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   VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.404   

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VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.404 (https://dejure.org/2018,32162)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 26.06.2018 - B 5 K 17.404 (https://dejure.org/2018,32162)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - B 5 K 17.404 (https://dejure.org/2018,32162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBesG Art. 15 Abs. 2, Art. 36 Abs. 2; EStG § 32 Abs. 1, § 63 Abs. 1 S. 1; BGB § 818 Abs. 3 u Abs. 4, § 819 Abs. 1
    Rückforderung überzahlter Besoldungsbezüge

  • rewis.io

    Rückforderung überzahlter Besoldungsbezüge

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • VerfGH Bayern, 28.04.2015 - 6-VII-13

    Kopplung des beamtenrechtlichen Familienzuschlags zugunsten von Großelternteilen

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.404
    bb) Darüber hinaus hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung bereits festgestellt (BayVerfGH, E.v. 27.4.2015 - Vf. 6-VII-13 - juris).

    Zur Funktion des Familienzuschlags bzw. des darin enthaltenen kinderbezogenen Anteils führt der Bayerische Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH, E.v. 27.4.2015 - Vf. 6-VII-13 - juris Rn. 28f.) aus:.

    Bei einem in die Haushaltsgemeinschaft integrierten unterhaltsberechtigten Enkelkind konnte der Gesetzgeber zudem davon ausgehen, dass das Kindergeld und der kinderbezogene Anteil des Familienzuschlags unmittelbar und in voller Höhe dem Kind zugutekommen und vollständig eingesetzt werden, um den Lebensbedürfnissen des Kindes gerecht zu werden (BVerwG, B.v. 8.6.2011 - 2 B 76/11 - juris Rn. 8; BayVerfGH, E.v. 27.4.2015 - Vf. 6-VII-13 - juris Rn. 30).

    Zudem steht dem Normgeber im Rahmen des Besoldungsrechts - auch für den Bereich fürsorgerischer Leistungen an Beamte - eine weite Gestaltungsfreiheit zu (BayVerfGH, E.v. 27.4.2015 - Vf. 6-VII-13 - juris Rn. 26).

    Aus dem Alimentationsprinzips folgt kein Anspruch des Beamten auf Besoldung in einer bestimmten Höhe und in einer bestimmten Form; er gebietet dem Dienstherrn nicht, jegliche finanzielle Belastungen auszugleichen, die durch familiäre Friktionen auftreten (BayVerfGH, E.v. 27.4.2015 - Vf. 6-VII-13 - juris Rn. 36f.).

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.404
    Dadurch erfüllt der Gesetzgeber die sich aus dem Alimentationsgrundsatz gemäß Art. 95 Abs. 1 Satz 2 BV, Art. 33 Abs. 5 GG ergebende Verpflichtung, die dem Beamten obliegenden Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten und Kindern realitätsgerecht zu berücksichtigen (BVerfG vom 22.3.1990 BVerfGE 81, 363/378; vom 24.11.1998 BVerfGE 99, 300/316).

    Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags (Stufe 2) ist dazu bestimmt, den von Kindern verursachten Mehrbedarf des Beamten einschließlich der Mehraufwendungen für Unterkunft zu decken (BVerfGE 81, 363/380; 99, 300/321; BVerwG vom 17.6.2004 BVerwGE 121, 91/98, jeweils zu § 40 Abs. 2 BBesG).

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.404
    Dadurch erfüllt der Gesetzgeber die sich aus dem Alimentationsgrundsatz gemäß Art. 95 Abs. 1 Satz 2 BV, Art. 33 Abs. 5 GG ergebende Verpflichtung, die dem Beamten obliegenden Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten und Kindern realitätsgerecht zu berücksichtigen (BVerfG vom 22.3.1990 BVerfGE 81, 363/378; vom 24.11.1998 BVerfGE 99, 300/316).

    Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags (Stufe 2) ist dazu bestimmt, den von Kindern verursachten Mehrbedarf des Beamten einschließlich der Mehraufwendungen für Unterkunft zu decken (BVerfGE 81, 363/380; 99, 300/321; BVerwG vom 17.6.2004 BVerwGE 121, 91/98, jeweils zu § 40 Abs. 2 BBesG).

