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   VG Bayreuth, 28.11.2022 - B 7 K 22.245   

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VG Bayreuth, 28.11.2022 - B 7 K 22.245 (https://dejure.org/2022,43069)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 28.11.2022 - B 7 K 22.245 (https://dejure.org/2022,43069)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 28. November 2022 - B 7 K 22.245 (https://dejure.org/2022,43069)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Artikel 138 Abs. 1 VO (EU) Nr. 2017/625; Artikel 6 VO (EU) Nr. 2015/2283; Artikel 7 Abs. 1a VO (EU) Nr. 1169/2011; Artikel 3 Abs. 2 VO (EU) Nr. 2015/2283; Artikel 3 Abs. 2a VO (E6) Nr. 1334/2008
    Inverkehrbringungsverbot, Cannabidiol (CBD), neuartige Lebensmittel, Aroma (verneint), Nachweispflicht des Klägers, Nachweis der Verwendungsgeschichte von Cannabidiol (CBD) als sicheres Lebensmittel in der Union (verneint), Bindungswirkung des Novel-Food-Katalogs ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Regensburg, 21.01.2022 - RN 5 S 21.2172

    Untersagung des Inverkehrbringens von CBD-haltigen Lebensmitteln aus Gründen des

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.11.2022 - B 7 K 22.245
    Diese beiden Teile der Definition sind kumulativ anzuwenden, das heißt ein Stoff ist nur dann ein Aroma, wenn er beide Begriffselemente erfüllt (VG Regensburg, B.v. 21.1.2022 - RN 5 S 21.2172 - juris Rn. 44).

    Das hier verwendete CBD bzw. Hanf-Extrakt hat nach aktuellem Erkenntnisstand keine Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel in der Europäischen Union, sodass die Ausnahmeregelung in Art. 3 Abs. 2 a) iv) nicht greift (vgl. VG Regensburg, B.v. 21.1.2022 - RN 5 S 21.2172 - juris Rn. 56 m.w.N.).

    Daraus folgt - vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen zu CBD bzw. Hanfextrakten -, dass der 17. Erwägungsgrund der NFV gerade nicht dazu geeignet ist, nachzuweisen, dass Nutzhanfextrakt (Cannabis sativa L.), sofern es sich - so wie hier - um cannabinoidreichen, insbesondere cannabidiolreichen Extrakt (CBD) aus der Hanfpflanze handelt, keine neuartige Lebensmittelzutat ist, da der Bestandteil Cannabidiol nach dem Novel-Food-Katalog gerade neuartig ist (vgl. VG Regensburg, B.v. 21.1.2022 - RN 5 S 21.2172 - juris Rn. 73 f.; VG München, B.v. 6.10.2021 - M 26a S 21.4118 - juris Rn. 59 ff.).

    Extraktionslösungsmittel zeichnen sich dagegen dadurch aus, dass sie zu Herstellungszwecken verwendet und dann aus dem Erzeugnis wieder entfernt werden (vgl. VG Regensburg, B.v. 21.1.2022 - RN 5 S 21.2172 - juris Rn. 47).

    Denn zum einen steht bereits keine nationale Regelung im Raum, deren Anwendung den freien Warenverkehr beeinträchtigten könnte (vgl. VG Regensburg, B.v. 21.1.2022 - RN 5 S 21.2172 - juris Rn. 75 m.w.N.), die Rechtsgrundlage findet sich in Art. 138 KontrollVO, den die Behörde nach § 39 Abs. 1 LFGB im streitgegenständlichen Fall anwenden musste.

    Im Falle der Verwendung von CBD als Lebensmittelzutat kommt hinzu, dass CBD von Seiten der Wissenschaft verschiedene Nebenwirkungen zugeschrieben wird (vgl. VG Regensburg, B.v. 21.1.2022 - RN 5 S 21.2172 - juris Rn. 86).

  • VG München, 06.10.2021 - M 26a S 21.4118

    Lebensmittelrechtliche Ordnungsverfügung, Untersagung des Inverkehrbringens von

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.11.2022 - B 7 K 22.245
    Lebensmittel im Sinne dieser Ausnahmevorschrift ist das zu beurteilende Lebensmittel bzw. die Lebensmittelzutat (hier das CBD bzw. der Hanfextrakt), nicht das Ausgangsprodukt bzw. die verarbeitete Pflanze Cannabis sativa L. (vgl. VG München, B.v. 6.10.2021 - M 26a S 21.4118 - juris Rn. 44; Ballke in Sosnitza/Meisterernst, Lebensmittelrecht, Stand 183. EL März 2022, VO (EU) 2015/2283, Art. 3 Rn. 91).

