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   VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.870   

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VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.870 (https://dejure.org/2011,61297)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27.07.2011 - B 4 K 09.870 (https://dejure.org/2011,61297)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - B 4 K 09.870 (https://dejure.org/2011,61297)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nichtigkeit eines Erschließungsvertrags wegen Verstoß gegen Formvorschriften oder gesetzliche Verbote - Aufrechnung mit rechtswegfremder Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft;

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.870
    Die aus dieser Rechtsbeziehung folgenden Leistungs- und Erstattungsansprüche sind, anders als das OLG Rostock (Beschluss vom 08.09.2005, Az. 7 U 2/05, NJW 2006, 2563 f.) und ihm folgend das Amts- und das Landgericht Bamberg angenommen haben, zivilrechtlicher Natur (BVerwG, Urteil vom 01.12.2010, Az. 9 C 8.09, DVBl. 2011, 1630/1630 f., RdNr. 24).

    Anders als in der der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrundeliegenden Vertragskonstruktion, nach der die Grundstückserwerber in den Erschließungs- und städtebaulichen Vertrag eintraten (vgl. dazu den Tatbestand des Urteils, juris, RdNrn. 6 und 7), so dass es sich dort um eine Schuldübernahme handelte (BVerwG, DVBl. 2011, 630/631, RdNr. 27) liegt hier ein Vertrag zugunsten Dritter vor: Die Grundstückserwerber, also die Beklagten, haben mit der Gemeinde zugunsten der Klägerin vereinbart, dass sie das Recht erwirbt, die Leistung der Erschließungskosten einschließlich sämtlicher sonstiger Kosten und Aufwendungen von den Beklagten zu fordern.

    Denn, wie im Übrigen auch bei der Vertragskonstruktion, über die das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat (BVerwG, DVBl. 2011, 630/631, RdNr. 27), ist die Wirksamkeit des Erschließungs- und städtebaulichen Vertrages Voraussetzung für die Wirksamkeit des Kaufvertrages.

    Im Übrigen ging der Bayerische Gesetzgeber, als er im Jahr 2002 Art. 5 a KAG um einen Abs. 2 ergänzte, selbst davon aus, dass § 124 BauGB, der im Übrigen, was Erschließungsverträge angeht, als speziellere Norm § 11 BauGB vorgeht (BVerwG, DVBl. 2011, 630/632, RdNr. 34), in Bayern bei der Übertragung der Herstellung von Erschließungsanlagen anwendbar ist (LT-Drs. 14/9151, 11).

    Bei dieser Forderung, mit der die Rechtsbeziehung zwischen der Klägerin und den Beklagten teilweise rückabgewickelt werden soll, handelt es sich um einen Erstattungsanspruch zivilrechtlicher Natur (BVerwG, Urteil vom 01.12.2010, DVBl. 2011, 630, RdNr. 24).

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern beim Überlassen von

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.870
    Ob sich ein Erschließungsvertrag zwingend auf eine Erschließungsanlage insgesamt, also einschließlich des erforderlichen Grunderwerbs oder zumindest des darauf entfallenden Aufwandes beziehen muss (so VG München, Urteil vom 10.02.2009, Az. M 2 K 07.5272, juris, RdNr. 19; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, § 6 RdNr. 12) oder eine Beschränkung auf einzelne Teile zulässig ist, ergibt sich nicht eindeutig aus § 124 BauGB (BayVGH, Urteil vom 09.11.2010, Az. 6 BV 09.675, juris, RdNr. 30 = ZKF 2011, 116/117).

    Denn dem Erschließungsunternehmer können für die nicht übertragenen Teile auch keine Kosten entstehen, die er ihnen "weiterreichen" würde (BayVGH, a.a.O., juris, RdNr. 31 = ZKF 2011, 116/117).

