Rechtsprechung
VG Bayreuth, 25.11.2022 - B 8 K 22.30349 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,43070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
VwGO § 75, § 161 Abs. 2; AsylG § 73c
Untätigkeitsklage auf Einstellung eines Widerrufsverfahrens
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage - …
Auszug aus VG Bayreuth, 25.11.2022 - B 8 K 22.30349
Kein Rechtsschutzinteresse besteht, wenn das Rechtsschutzbegehren nutzlos ist oder auf einfacherem und schnellerem Wege ohne Inanspruchnahme der Gerichte realisiert werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 11.07.2018 - 1 C 18/17 - juris Rn. 24 ff. unter Verweis auf BVerwG, U.v. 17.01.1989 - 9 C 44.87 - BVerwGE 81, 164, 165 f.). - BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17
Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen
Auszug aus VG Bayreuth, 25.11.2022 - B 8 K 22.30349
Kein Rechtsschutzinteresse besteht, wenn das Rechtsschutzbegehren nutzlos ist oder auf einfacherem und schnellerem Wege ohne Inanspruchnahme der Gerichte realisiert werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 11.07.2018 - 1 C 18/17 - juris Rn. 24 ff. unter Verweis auf BVerwG, U.v. 17.01.1989 - 9 C 44.87 - BVerwGE 81, 164, 165 f.).