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   VG Bayreuth, 25.11.2022 - B 4 K 20.1482   

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VG Bayreuth, 25.11.2022 - B 4 K 20.1482 (https://dejure.org/2022,46290)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 25.11.2022 - B 4 K 20.1482 (https://dejure.org/2022,46290)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 25. November 2022 - B 4 K 20.1482 (https://dejure.org/2022,46290)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    KAG Art. 5 Abs. 1; AO § 42
    Herstellungsbeitrag, Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (bejaht), wirtschaftliche unsinnige Grundstücksteilung und Eigentumsübertragung am Hinterliegergrundstück zur Umgehung der Beitragspflicht, Unterzeichnung des Herstellungsbeitragsbescheides durch den ...

 
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  • VG Bayreuth, 13.09.2017 - B 4 K 16.137

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.11.2022 - B 4 K 20.1482
    Nach der Rechtsprechung der Kammer liege ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nur vor, wenn mit der Eigentumsübertragung einzig die Vermeidung oder Verminderung einer Beitragspflicht verfolgt werde, sie zur Erreichung des erstrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen sei und sie durch wirtschaftliche oder sonstige beachtliche außersteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen sei (vgl. B 4 K 16.137 m.V.a. BayVGH, B.v. 14.3.2011 - 6 B 09.1830).

    Der Verdacht eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten kann sich im Erschließungsbeitragsrecht insbesondere dann aufdrängen (vgl. BVerwG, U.v. 24.02.2010 - 9 C 1.09 - juris Rn. 36), wenn ein nicht selbständig bebaubarer und somit auch wirtschaftlich kaum selbstständig verwertbarer Grundstücksteil in zeitlicher Nähe zu einer Beitragserhebung von einem Anliegergrundstück abgetrennt wird und - gegebenenfalls sogar unentgeltlich und an nahe Angehörige - übertragen und damit einzig die Vermeidung oder Verminderung einer Erschließungsbeitragspflicht verfolgt wird (so zum Ganzen BayVGH, U.v. 27.07.2016 - 6 B 15.1833 - juris Rn. 16; vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 13.09.2017 - B 4 K 16.137 - juris Rn. 46).

    Als Rechtsfolge eines solchen Gestaltungsmissbrauchs ist nicht der neue zivilrechtliche Eigentümer des Hinterliegergrundstücks heranzuziehen, sondern der Eigentümer des ursprünglichen Gesamtgrundstücks vor Teilung und Übertragung (BayVGH, B.v. 10.09.2009 - 6 CS 09.551 - juris; VG Bayreuth, U.v. 13.09.2017 - B 4 K 16.137 - juris Rn. 46).

  • VGH Bayern, 10.09.2009 - 6 CS 09.551

    Straßenausbaubeitragsrecht; wechselseitige Beschwerde; Missbrauch rechtlicher

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.11.2022 - B 4 K 20.1482
    Als Rechtsfolge eines solchen Gestaltungsmissbrauchs ist nicht der neue zivilrechtliche Eigentümer des Hinterliegergrundstücks heranzuziehen, sondern der Eigentümer des ursprünglichen Gesamtgrundstücks vor Teilung und Übertragung (BayVGH, B.v. 10.09.2009 - 6 CS 09.551 - juris; VG Bayreuth, U.v. 13.09.2017 - B 4 K 16.137 - juris Rn. 46).
  • VGH Bayern, 23.07.1998 - 23 B 95.3002
    Auszug aus VG Bayreuth, 25.11.2022 - B 4 K 20.1482
    Bei bloßer Grundstücksteilung hätte über das Rechtskonstrukt des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs jedoch noch bei Eigentümeridentität die Möglichkeit bestanden, zu einer Beitragsentstehung für das Grundstück Fl.-Nr. ... (neu) zu gelangen (vgl. BayVGH, U.v. 16.11.2006 - 23 B 06.1222, v. 23.7.1998 - 23 B 95.3002; B.v. 22.5.2002 - 23 CS 02.906 - jeweils juris; Thimet, Abschnitt I, Art. 5 KAG, A.I.6.3.1-3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.08.2012 - 6 CS 12.970
    Auszug aus VG Bayreuth, 25.11.2022 - B 4 K 20.1482
    Versagt er sich oder kann er keine vernünftigen Gründe nennen, so ist grundsätzlich ein Missbrauch im Sinn des § 42 AO anzunehmen (BayVGH, B.v. 20.08.2012 - 6 CS 12.970 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 14.03.2011 - 6 B 09.1830

    Straßenausbaubeitragsrecht; Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten;