    Daraus folgt - vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen zu CBD bzw. Hanfextrakten -, dass der 17. Erwägungsgrund der NFV gerade nicht dazu geeignet ist, nachzuweisen, dass Nutzhanfextrakt (Cannabis sativa L.), sofern es sich - so wie hier - um cannabinoidreichen, insbesondere cannabidiolreichen Extrakt (CBD) aus der Hanfpflanze handelt, keine neuartige Lebensmittelzutat ist, da der Bestandteil Cannabidiol nach dem Novel-Food-Katalog gerade neuartig ist (vgl. VG Regensburg, B.v. 21.1.2022 - RN 5 S 21.2172 - juris Rn. 73 f.; VG München, B.v. 6.10.2021 - M 26a S 21.4118 - juris Rn. 59 ff.).

    Die FSA schließt sich (inzwischen) der Auffassung der Europäischen Kommission an, dass ein nennenswerter Konsum von Cannabidiol-Produkten vor dem 15.05.1997 nicht nachgewiesen werden kann (vgl. VG München, B.v. 6.10.2021 - M 26a S 21.4118 - juris Rn. 46 m.w.N.; vgl. https://www.food.gov.uk/business-guidance/cbd-products-linked-to-novel-food-applications abgerufen am 23.11.2022).

  • VGH Bayern, 18.07.2022 - 20 CS 22.1069

    Untersagung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.11.2022 - B 7 K 22.245
    Einer gegen diesen Beschluss erhobenen Beschwerde hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 18.07.2022 stattgegeben (Az. 20 CS 22.1069) und die Sofortvollzugsanordnung in Nr. 2 des Bescheids der Beklagten vom 15.02.2022 aufgehoben, weil die Begründung nicht den Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO genügt habe.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 18.07.2022 (Az. 20 CS 22.1069) die Sofortvollzugsanordnung aufgehoben und die Beklagte hat im Nachgang keine neue Sofortvollzugsanordnung erlassen.

    Auch die im Beschwerdeverfahren (Az. 20 CS 22.1069) vom dortigen Bevollmächtigten des Klägers vorgetragenen Einwendungen sind nicht geeignet, die Novel Food-Eigenschaft der streitgegenständlichen Lebensmittel zu widerlegen.

  • VG Bayreuth, 11.04.2022 - B 7 S 22.244

    Untersagung des Inverkehrbringens cannabishaltiger Lebensmittel

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.11.2022 - B 7 K 22.245
    Der Kläger hat durch seinen Prozessbevollmächtigten am 07.03.2022 Klage gegen den Bescheid erhoben und einen Eilantrag (Az. B 7 S 22.244) gestellt.

    Seine Klage hat er wie folgt begründet (vgl. Gerichtsakte (im Folgenden: GA) zum Verfahren B 7 S 22.244, Bl. 37 ff.): Aus den in der Akte befindlichen Gutachten des LGL sei nicht ersichtlich, dass es sich bei allen Präparaten überhaupt um Lebensmittel handeln solle.

    Die Beklagte hat den Antrag gestellt (vgl. GA zum Verfahren B 7 S 22.244, Bl. 54 ff.):.

  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 20 CS 22.307

    Unbegründete Beschwerde gegen das Verbot des Inverkehrbringens eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.11.2022 - B 7 K 22.245
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung handelt es sich bei Lebensmitteln, denen CBD, das durch Extraktion aus der Hanfpflanze oder auch synthetisch gewonnen worden ist, zugegeben wurde, um neuartige Lebensmittel nach § 3 Abs. 2 a) NFV (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 20 CS 22.307 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Werden mit dem zugesetzten Stoff hingegen hauptsächlich ernährungsphysiologische Zwecke verfolgt, handelt es sich bereits begrifflich nicht um ein "Aroma" oder einen "Aromaextrakt" (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 20 CS 22.307 - juris Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20

    Lebensmittel; Eintragung in das "Novel Food Catalogue"; diätetische Verwendung

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.11.2022 - B 7 K 22.245
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat nicht neuartig ist, trägt derjenige, der das Lebensmittel in den Verkehr bringen will (vgl. VGH BW, B.v. 8.2.2021 - 9 S 3951/20 - juris Rn. 16 m.w.N.; BayVGH, U.v. 12.5.2009 - 9 B 09.199 - juris Rn. 19 ff.).

    Lässt sich nach Auswertung der seitens des Lebensmittelunternehmers beigebrachten und der Behörde von Amts wegen bekannten oder bekannt gewordenen Information nicht feststellen, dass das betroffene Lebensmittel über eine Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel in der Union verfügt, wirkt dies zu Lasten des Lebensmittelunternehmers (vgl. VGH BW, B.v. 8.2.2021 - 9 S 3951/20 - juris Rn. 16).

  • EuGH, 14.04.2011 - C-327/09

    Mensch und Natur - Art. 249 Abs. 4 EG - Handlungen der Organe - An einen

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.11.2022 - B 7 K 22.245
    Auch der EuGH führe in seinem Urteil vom 14.04.2011 (Az. C-327/09) aus, dass selbst eine negative Entscheidung der Kommission, mit der die Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Lebensmittels in der Union verweigert werde, gegenüber Dritten nicht verbindlich sei.

