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VG Bayreuth, 29.03.2011 - B 1 K 09.642 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Leistungsklage auf Beseitigung eines Straßenpflasters;öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch;Lärmbelastung eines Anliegers durch Aufpflasterung der Straße;Sachverständigengutachten;wesentliche Änderung durch Aufpflasterung;Erhöhung des Beurteilungspegels um ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 29.03.2011 - B 1 K 09.642
- VGH Bayern, 14.06.2012 - 8 ZB 11.2366
Wird zitiert von ...
- VG Karlsruhe, 13.06.2018 - 4 K 26/16
Störwirkung durch die Beschaffenheit von Verkehrsgeräuschen; Planungsermessen
Ob eine Aufpflasterung - wie hier - eine wesentliche Änderung der Straße bewirkt und damit überhaupt der Anwendungsbereich des § 41 BImSchG eröffnet ist (…dagegen: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.05.1999 - 7 A 10095/99 - juris Rn. 24 f.;… Jarass in ders., BImSchG, 12. Aufl. 2017, § 41 Rn. 25; jeweils mwN; dafür: VG Bayreuth, Urt. v. 29.03.2011 - B 1 K 09.642 - juris Rn. 39;… offen: BayVGH, Beschl. v. 14.06.2012 - 8 ZB 11.2366 - juris Rn. 12), kann vorliegend offenbleiben.Für die Höhe des Streitwertes sind die seitens der Beklagten angegebenen voraussichtlichen Beseitigungskosten (Beseitigung der vier streitgegenständlichen Aufpflasterungen und Ersetzung mit einem durchgehenden Asphaltbelag) von ca. 10.000,-- EUR (2.500 EUR für jedes Pflasterband) maßgeblich (vgl. VG Bayreuth, Urt. v. 29.03.2011 - B 1 K 09.642 - juris Rn. 67).