  • VGH Hessen, 28.01.1994 - 3 TG 2026/93

    Aufrechnung mit rechtswegfremder Forderung im Verwaltungsgerichtsverfahren

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.870
    In diesen Fällen überzeugt das Argument, es käme zu einer gewissen Rechtswegzersplitterung, wenn eine Forderung teilweise beim Verwaltungsgericht zur Aufrechnung gestellt und teilweise bei dem Zivilgericht eingeklagt würde, nicht (für eine Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung seit der Neufassung des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG deshalb VGH Kassel, Beschluss vom 28.01.1994, Az. 3 TG 2026/93, NJW 1995, 1107, 1107 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage 2011, § 40 RdNr. 45 m.w.N. auch zur Gegenansicht; dagegen OVG Saarlouis, Beschluss vom 29.07.2008, Az. 3 E 270/08, juris, RdNrn.
  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2010
    Auszug aus VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.870
    Die Beklagten hätten deshalb überprüfbare und einem Beweis zugängliche Tatsachen vortragen müssen, aus welchen konkreten Gründen ihrer Auffassung nach die Erschließungskosten, um deren Finanzierung es in dem Rechtsstreit geht, zu hoch waren (vgl. BayVGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. 20 BV 09.2010, BayVBl. 2011, 240/242, RdNr. 64).
  • OVG Saarland, 29.07.2008 - 3 E 270/08

    Vollstreckungsgegenklage; Aufrechnung mit einer "rechtswegfremden"

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.870
    In diesen Fällen überzeugt das Argument, es käme zu einer gewissen Rechtswegzersplitterung, wenn eine Forderung teilweise beim Verwaltungsgericht zur Aufrechnung gestellt und teilweise bei dem Zivilgericht eingeklagt würde, nicht (für eine Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung seit der Neufassung des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG deshalb VGH Kassel, Beschluss vom 28.01.1994, Az. 3 TG 2026/93, NJW 1995, 1107, 1107 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage 2011, § 40 RdNr. 45 m.w.N. auch zur Gegenansicht; dagegen OVG Saarlouis, Beschluss vom 29.07.2008, Az. 3 E 270/08, juris, RdNrn.
  • LG Mönchengladbach, 22.01.1988 - 2 S 338/87
    Auszug aus VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.870
    Denn die Beklagen konnten nicht davon ausgehen, dass die Klägerin, anders als die Gemeinde, die Darlehenszinsen als Erschließungsaufwand ansetzen kann, die gesamte Erschließungsmaßnahme als Erschließungsträgerin auf ihre Kosten vorfinanzieren würde (LG Mönchengladbach, Urteil vom 22.01.1988, Az. 2 S 338/87, ZMR 1988, 307/308).
  • BVerwG, 29.01.1993 - 8 C 3.92

    Erschließung - Vorausleistung - Erschließungsaufwand - Zinsen

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.870
    Grundsätzlich ist es zwar richtig, dass Zinsen in den Erschließungsaufwand nur solange eingerechnet werden dürfen, bis die sachliche Erschließungsbeitragspflicht entstanden ist, also regelmäßig mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung (für das Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 29.01.1993, Az. 8 C 3/92, NVwZ 1993, 1200).
  • BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86

    Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg -

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.870
    Mit Forderungen, für die ein anderer Rechtsweg gegeben ist, kann im Verwaltungsprozess jedenfalls dann aufgerechnet werden, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist (BVerwG, Urteil vom 12.02.1987, Az. 3 C 22.86, BVerwGE 77, 19/23 f. = NJW 1987, 2530/2532).
  • RG, 20.10.1934 - V 208/34

