

    Außerdienstliches Verhalten kann zwar den Pflichtenkreis des Beamten nur berühren, wenn es die Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit betrifft und dadurch mittelbar dienstrechtliche Relevanz erlangt (vgl. BVerwG U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 11).

    Als Dienstvergehen ist das außerdienstliche Verhalten von Beamten dabei nur zu qualifizieren, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 12).

    Nur soweit es um die Wahrung des Vertrauens der Bürger in die Integrität der Amtsführung und damit in die künftige Aufgabenwahrnehmung geht, vermag das durch Art. 33 Abs. 5 GG geschützte Interesse an der Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums die im privaten Bereich des Beamten wirkenden Grundrechte einzuschränken (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.12.2004 - 2 BvR 52/02 - juris Rn. 37; vgl. BVerwG U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 13).

    (vgl. BVerwG U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 15).

    Weist ein Dienstvergehen hinreichenden Bezug zum Amt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Maßnahme auch für mittelschwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gilt (vgl. BVerwG U.v. 18.6.2015 - 2 C 9/14 - juris Rn. 33).

  • VGH Bayern, 12.10.2017 - 6 CS 17.1722

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als Mittel der dienstrechtlichen

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.03.2021 - B 5 S 21.157
    Die Vorschrift stellt dabei (anders als die vorläufige Dienstenthebung nach § 38 BDG) nicht auf ein vorwerfbares Verhalten des Beamten ab, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes (BayVGH, B.v. 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 - juris Rn. 9), was allerdings nicht ausschließt, dass zugleich ein Schuldvorwurf dem Beamten gegenüber begründet werden kann (BayVGH, B.v. 12.3.2018 - 6 ZB 17.2316 - juris Rn. 9).

    Demnach ist nicht erforderlich, dass bereits Klarheit über den Grund für die Beeinträchtigung der dienstlichen Belange oder die weitere Verwendung und Behandlung besteht; vielmehr eröffnet das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte dem Dienstherrn die Möglichkeit, ohne Gefährdung der dienstlichen Interessen Ermittlungen anzustellen und eine solidere Grundlage für dauerhafte Entscheidungen zu gewinnen (vgl. BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 1 WB 36.98 - DVBl 1999, 326 f.; BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 5 f.; B.v. 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 - juris Rn. 9; B.v. 12.3.2018 - 6 ZB 17.2316 - juris Rn. 10).

    Auch bei Anwärtern für den Polizeivollzugsdienst ist ein absolut korrektes Verhalten gegenüber der Rechtsordnung unabdingbar, vor allem auch unter Beachtung des Ansehens der Polizei in der Öffentlichkeit (vgl. BayVGH B. v. 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 12.03.2018 - 6 ZB 17.2316

    Vorübergehendes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Leitenden

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.03.2021 - B 5 S 21.157
    Die Vorschrift stellt dabei (anders als die vorläufige Dienstenthebung nach § 38 BDG) nicht auf ein vorwerfbares Verhalten des Beamten ab, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes (BayVGH, B.v. 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 - juris Rn. 9), was allerdings nicht ausschließt, dass zugleich ein Schuldvorwurf dem Beamten gegenüber begründet werden kann (BayVGH, B.v. 12.3.2018 - 6 ZB 17.2316 - juris Rn. 9).

    Demnach ist nicht erforderlich, dass bereits Klarheit über den Grund für die Beeinträchtigung der dienstlichen Belange oder die weitere Verwendung und Behandlung besteht; vielmehr eröffnet das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte dem Dienstherrn die Möglichkeit, ohne Gefährdung der dienstlichen Interessen Ermittlungen anzustellen und eine solidere Grundlage für dauerhafte Entscheidungen zu gewinnen (vgl. BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 1 WB 36.98 - DVBl 1999, 326 f.; BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 5 f.; B.v. 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 - juris Rn. 9; B.v. 12.3.2018 - 6 ZB 17.2316 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 ZB 16.921

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen Kollegendiebstahls bei der Polizei