    Die Entscheidung des EuGH (U.v. 14.4.2011 - C-327/09) und des Verwaltungsgerichts München (U.v. 13.5.2004 - M 4 K 03.4528) stehen dem Bescheid nicht entgegen.

  • OLG Frankfurt, 02.03.2021 - 6 W 15/21

    Sojabohnenextrakt mit Spermidingehalt von 0,2 % kein neuartiges Lebensmittel nach

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.11.2022 - B 7 K 22.245
    Das OLG Frankfurt a. M. habe beispielsweise in seinem Beschluss vom 02.03.2021 (Az. 6 W 15/21) ausgeführt, dass, da es um ein Vertriebsverbot für ein Erzeugnis gehe, mit Rücksicht auf die weitreichenden Konsequenzen an die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast gesteigerte Anforderungen zu stellen seien.

    Die zitierten Entscheidungen (OVG NW, B.v. 2.3.2021 - 9 B 1469/20; OLG Frankfurt a.M., B.v. 2.3.2021 - 6 W 15/21) ändern an dem oben Genannten nichts.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - 9 B 1469/20

    Beschwerde gegen die Untersagung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.11.2022 - B 7 K 22.245
    Auch das OVG Nordrhein-Westfalen habe in seinem Beschluss vom 02.03.2021 (Az. 9 B 1469/20) ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei den verschiedenen CBDhaltigen Produkten differenziert werden müsse und nicht jedes Produkt und jeder Extrakt unabhängig von der Art und Weise des Herstellungsverfahrens und dem Gehalt an CBD der Novel Food-Verordnung unterliegen könne.

    Die zitierten Entscheidungen (OVG NW, B.v. 2.3.2021 - 9 B 1469/20; OLG Frankfurt a.M., B.v. 2.3.2021 - 6 W 15/21) ändern an dem oben Genannten nichts.

  • VG Berlin, 21.02.2022 - 14 L 611.21
    Auszug aus VG Bayreuth, 28.11.2022 - B 7 K 22.245
    Das in den Produkten des Klägers enthaltene CBD wird aus Bestandteilen der Pflanze Cannabis sativa L. isoliert bzw. erzeugt (vgl. VG Berlin, B.v. 21.2.2022 - 14 L 611/21 - juris Rn. 35).
  • VG Dresden, 22.04.2013 - 6 L 47/13
  • VGH Bayern, 13.10.1986 - 22 CS 86.01950
  • BVerwG, 26.06.1997 - 1 A 10.95

    Verwaltungsverfahren - Androhung eines Zwangsgeldes "für jeden Fall der

  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

  • EuGH, 19.11.2020 - C-663/18

    Ein Mitgliedstaat darf die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat

  • VG Hannover, 29.01.2013 - 9 B 264/13

    Höchstgehalt; Information; Internet; Öffentlichkeit

  • VG München, 13.05.2004 - M 4 K 03.4528

    Zulässigkeit des in Verkehrbringens verschiedener Teesorten mit dem pflanzlichen

  • OVG Niedersachsen, 14.06.2013 - 13 ME 18/13

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 40 Abs. 1a LFGB

  • VGH Bayern, 12.05.2009 - 9 B 09.199

    Man-Koso 3000; neuartiges Lebensmittel; Inverkehrbringen; Darlegungs- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - 9 B 1574/20

    Beschwerde gegen die Untersagung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 27/14

    Bohnengewächsextrakt - Wettbewerbsverstoß: Prüfung der Neuartigkeit eines aus dem

  • VG Würzburg, 10.11.2023 - W 8 K 23.340

    Anfechtungsklage, Maqui-Augen-Kapseln für Menschen, Nahrungsergänzungsmittel mit

    Auch insoweit ist festzuhalten, dass die in der Positivliste erwähnten Maquibeeren nicht identisch mit dem streitgegenständlichen Extrakt, sondern vielmehr davon zu unterscheiden sind, sodass der Positivliste insoweit kein Beweiswert zukommen kann (vgl. allgemein auch VG Bayreuth, GB v. 28.11.2022 - B 7 K 22.245 - juris Rn. 90; siehe auch VGH BW, B.v. 22.6.2022 - 9 S 1003/22 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 16.03.2023 - W 8 E 23.186

    Maqui-Beeren-Extrakt als Bestandteil eines Nahrungsergänzungsmittels

    Auch insoweit ist festzuhalten, dass die in der Positivliste erwähnten Maquibeeren nicht identisch mit dem streitgegenständlichen Extrakt sind, sondern vielmehr davon zu unterscheiden sind, sodass der Positivliste insoweit kein Beweiswert zukommen kann (vgl. allgemein auch VG Bayreuth, GB v. 28.11.2022 - B 7 K 22.245 - juris Rn. 90; siehe auch VGH BW, B.v. 22.6.2022 - 9 S 1003/22 - juris Rn. 21 m.w.N.).
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