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   VG Bayreuth, 29.09.2021 - B 7 E 21.1038   

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VG Bayreuth, 29.09.2021 - B 7 E 21.1038 (https://dejure.org/2021,53351)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 29.09.2021 - B 7 E 21.1038 (https://dejure.org/2021,53351)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 29. September 2021 - B 7 E 21.1038 (https://dejure.org/2021,53351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    LFGB § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 3; LFGB § 60 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 26; LMRStV; LMHV; VO (EG) 852/2004 und VO (EG) 853/2004; GesVSV § 9
    Information der Öffentlichkeit über Hygieneverstöße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Würzburg, 31.08.2021 - W 8 E 21.1045

    Eilantrag, Hygienemängel in Metzgerei, behördliche Veröffentlichung von

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.09.2021 - B 7 E 21.1038
    (1) Das Gericht teilt die Zweifel der Antragstellerin an der Verfassungsmäßigkeit von § 60 Abs. 2 Nr. 26 und Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) LFGB nicht, weshalb die KBLV die Normen zulässigerweise ihrer Bußgeldprognose zugrunde legen durfte (ebenso BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 54; VG Würzburg, B.v. 31.8.2021 - W 8 E 21.1045 - juris Rn. 68 ff.; VG Frankfurt am Main B.v. 4.5.2020 - 5 L 2067/20.F - juris Rn. 26; VG Ansbach, B.v. 2.8.2021 - AN 14 E 20.1682 - BeckRS 2021, 22498 Rn. 75 ff.).

    Diese Ausführungen sind auf den parallel strukturierten § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) LFGB, jedenfalls soweit er sich (wie vorliegend) auf § 14 LFGB bezieht und hygienerechtliche Vorschriften zum Umgang mit Lebensmitteln zum Gegenstand hat, übertragbar (ebenso VG Würzburg, B.v. 31.8.2021 - W 8 E 21.1045 - juris Rn. 69; VG Ansbach, B.v. 2.8.2021 - AN 14 E 20.1682 - BeckRS 2021, 22498 Rn.77).

    Beide Zielsetzungen werden mit der Veröffentlichung auch bereits behobener Verstöße erreicht, da es dem Verbraucher selbst überlassen bleiben soll, welche Schlüsse er aus Rechtsverstößen eines Unternehmers - lägen sie auch in der (jüngeren) Vergangenheit - zieht, und eine Publikation auch bereits behobener Verstöße die abschreckende Wirkung der Informationsregelung effektiv erhöht (BVerfG, B.v. 21.3.2018 - BvF 1/13 - juris Rn. 40; VG Würzburg, B.v. 31.8.2021 - W 8 E 21.1045 - juris Rn. 55).

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.09.2021 - B 7 E 21.1038
    Wie das Bundesverfassungsgericht mittlerweile entschieden hat, verstößt § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB - in der heute geltenden Fassung mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Befristung von sechs Monaten - nicht gegen das Grundgesetz (siehe BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40).

    Der drohende Nachteil der Informationsverbreitung soll das einzelne Unternehmen dazu veranlassen, den Betrieb im Einklang mit den lebens- und futtermittelrechtlichen Vorschriften zu betreiben (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 32; BT-Drs. 17/7374, S. 2).

    Damit wird sie § 40 Abs. 4 Satz 2 LFGB gerecht, wonach auf eine erfolgte Mängelbeseitigung hinzuweisen ist, da andernfalls der Eindruck entstehen kann, der Grund für die Beanstandung dauere an (BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 40).

  • VG Stuttgart, 23.09.2019 - 16 K 2470/19

    Untersagung einer Veröffentlichung vorgeworfener lebensmittelrechtlicher Verstöße

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.09.2021 - B 7 E 21.1038
    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob im Rahmen der Bußgeldprognose für die Veröffentlichungsfähigkeit bei Verstößen in Tatmehrheit i.S.d. § 20 OWiG bei jedem einzelnen Verstoß die Erheblichkeitsschwelle von 350, 00 EUR überschritten werden muss (so VG Freiburg, B. v. 30.4.2019 - 4 K 168/19 - juris Rn. 37) oder ob es genügt, wenn bei einer Vielzahl gleichzeitig festgestellter Verstöße in Tatmehrheit erwartet werden kann, dass die festzusetzenden Bußgelder in der Summe die Erheblichkeitsschwelle überschreiten (so VG Stuttgart, B.v. 23.9.2019 - 16 K 2470/19 - juris Rn. 57, 58).

