Rechtsprechung
VG Bayreuth, 27.04.2020 - B 7 E 20.388 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 123 Abs. 1 S. 1 u. 2; BaylfSMV § 2 Abs. 4 S. 3; 2. BayIfSMV § 2 Abs. 4 S. 1 u. 5 u. Abs. 5 Nr. 1 u. 2, § 10 S. 2; IfSG § 73 Abs. 1a Nr. 24; BayBO Art. 2 Abs. 4 Nr. 4; BauNVO § 11 Abs. 3
Erfolgreiche auf Feststellung gerichtete einstweilige Anordnung - Zulässigkeit der Öffnung von einem flächenmäßig begrenztem Ladengeschäft bis 800 m² Verkaufsfläche gem. 2. BayIfSMV - rewis.io
Einstweilige Anordnung- Zulässigkeit der Öffnung von Ladengeschäft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bayern.de (Pressemitteilung)
800-Quadratmeter-Regelung nach der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Ansbach, 24.04.2020 - AN 18 E 20.00745
Corona-Maßnahmen: Freiwillige Beschränkung größerer Verkaufsräume auf 800qm führt …
Auszug aus VG Bayreuth, 27.04.2020 - B 7 E 20.388
Hierzu wird im Wesentlichen auf den Beschluss des VG ... vom 24.04.2020 - AN 18 E 20.00745 - verwiesen.Demnach hängt die gesteigerte Attraktivität - die an sich ein sachliches Differenzierungskriterium nach infektionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten darstellt - jedoch gerade nicht von der Geschossfläche im Sinne des baulich verstandenen Verkaufsraums ab (so aber VG Ansbach, B.v. 24.4.2020 - AN 18 E 20.00745).
- VG Würzburg, 24.04.2020 - W 4 E 20.572
Coronavirus; Einzelhandel; abgetrennte Fläche von 800 m²
Auszug aus VG Bayreuth, 27.04.2020 - B 7 E 20.388
Insbesondere kann das Ziel, stark frequentierte Fußgängerzonen von Publikumsverkehr zu entlasten, auch durch andere gleichheitskonforme Maßnahmen erreicht werden (VG Würzburg, B. v. 24.4.2020 - W 4 E 20.572).