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   VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.435   

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VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.435 (https://dejure.org/2018,32163)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 26.06.2018 - B 5 K 17.435 (https://dejure.org/2018,32163)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - B 5 K 17.435 (https://dejure.org/2018,32163)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBhV § 7 Abs. 1 S. 2; GOZ § 5; VwGO § 108 Abs. 1
    Beihilfe für Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung

  • rewis.io

    Beihilfe für Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2010 - 5 LA 298/09

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen nach den

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.435
    Gleichzeitig verweist der Kläger auf die Rechtsprechung des OVG Niedersachsen (U.v. 6.9.2010 - 5 LA 298/09).

    Dem widerspricht auch die vom Kläger angeführte Rechtsprechung (NdsOVG, U.v. 5.4.2011 - 5 LA 298/09) nicht.

  • OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 231/10

    Die Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen sind angemessen bei Begründung der

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.435
    Auch insoweit kann nicht festgestellt werden, dass der im konkreten Fall aufgetretene vermehrte Speichelfluss nicht in einer Vielzahl vergleichbarer Fälle auftritt und eine erheblich gesteigerte Schwierigkeit darstellt, mit der im Rahmen einer kieferorthopädischen und zahnärztlichen Untersuchung regelmäßig zu rechnen ist (NdsOVG, U.v. 5.4.2011 - 5 LB 231/10 - juris Rn. 34).

    Die vom Kläger zitierte Entscheidung betraf im Übrigen die Zulassung einer Berufung, über die sodann mit Urteil vom 5. April 2011 entschieden wurde (NdsOVG, U.v. 5.4.2011 - 5 LB 231/10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2004 - 6 A 215/02

    Begründung der besonderen Schwierigkeit einer zahnärztlichen Behandlung ;

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.435
    Voraussetzung ist nach ständiger Rechtsprechung aber des Weiteren, dass die besonderen Schwierigkeiten nicht in der angewandten Behandlungsmethode begründet sind, sondern auf den individuellen Verhältnissen des konkret behandelten Patienten beruhen (vgl. VG Saarland, U.v. 7.7.2016 - 6 K 967/14 - juris; U.v. 26.5.2017 - 6 K468/16 - juris; OVG NW, B.v. 20.10.2004 - 6 A 215/02 - juris; BayVGH, B.v. 15.4.2011 - 14 ZB 10.1544 - juris).
  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 39.87

    Zahnärztliche Leistungen - Beihilfefähigkeit - Gebührensatz

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.435
    Die Beihilfevorschriften verzichten insoweit auf eine eigenständige Umschreibung des Begriffs der Angemessenheit und verweisen auf die Vorschriften der ärztlichen und zahnärztlichen Gebührenordnungen (BVerwG, U.v. 24.11.1988 - 2 C 39.87 - juris Rn. 14).
  • VG Hannover, 07.12.2009 - 13 A 2981/09

    Angemessene Aufwendungen; Angemessenheit; Backenzahn; Beamter; Beihilfe;

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.435
    Anders würde sich dies bei einem Bluter darstellen, da ein derartiger Umstand nachweislich selten ist (vgl. VG Hannover, U.v. 7.12.2009 - 13 A 2981/09 - juris Rn. 172).
  • VGH Bayern, 15.04.2011 - 14 ZB 10.1544

    Beihilfe; zahnärztliche Leistungen; Steigerungssatz; Schwellenwert;

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.435
    Voraussetzung ist nach ständiger Rechtsprechung aber des Weiteren, dass die besonderen Schwierigkeiten nicht in der angewandten Behandlungsmethode begründet sind, sondern auf den individuellen Verhältnissen des konkret behandelten Patienten beruhen (vgl. VG Saarland, U.v. 7.7.2016 - 6 K 967/14 - juris; U.v. 26.5.2017 - 6 K468/16 - juris; OVG NW, B.v. 20.10.2004 - 6 A 215/02 - juris; BayVGH, B.v. 15.4.2011 - 14 ZB 10.1544 - juris).
  • VGH Bayern, 06.06.2016 - 14 BV 15.527

    Methodisch notwendiger Bestandteil einer zahnärztlichen Leistung

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.435
    Bei der behördlichen Entscheidung darüber, ob Aufwendungen notwendig und angemessen sind, handelt es sich nicht um Ermessensentscheidungen, so dass die Entscheidung voller verwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterliegt (BayVGH, U.v. 6.6.2016 - 14 BV 15.527 - juris Rn. 19).
  • VG Saarlouis, 07.07.2016 - 6 K 967/14
    Auszug aus VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 17.435
    Voraussetzung ist nach ständiger Rechtsprechung aber des Weiteren, dass die besonderen Schwierigkeiten nicht in der angewandten Behandlungsmethode begründet sind, sondern auf den individuellen Verhältnissen des konkret behandelten Patienten beruhen (vgl. VG Saarland, U.v. 7.7.2016 - 6 K 967/14 - juris; U.v. 26.5.2017 - 6 K468/16 - juris; OVG NW, B.v. 20.10.2004 - 6 A 215/02 - juris; BayVGH, B.v. 15.4.2011 - 14 ZB 10.1544 - juris).
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