    Da kein einschlägiger Bußgeldkatalog existiert, ist die Höhe des Bußgeldes sowohl von den festgestellten Mängeln als auch von subjektiven Merkmalen wie Vorsatz, Häufigkeit der Verstöße, Erstmaligkeit der Verstöße, Einsichtsfähigkeit und weiteren Kriterien abhängig (VG Stuttgart, B.v. 23.9.2019 - 16 K 2470/19 - juris Rn. 57, 58).

  • VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 14 E 20.01682

    Veröffentlichung des Verstoßes "Mängel bei der Schädlingsbekämpfung"

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.09.2021 - B 7 E 21.1038
    (1) Das Gericht teilt die Zweifel der Antragstellerin an der Verfassungsmäßigkeit von § 60 Abs. 2 Nr. 26 und Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) LFGB nicht, weshalb die KBLV die Normen zulässigerweise ihrer Bußgeldprognose zugrunde legen durfte (ebenso BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 54; VG Würzburg, B.v. 31.8.2021 - W 8 E 21.1045 - juris Rn. 68 ff.; VG Frankfurt am Main B.v. 4.5.2020 - 5 L 2067/20.F - juris Rn. 26; VG Ansbach, B.v. 2.8.2021 - AN 14 E 20.1682 - BeckRS 2021, 22498 Rn. 75 ff.).

    Diese Ausführungen sind auf den parallel strukturierten § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) LFGB, jedenfalls soweit er sich (wie vorliegend) auf § 14 LFGB bezieht und hygienerechtliche Vorschriften zum Umgang mit Lebensmitteln zum Gegenstand hat, übertragbar (ebenso VG Würzburg, B.v. 31.8.2021 - W 8 E 21.1045 - juris Rn. 69; VG Ansbach, B.v. 2.8.2021 - AN 14 E 20.1682 - BeckRS 2021, 22498 Rn.77).

  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.09.2021 - B 7 E 21.1038
    Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht zur parallel ausgestalteten Norm des § 58 Abs. 3 Nr. 2 LFGB mit Beschluss vom 11.03.2020 - 2 BvL 5/17 - festgestellt, dass diese, soweit sie über § 58 Abs. 1 Nr. 18 auf § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB verweist, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Er sei nicht mehr berufen, die nähere Konkretisierung der Verhaltensgebote und Verbote im Hinblick auf einzelne Tatbestandsmerkmale des § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB selbst vorzunehmen, sondern allein dazu, im Sinne einer (hypothetischen) Konkretisierung durch eine entsprechende Bezeichnung zu bestimmen, welche Regelungen er selbst hätte erlassen können, gäbe es die entsprechenden Bestimmungen des Unionsrechts nicht (BVerfG, B.v. 11.3.2020 - 2 BvL 5/17 - juris Rn. 87 ff).

  • VGH Bayern, 28.11.2019 - 20 CE 19.1995

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.09.2021 - B 7 E 21.1038
    (1) Das Gericht teilt die Zweifel der Antragstellerin an der Verfassungsmäßigkeit von § 60 Abs. 2 Nr. 26 und Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) LFGB nicht, weshalb die KBLV die Normen zulässigerweise ihrer Bußgeldprognose zugrunde legen durfte (ebenso BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 54; VG Würzburg, B.v. 31.8.2021 - W 8 E 21.1045 - juris Rn. 68 ff.; VG Frankfurt am Main B.v. 4.5.2020 - 5 L 2067/20.F - juris Rn. 26; VG Ansbach, B.v. 2.8.2021 - AN 14 E 20.1682 - BeckRS 2021, 22498 Rn. 75 ff.).

    Die Bußgeldprognose unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit (BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 56).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - 13 B 67/19

    Untersagung der Veröffentlichung von Informationen mit den Angaben u.a. der

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.09.2021 - B 7 E 21.1038
    Erforderlich ist außerdem, dass der Verstoß präzise angegeben wird, und zwar so, dass dies für Laien verständlich ist und es dem Verbraucher ermöglicht, den Verstoß zu erkennen (OVG NW, B.v. 14.3.2019 - 13 B 67/19 - juris Rn. 28 ff; Rathke in: Zipfel/Rathke, LebensmittelR, Stand März 2021, § 40 LFGB Rn. 132, 135).
  • VG Freiburg, 30.04.2019 - 4 K 168/19

