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   VG Bayreuth, 28.11.2011 - B 3 K 10.1005   

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VG Bayreuth, 28.11.2011 - B 3 K 10.1005 (https://dejure.org/2011,64825)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 28.11.2011 - B 3 K 10.1005 (https://dejure.org/2011,64825)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 28. November 2011 - B 3 K 10.1005 (https://dejure.org/2011,64825)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.08.2010 - 8 C 23.09

    Abgabe; Äquivalenzprinzip; betriebliche Altersversorgung; Arbeitgeber;

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.11.2011 - B 3 K 10.1005
    Auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.08.2010 (Az. 8 C 23.09 und 8 C 40.09 ) werde verwiesen.

    Der im Kalenderjahr 2009 erhobene Beitrag liegt aufgrund des Glättungsverfahrens im einstelligen Promillebereich (8,2 Promille) und ist isoliert für das Kalenderjahr 2009 betrachtet verhältnismäßig, da er jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung nicht "jedes Maß übersteigt" (BVerwG vom 25.08.2010, Az. 8 C 23.09).

    Die Kammer verweist auf die vom Beklagten zitierte obergerichtliche Rechtsprechung, insbesondere die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.08.2010 Az. 8 C 23.09 und Az. 8 C 40.09 (juris).

    Die Beitragsregelung steht auch mit Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang (vgl. BVerwG vom 25.08.2010, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Ansbach, 09.06.2011 - AN 14 K 10.2042

    Erhöhte Beitragsbelastung, Ermessensfehler im Hinblick auf die unterlassene

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.11.2011 - B 3 K 10.1005
    Dieser Rechtsprechung schließt sich die Kammer an (vgl. VG Ansbach vom 09.06.2011 - Az. AN 14 K 10.2042; VG Düsseldorf vom 06.04.2011, - Az. 16 K 367/11; u. a.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2008 - 12 A 2039/06

    Verfassungsmäßigkeit des Rentenwertumlageverfahrens; Nichtberücksichtigung der

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.11.2011 - B 3 K 10.1005
    Zu der gleichen Frage habe das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einer Entscheidung vom 28.04.2008 (Az. 12 A 2039/06) ausgeführt: "Die Behauptung, dass aber in Zukunft ein starker Anstieg der Beiträge zu befürchten sei - ... - könnte allenfalls geeignet sein, eine künftige aufgrund stark veränderter Verhältnisse eintretende Verfassungswidrigkeit der Norm belegen." Es könne zwar niemand prognostizieren, ab welchem prozentualen Beitragsanstieg die Verhältnisse so stark verändert seien, dass sie zu einer Verfassungswidrigkeit des § 10 BetrAVG führten.
  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.11.2011 - B 3 K 10.1005
    Das Bundesverfassungsgericht habe im Urteil vom 19.12.1967 (Az. 2 BvL 4/65) entschieden, dass die Auferlegung von Zwangsbeiträgen keine Verletzung des Eigentums darstelle, es sei denn, dass die Beiträge "jedes Maß übersteigen".
  • BVerwG, 23.01.2008 - 6 C 19.07

    Betriebliche Altersversorgung; unmittelbare Versorgungszusage; Pensionsfonds;

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.11.2011 - B 3 K 10.1005
    Sie regelt weder gezielt eine bestimmte berufliche Betätigung, noch betrifft sie nur bestimmte Berufe oder belastet bestimmte Berufsgruppen besonders (vgl. BVerwG vom 23.01.2008 - Az. 6 C 19.07, juris Rn. 33).
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