Rechtsprechung
   VG Bayreuth, 29.06.2016 - B 4 K 15.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25647
VG Bayreuth, 29.06.2016 - B 4 K 15.83 (https://dejure.org/2016,25647)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 29.06.2016 - B 4 K 15.83 (https://dejure.org/2016,25647)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - B 4 K 15.83 (https://dejure.org/2016,25647)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,25647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.07.1984 - 5 C 133.83

    Beschädigten-Grundrente - Einkommen - Heimkehrerstiftung - Grundrentenbetrag -

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.06.2016 - B 4 K 15.83
    Darüber hinaus haben gerade in Bereichen der gewährenden Staatstätigkeit, in denen die Verwaltung, wie im Wohngeldrecht, in kurzer Zeit eine Vielzahl von Fällen zu entscheiden und dabei im Einzelfall die Bedürftigkeit des Antragstellers zu prüfen hat, Verwaltungspraktikabilität und Verwaltungseffektivität besondere Bedeutung (BVerwG, U. v. 12.07.1984 - 5 C 133/83 - DÖV 1985, 283/284f.).
  • VGH Bayern, 05.05.2014 - 12 ZB 14.701

    Einkommensprognose für die Bewilligung von Wohngeld

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.06.2016 - B 4 K 15.83
    Das gilt auch, wenn man im Hinblick darauf, dass Ausgangs- und Widerspruchsverfahren eine Einheit bilden, im Rahmen des § 24 Abs. 2 Satz 2 WoGG auf die Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides vom 02.02.2015 abstellt (BayVGH, B. v. 05.05.2014 - 12 ZB 14.701 juris Rn. 15; Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, a. a. O. § 5 Rn. 42).
  • VG Berlin, 14.12.2000 - 21 A 82.99

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Weitergewährung von Wohngeld auf ein Jahr nach

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.06.2016 - B 4 K 15.83
    Bei Strafgefangenen ist die Strafanstalt Lebensmittelpunkt, wenn die Zeit der Strafhaft zu lang und ein Aufsuchen der Wohnung im Freigang oder bei Wochenendausgängen allenfalls selten möglich ist (vgl. VG Berlin, U. v. 14.12.2000 - 21 A 82.99 - juris zum vergleichbaren Begriff der vorübergehenden Abwesenheit in § 4 Abs. 3 WoGG a. F.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht