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   VG Bayreuth, 27.01.2021 - B 7 E 21.17   

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https://dejure.org/2021,8472
VG Bayreuth, 27.01.2021 - B 7 E 21.17 (https://dejure.org/2021,8472)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27.01.2021 - B 7 E 21.17 (https://dejure.org/2021,8472)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - B 7 E 21.17 (https://dejure.org/2021,8472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; BayIfSMV § 14 der 11.; BayIfSMV § 25 der 11.
    Vorherige Befassung der zuständigen Behörde, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei unmittelbarer Inanspruchnahme des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 16.08.2012 - 8 CE 11.2759

    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.01.2021 - B 7 E 21.17
    Im einstweiligen Rechtsschutz ist es nämlich nicht zulässig, dass der Antragsteller nach Erledigung seines Begehrens das Verfahren mit dem Ziel, keine Kosten des Verfahrens zu tragen zu müssen, weil er im Recht gewesen sei, weiterführt (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.1995 - 7 VR 16.94 - juris; BayVGH, B.v. 16.8.2012 - 8 CE 11.2759 - juris; VGH Kassel, B.v. 29.10.2020 - 6 B 2545.20 - juris).
  • OVG Bremen, 24.06.2020 - 2 PA 99/20
    Auszug aus VG Bayreuth, 27.01.2021 - B 7 E 21.17
    Es ist - auch nach ausdrücklicher gerichtlicher Nachfrage - weder dargetan noch anderweitig ersichtlich, dass eine Kreisverwaltungsbehörde im Raum Bayreuth und/oder in ... seitens des Antragstellers mit der Angelegenheit befasst wurde, so dass mangels streitigen Rechtsverhältnisses kein Rechtsschutzbedürfnis für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes besteht (vgl. OVG Bremen, B.v. 24.6.2020 - 2 PA 99/20 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.1995 - 7 VR 16.94

    Ausbau der Bahnverbindung zwischen Hamburg und Berlin - Auswechslung von Gleisen

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.01.2021 - B 7 E 21.17
    Im einstweiligen Rechtsschutz ist es nämlich nicht zulässig, dass der Antragsteller nach Erledigung seines Begehrens das Verfahren mit dem Ziel, keine Kosten des Verfahrens zu tragen zu müssen, weil er im Recht gewesen sei, weiterführt (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.1995 - 7 VR 16.94 - juris; BayVGH, B.v. 16.8.2012 - 8 CE 11.2759 - juris; VGH Kassel, B.v. 29.10.2020 - 6 B 2545.20 - juris).
  • VG Bayreuth, 08.08.2022 - B 7 M 22.665

    Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz, Prüfungsumfang im

    Mit Beschluss vom 27.01.2021 lehnte das Gericht im Verfahren B 7 E 21.17 einen infektionsschutzrechtlichen Eilantrag des Erinnerungsführers ab, legte dem Erinnerungsführer die Kosten des Verfahrens auf und setzte den Streitwert auf 2.500,00 EUR fest.

    Insoweit wird auf die Gerichtsakte im Verfahren B 7 E 21.17 bzw. B 7 R 21.303 verwiesen.

    Mit Schreiben vom 15.07.2022 wandte sich der Erinnerungsführer erneut an das Verwaltungsgericht Bayreuth und führte aus, bezugnehmend auf das gerichtliche Schreiben vom 14.01.2021 in der Sache B 7 E 21.17 (gerichtliches Hinweisschreiben im Eilverfahren) sei die Sache eigentlich erledigt gewesen.

    Im Übrigen wird auf die Gerichtsakten in den Verfahren B 7 E 21.17, B 7 R 21.303 und B 7 M 22.665 verwiesen.

    Da sich der Erinnerungsführer im Ergebnis gegen die Kostentragung bzw. gegen die Höhe der Gerichtskosten für das gerichtliche Eilverfahren mit dem Az. B 7 E 21.17 wendet und die Kosten(grund) entscheidung sowie die Streitwertfestsetzung im Verfahren B 7 E 21.17 unanfechtbar sind, legt auch das Gericht das Schreiben vom 15.07.2022 als Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz mittels Kostenrechnung vom 22.07.2021 aus (vgl. auch BayVGH, B.v. 21.5.2008 - 8 M 08.40011 - juris; BayVGH, B.v. 29.6.2009 - 7 M 09.1488 - juris).

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