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.03.2021 - B 5 S 21.157
    Demnach ist nicht erforderlich, dass bereits Klarheit über den Grund für die Beeinträchtigung der dienstlichen Belange oder die weitere Verwendung und Behandlung besteht; vielmehr eröffnet das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte dem Dienstherrn die Möglichkeit, ohne Gefährdung der dienstlichen Interessen Ermittlungen anzustellen und eine solidere Grundlage für dauerhafte Entscheidungen zu gewinnen (vgl. BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 1 WB 36.98 - DVBl 1999, 326 f.; BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 5 f.; B.v. 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 - juris Rn. 9; B.v. 12.3.2018 - 6 ZB 17.2316 - juris Rn. 10).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Kontrolle der behördlichen Prognoseentscheidung im Rahmen von § 66 BBG ist der Zeitpunkt der Anordnung des Verbots, weil mit dem Widerspruch gegen das Verbot nicht der nachträgliche Wegfall, sondern die anfängliche Rechtswidrigkeit desselben geltend gemacht werden (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 12 f. mwN.; a.A. z.B. VG Gelsenkirchen, U.v. 4.11.2015 - 1 K 515/15 - juris Rn. 75 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 6 A 2586/12

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.03.2021 - B 5 S 21.157
    Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen der zwingenden dienstlichen Gründe für das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte erfüllt sind, wird in aller Regel Ermessen nicht mehr hinsichtlich der Anordnung der Maßnahme als solcher, sondern im Wesentlichen nur noch dahin eröffnet sein, ob es eine andere Möglichkeit gibt, den betreffenden Beamten amtsangemessen zu beschäftigen, gegebenenfalls auch zu Dauer und Umfang des Verbots (vgl. zu § 39 BeamtStG OVG NW, B.v. 17.06.2013 - 6 A 2586/12 - juris Rn. 14).
  • VG Bayreuth, 27.02.2004 - B 5 S 04.182
    Auszug aus VG Bayreuth, 25.03.2021 - B 5 S 21.157
    Dabei ist irrelevant, ob das Verhalten des Antragstellers einer breiten Öffentlichkeit wirklich bekannt geworden ist; entscheidend ist vielmehr der Eindruck, der im Falle eines nicht auszuschließenden Bekanntwerdens in der Öffentlichkeit entstehen kann (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 8; VG Bayreuth, B.v. 27.2.2004 - B 5 S 04.182 - juris Rn. 51 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.03.2021 - B 5 S 21.157
    Nur soweit es um die Wahrung des Vertrauens der Bürger in die Integrität der Amtsführung und damit in die künftige Aufgabenwahrnehmung geht, vermag das durch Art. 33 Abs. 5 GG geschützte Interesse an der Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums die im privaten Bereich des Beamten wirkenden Grundrechte einzuschränken (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.12.2004 - 2 BvR 52/02 - juris Rn. 37; vgl. BVerwG U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 13).
  • VG München, 20.06.2016 - M 5 S 16.1250

    Polizeibeamten wird Führung der Dienstgeschäfte nach Auftritt im Fernsehen

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.03.2021 - B 5 S 21.157
    Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Verbotsverfügung ist daher nur möglich, wenn nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorzunehmenden summarischen Prüfung grundlegende Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung bestehen (vgl. VG München, B.v. 20.6.2016 - M 5 S 16.1250 - juris Rn. 19).
  • VG Koblenz, 09.08.2013 - 6 L 790/13

    Polizeikommissaranwärter darf wegen Drogenkonsums vorläufig vom Dienst

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.03.2021 - B 5 S 21.157
    Dies ist auch bei einem Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst der Fall (vgl. BVerwG, B.v. 17.2.1995 - 1 DB 35.94 - juris; VG Koblenz, B.v. 9.8.2013 - 6 L 790/13.KO - juris Rn. 8).
  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 515/15

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; zwingende dienstliche Gründe;

  • BVerwG, 17.02.1995 - 1 DB 35.94
  • BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 67.78
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98

    Recht der Soldaten - Verbot der Dienstausübung und Uniformverbot lediglich bei

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

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