  • BVerwG, 08.06.2011 - 2 B 76.11

    Anspruch des im öffentlichen Dienst stehenden Vaters auf Familienzuschlag bei

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.404
    Sachgerechte sozialpolitische Gründe, die einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz ausschließen, sprechen aber auch für die Entscheidung des Gesetzgebers, bei mehreren im öffentlichen Dienst beschäftigten Unterhaltspflichtigen den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags demjenigen zukommen zu lassen, der die Obhut und damit die Betreuungsleistung für das Kind tatsächlich übernommen hat (BVerfG vom 19.11.2003 NVwZ 2004, 336; BVerwG vom 8.6.2011 - 2 B 76.11 - juris Rn. 8)".

    Bei einem in die Haushaltsgemeinschaft integrierten unterhaltsberechtigten Enkelkind konnte der Gesetzgeber zudem davon ausgehen, dass das Kindergeld und der kinderbezogene Anteil des Familienzuschlags unmittelbar und in voller Höhe dem Kind zugutekommen und vollständig eingesetzt werden, um den Lebensbedürfnissen des Kindes gerecht zu werden (BVerwG, B.v. 8.6.2011 - 2 B 76/11 - juris Rn. 8; BayVerfGH, E.v. 27.4.2015 - Vf. 6-VII-13 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.404
    (BVerwG, U.v. 21.4.1982 - 6 C 112/78 - juris Rn. 19; U.v. 27.1.1994 - 2 C 19/92 - juris Rn. 22; U.v. 26.4.2012 - 2 C 4/11 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 28.06.1990 - 6 C 41.88

    Rückforderung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.404
    Die Kenntnis von der genannten Anzeigepflicht und deren Verletzung ist nicht gleichbedeutend mit der Kenntnis oder dem Kennenmüssen eines Mangels des rechtlichen Grundes für Zahlungen, die nach bzw. infolge unterlassener Anzeige weiter entgegengenommen werden (BVerwG, U.v. 28.6.1990 - 6 C 41/88 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 112.78

    Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenverhältnisse auf Widerruf -

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.404
    (BVerwG, U.v. 21.4.1982 - 6 C 112/78 - juris Rn. 19; U.v. 27.1.1994 - 2 C 19/92 - juris Rn. 22; U.v. 26.4.2012 - 2 C 4/11 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.404
    (BVerwG, U.v. 21.4.1982 - 6 C 112/78 - juris Rn. 19; U.v. 27.1.1994 - 2 C 19/92 - juris Rn. 22; U.v. 26.4.2012 - 2 C 4/11 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02

    Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.404
    Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags (Stufe 2) ist dazu bestimmt, den von Kindern verursachten Mehrbedarf des Beamten einschließlich der Mehraufwendungen für Unterkunft zu decken (BVerfGE 81, 363/380; 99, 300/321; BVerwG vom 17.6.2004 BVerwGE 121, 91/98, jeweils zu § 40 Abs. 2 BBesG).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 A 5.03

    Rückforderung von überzahlten Dienstbezügen; Ungekürzte Weiterzahlung einer

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.404
    Von jedem Beamten ist zu erwarten, dass er die Grundprinzipien des Beamtenrechts, sein eigenes statusrechtliches Amt nebst besoldungsrechtlicher Einstufung sowie die ihm zustehenden Besoldungsbestandteile wie Grundgehalt, Familienzuschlag und wohl auch die ihm zustehenden Zulagen kennt (BVerwG, U.v. 29.4.2004 - 2 A 5/03 - juris Rn. 15).
  • BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nichtgewährung des kinderbezogenen

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BFH, 10.11.1998 - VI B 125/98

    Kindergeldauszahlung bei mehreren Berechtigten

  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03

    Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß

  • BFH, 05.08.1977 - VI R 187/74

    Pflegekindschaftsverhältnis zwischen Geschwistern; der von Versorgungsbezügen

  • VG München, 18.11.2008 - M 21 K 06.4385

    Rückforderung von Bezügen (kinderbezogener Anteil im Familienzuschlag)

  • BVerwG, 10.04.2017 - 2 B 37.16

    Stufenzuordnung der nach dem 1. Juli 1977 geborenen Bestandsbeamten durch das

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