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   VG Bayreuth, 27.02.2023 - B 7 K 23.30058   

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VG Bayreuth, 27.02.2023 - B 7 K 23.30058 (https://dejure.org/2023,10150)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27.02.2023 - B 7 K 23.30058 (https://dejure.org/2023,10150)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27. Februar 2023 - B 7 K 23.30058 (https://dejure.org/2023,10150)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 11 Abs. 1; AufenthG § 11 Abs. 2; AufenthG § 11 Abs. 3; AufenthG § 75 Nr. 12; AsylG § 83c; GG Art. 6
    Anordnung und Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots - familiäre Belange

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 47.20

    Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.02.2023 - B 7 K 23.30058
    Die zulässige Anfechtungsklage (vgl. BVerwG, U.v. 7.9.2021 - 1 C 47/20 - juris Rn. 9/10; OVG Lüneburg, U.v. 6.5.2020 - 13 LB 190/19 - juris Rn. 54) bleibt ohne Erfolg.

    Ermessensfehler bei der Befristungsentscheidung führen daher zur Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots insgesamt, das dann im Regelfall ermessensfehlerfrei neu erlassen werden darf (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 7.9.2021 - 1 C 47/20 - juris Rn. 10 ff. u. 16-18).

    Die Besonderheiten im Hinblick auf den Schutz des Familienlebens nach Art. 6 GG und Art. 8 EMRK (vgl. auch BVerwG U.v. 7.9.2021 - 1 C 47/20 - juris Rn. 20) hat die Beklagte bei der Befristung erkannt und aufgegriffen.

  • VGH Bayern, 29.10.2021 - 10 ZB 21.2261

    Berücksichtigung der Vater-Kind-Beziehung bei der Ausweisung

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.02.2023 - B 7 K 23.30058
    Die in Art. 6 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet vielmehr die Behörde "nur", bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des den (weiteren) Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 29.10.2021 - 10 ZB 21.2261 - BeckRS 2021, 36677 Rn. 5).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.02.2023 - B 7 K 23.30058
    Die in Art. 6 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet vielmehr die Behörde "nur", bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des den (weiteren) Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 29.10.2021 - 10 ZB 21.2261 - BeckRS 2021, 36677 Rn. 5).
  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 3.21

    Berücksichtigung von Hilfe- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.02.2023 - B 7 K 23.30058
    Im Übrigen wäre auch eine "bloße Befristungsentscheidung nach altem Recht" in eine behördliche Anordnung eines befristeten Einreiseund Aufenthaltsverbots umzudeuten (BVerwG, U.v. 7.9.2021 - 1 C 3/21 - juris Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 06.05.2020 - 13 LB 190/19

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.02.2023 - B 7 K 23.30058
    Die zulässige Anfechtungsklage (vgl. BVerwG, U.v. 7.9.2021 - 1 C 47/20 - juris Rn. 9/10; OVG Lüneburg, U.v. 6.5.2020 - 13 LB 190/19 - juris Rn. 54) bleibt ohne Erfolg.
  • VG Düsseldorf, 15.12.2023 - 3 K 2729/22
    Ermessensfehler bei der Befristungsentscheidung führen daher zur Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes insgesamt, das dann im Regelfall ermessensfehlerfrei neu erlassen werden darf, vgl. hierzu eingehend: BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 47.20 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. März 2023 - A 10 S 2367/22 -, juris Rn. 21 ff.; VG Bayreuth, Urteil vom 27. Februar 2023 - B 7 K 23.30058 -, juris Rn. 19; VG Aachen, Beschluss vom 30. März 2023 - 8 L 85/23 -, juris Rn. 51 ff.
  • VG Düsseldorf, 24.10.2023 - 3 K 5465/23
    Ermessensfehler bei der Befristungsentscheidung führen daher zur Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes insgesamt, das dann im Regelfall ermessensfehlerfrei neu erlassen werden darf, vgl. hierzu eingehend: BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 47.20 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N; VGH Bayern, Beschluss vom 12. Juli 2023 - 10 C 23.1117 -, juris Rn. 10 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. März 2023 - A 10 S 2367/22 -, juris Rn. 21 ff.; VG Bayreuth, Urteil vom 27. Februar 2023 - B 7 K 23.30058 -, juris Rn. 19; VG Aachen, Beschluss vom 30. März 2023 - 8 L 85/23 -, juris Rn. 51 ff.

    Indem das Einreise- und Aufenthaltsverbot ausgehend von einer, bei einem Sachverhalt ohne Besonderheiten grundsätzlich nicht zu beanstandenden Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes auf eine Dauer von 30 Monaten, vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 47.20 -, juris Rn. 18, hier angesichts der dargelegten schützenswerten persönlichen Belange des Klägers mit einer Befristungsdauer von lediglich einem Monat deutlich im unteren Bereich der Möglichkeiten befristet wurde, wurde dem Sorge- und Umgangsrecht des Klägers zu seinen beiden minderjährigen Kindern im hiesigen Einzelfall das notwendige Gewicht beigemessen, vgl. zu einer ermessensfehlerfreien Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes auf eine Dauer von zwei Monaten wegen familiärer Bindungen zu zwei minderjährigen Kindern: VG Bayreuth, Urteil vom 27. Februar 2023 - B 7 K 23.30058 -, juris Rn. 18 ff.; zu einer ermessensfehlerfreien Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes auf eine Dauer von 12 Monaten wegen familiärer Bindungen zu einem minderjährigen Kind: VG Augsburg, Urteil vom 13. Dezember 2021 - Au 9 K 19.31546 -, juris Rn. 19.

  • VG Düsseldorf, 23.10.2023 - 3 K 7747/21
    Ermessensfehler bei der Befristungsentscheidung führen daher zur Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes insgesamt, das dann im Regelfall ermessensfehlerfrei neu erlassen werden darf, vgl. hierzu eingehend: BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 47.20 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. März 2023 - A 10 S 2367/22 -, juris Rn. 21 ff.; VG Bayreuth, Urteil vom 27. Februar 2023 - B 7 K 23.30058 -, juris Rn. 19; VG Aachen, Beschluss vom 30. März 2023 - 8 L 85/23 -, juris Rn. 51 ff.
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