    Bedarf der Beurkundung nach § 313 BGB. eine Nebenabrede zu dem notariell

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.870
    Allerdings sind Leistungen an Dritte auch bei bestehendem rechtlichen Zusammenhang der Vereinbarungen nur beurkundungspflichtig, wenn sie mit zu den Gegenleistungen gehören, die der Käufer gegenüber dem Verkäufer übernommen hat, d.h., wenn der Verkäufer, hier die Gemeinde, einen eigenen Anspruch auf Gewährung der Leistung an den Dritten, hier die Klägerin, hat (Reichsgericht, Urteil vom 20.10.1934, Az. V 208/34, RGZ 145, 246/248; seither st. Rspr., vgl. nur OLG Brandenburg, Urteil vom 05.12.1995, Az. 6 U 23/95, NJW-RR 1996, 978/979).
  • VGH Bayern, 09.11.2010 - 6 BV 09.675

    Überträgt eine Gemeinde durch Erschließungsvertrag (§ 124 Abs. 1 BauGB) auf den

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.870
    Ob sich ein Erschließungsvertrag zwingend auf eine Erschließungsanlage insgesamt, also einschließlich des erforderlichen Grunderwerbs oder zumindest des darauf entfallenden Aufwandes beziehen muss (so VG München, Urteil vom 10.02.2009, Az. M 2 K 07.5272, juris, RdNr. 19; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, § 6 RdNr. 12) oder eine Beschränkung auf einzelne Teile zulässig ist, ergibt sich nicht eindeutig aus § 124 BauGB (BayVGH, Urteil vom 09.11.2010, Az. 6 BV 09.675, juris, RdNr. 30 = ZKF 2011, 116/117).
  • VG München, 10.02.2009 - M 2 K 07.5272

    Erschließungsbeitragsrecht; Regimeentscheidung

  • OLG Rostock, 08.09.2005 - 7 U 2/05

    Zur Frage der Rechtswegeröffnung bei einer Streitigkeit über Erschließungskosten

  • OLG Brandenburg, 05.12.1995 - 6 U 23/95

    Keine rechtliche Einheit zwischen einem Vertrag über die Abgeltung von

  • BVerwG, 09.08.2002 - 9 B 35.02

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung von Bundesrecht; Ersetzung

  • BGH, 16.09.1988 - V ZR 77/87

    Wirksamkeit einer Auflassungsvormerkung - Anspruch auf Zustimmung zur Löschung -

  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 12/87

    Formbedürftigkeit mit einem Grundstückskaufvertrag verbundener Verträge;

  • BGH, 15.06.1983 - IVa ZR 10/82

    Anfechtung einer Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Makler über die

  • VGH Bayern, 26.04.2002 - 6 B 99.44

    Erschließungsbeitragsrecht in Bayern Landesrecht

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 19/11

    Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung; Umfassen des Begriffs "bei den

    Zum Teil wird dies angenommen (HessVGH, Beschluss vom 28. Januar 1994 - 3 TG 2026/93 -, NJW 1995, 1107 = DVBl 1994, 806; VG Bayreuth, Urteil vom 24. Juli 2011 - B 4 K 09.870 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 40 Rn. 45 m.w.N.; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 15. Aufl. 2010, § 40 Rn. 19; Schmidt-Kötters, in: Posser/Wolff, VwGO, 2008, § 40 Rn. 247; Schenke/Ruthig, NJW 1992, 2505 und NJW 1993, 1374).
  • OLG Celle, 07.11.2019 - 8 U 94/19

    Erschließungsvertrag - Beurkundungsbedürftigkeit - Aufrechterhaltung trotz

    Denn Leistungen an Dritte sind auch bei bestehendem rechtlichem Zusammenhang der Vereinbarungen nur beurkundungspflichtig, wenn sie zu den Gegenleistungen gehören, die der Käufer gegenüber dem Verkäufer übernommen hat, d. h. wenn der Verkäufer, hier der Beklagte zu 2, einen eigenen Anspruch auf Gewährung der Leistung an den Dritten hat (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 1995 - 6 U 23/95, NJW-RR 1996, 978, 979; VG Bayreuth, Urteil vom 27. Juli 2011 - B 4 K 09.870, juris Rn. 39; jurisPK-BGB/ Ludwig, 8. Aufl., § 311b Rn. 50).
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