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.11.2022 - B 4 K 20.1482
    Nach der Rechtsprechung der Kammer liege ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nur vor, wenn mit der Eigentumsübertragung einzig die Vermeidung oder Verminderung einer Beitragspflicht verfolgt werde, sie zur Erreichung des erstrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen sei und sie durch wirtschaftliche oder sonstige beachtliche außersteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen sei (vgl. B 4 K 16.137 m.V.a. BayVGH, B.v. 14.3.2011 - 6 B 09.1830).
  • VGH Bayern, 09.07.2012 - 6 ZB 12.185

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Missbrauch rechtlicher

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.11.2022 - B 4 K 20.1482
    Eine rechtliche Gestaltung ist dann unangemessen, wenn der Beitragspflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzes das Ziel nicht erreichbar sein soll (st. Rspr., etwa BayVGH, B.v. 09.07.2012 - 6 ZB 12.185 - juris Rn. 4; B.v. 14.08.2015 - 6 CS 15.1396 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 22.05.2002 - 23 CS 02.906
    Auszug aus VG Bayreuth, 25.11.2022 - B 4 K 20.1482
    Bei bloßer Grundstücksteilung hätte über das Rechtskonstrukt des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs jedoch noch bei Eigentümeridentität die Möglichkeit bestanden, zu einer Beitragsentstehung für das Grundstück Fl.-Nr. ... (neu) zu gelangen (vgl. BayVGH, U.v. 16.11.2006 - 23 B 06.1222, v. 23.7.1998 - 23 B 95.3002; B.v. 22.5.2002 - 23 CS 02.906 - jeweils juris; Thimet, Abschnitt I, Art. 5 KAG, A.I.6.3.1-3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.11.2006 - 23 B 06.1222

    Vorauszahlung auf Verbesserungsbeitragsbescheid - Verbesserungsbeitrag -

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.11.2022 - B 4 K 20.1482
    Bei bloßer Grundstücksteilung hätte über das Rechtskonstrukt des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs jedoch noch bei Eigentümeridentität die Möglichkeit bestanden, zu einer Beitragsentstehung für das Grundstück Fl.-Nr. ... (neu) zu gelangen (vgl. BayVGH, U.v. 16.11.2006 - 23 B 06.1222, v. 23.7.1998 - 23 B 95.3002; B.v. 22.5.2002 - 23 CS 02.906 - jeweils juris; Thimet, Abschnitt I, Art. 5 KAG, A.I.6.3.1-3 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.11.2022 - B 4 K 20.1482
    Der Verdacht eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten kann sich im Erschließungsbeitragsrecht insbesondere dann aufdrängen (vgl. BVerwG, U.v. 24.02.2010 - 9 C 1.09 - juris Rn. 36), wenn ein nicht selbständig bebaubarer und somit auch wirtschaftlich kaum selbstständig verwertbarer Grundstücksteil in zeitlicher Nähe zu einer Beitragserhebung von einem Anliegergrundstück abgetrennt wird und - gegebenenfalls sogar unentgeltlich und an nahe Angehörige - übertragen und damit einzig die Vermeidung oder Verminderung einer Erschließungsbeitragspflicht verfolgt wird (so zum Ganzen BayVGH, U.v. 27.07.2016 - 6 B 15.1833 - juris Rn. 16; vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 13.09.2017 - B 4 K 16.137 - juris Rn. 46).
  • VGH Bayern, 21.12.2004 - 8 B 03.1404
    Auszug aus VG Bayreuth, 25.11.2022 - B 4 K 20.1482
    Herstellungsbeitragsbescheide in hier vorliegender, nicht ungewöhnlicher Höhe sind von der Beklagten regelmäßig zu erlassen und reiner Satzungsvollzug ohne jeglichen Entscheidungsspielraum (vgl. BayVGH, U.v. 21.12.2004 - 8 B 03.1404 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 14.08.2015 - 6 CS 15.1396

    Straßenausbaubeitrag; Buchgrundstück; Grundstücksteilung; Missbrauch rechtlicher

  • VGH Bayern, 27.07.2016 - 6 B 15.1833

    Erschließungsbeitrag und Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

  • VGH Bayern, 22.08.2006 - 23 C 06.2143
  • VGH Bayern, 23.04.1997 - 17 P 96.2259

    Wirksamkeit eines Weiterbeschäftigungsverlangens; Bestimmung der laufenden

  • VG Bayreuth, 04.02.2019 - B 4 S 18.656

    Beitragsrechtliche Erschließung eines Hinterliegergrundstücks

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