    Anwendung von § 40 LFGB

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.09.2021 - B 7 E 21.1038
    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob im Rahmen der Bußgeldprognose für die Veröffentlichungsfähigkeit bei Verstößen in Tatmehrheit i.S.d. § 20 OWiG bei jedem einzelnen Verstoß die Erheblichkeitsschwelle von 350, 00 EUR überschritten werden muss (so VG Freiburg, B. v. 30.4.2019 - 4 K 168/19 - juris Rn. 37) oder ob es genügt, wenn bei einer Vielzahl gleichzeitig festgestellter Verstöße in Tatmehrheit erwartet werden kann, dass die festzusetzenden Bußgelder in der Summe die Erheblichkeitsschwelle überschreiten (so VG Stuttgart, B.v. 23.9.2019 - 16 K 2470/19 - juris Rn. 57, 58).
  • VG Frankfurt/Main, 12.12.2019 - 5 L 3285/19

    Zur "Unverzüglichkeit" einer Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.09.2021 - B 7 E 21.1038
    Dabei genügt es, wenn die Behörde nachvollziehbar darlegt, dass zu erwarten ist, dass das Bußgeld die Erheblichkeitsschwelle von 350, 00 EUR überschreiten wird, ohne dass die Behörde sich zwingend schon auf einen konkreten Betrag festlegen müsste (vgl. VG Frankfurt am Main, B.v. 12.12.2019 - 5 L 3285/19.F - juris Rn.37).
  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.09.2021 - B 7 E 21.1038
    Außerdem spricht der Umstand, dass die Beurteilung einer Handlung als ordnungswidrig nicht zugleich einen sozialethischen Vorwurf enthält, wie er das Wesen der Kriminalstrafe charakterisiert, dafür, dass hinsichtlich der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten möglicherweise sogar geringere Anforderungen an den Grad der Bestimmtheit der Ermächtigungsnorm zu stellen sind als im Fall der Strafbewehrung (BVerfG, B.v. 21.9.2016 - 2 BvL 1/15 - NJW 2016, 3648 - juris Rn. 56).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 9 S 584/19

    (Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Veröffentlichung von

  • OVG Sachsen, 22.09.2017 - 4 B 268/17

    Kinderbetreuungsplatz; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung; Verweilzeit, ;

  • VG Frankfurt/Main, 04.09.2020 - 5 L 2067/20

    Restaurant als "Lebensmittelunternehmen"

  • VGH Bayern, 18.03.2016 - 12 CE 16.66

    Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung zum Besuch einer Privatschule

  • VG Bayreuth, 04.01.2022 - B 7 E 21.1321

    Unverzügliche Information der Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB,

    Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag der Maßgabe, die Verstöße im Veröffentlichungstext zu präzisieren durch Beschluss vom 29.09.2021 ab (Az. B 7 E 21.1038).

    unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 29.09.2021 (Az.: B 7 E 21.1038) in der Fassung des Beschlusses durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.2021 (Az.: 20 CE 21.2568) den Antrag der Antragsgegnerin auf Untersagung der Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB der Hygieneverstöße aus den Betriebskontrollen vom 12.07.2021 und 09.08.2021 abzulehnen.

    den Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 29.09.2021 - B 7 E 21.1038 - in der Fassung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15.11.2021 - 20 CE 21.2568 - abzulehnen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten - auch diejenigen der Verfahren Az. B 7 E 21.1038 und B 7 E 21.1302 - sowie die in elektronischer Form vorliegenden Behördenakten Bezug genommen.

    Die beabsichtigte Veröffentlichung wurde den Bevollmächtigten der Antragsgegnerin am 09.09.2021 mitgeteilt, wobei der geplante Text der Veröffentlichung mit Blick auf die Umschreibung der Verstöße nicht konkret genug gefasst war (vgl. B.v. 29.09.2021 - B 7 E 21.1038, BA S. 31 ff.).

    "Herauszurechnen" sind ferner lediglich einige Tage an zusätzlicher, in die alleinige Sphäre der Antragsgegnerin fallender Verzögerung, die durch die Anrufung des unzuständigen Verwaltungsgerichts Regensburg im Verfahren Az. B 7 E 21.1038 entstanden waren.

  • VG Bayreuth, 22.12.2021 - B 7 E 21.1302

    Information der Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1a LFGB, Rechtskräftiger Beschluss

    Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag der Maßgabe, die Verstöße im Veröffentlichungstext zu präzisieren durch Beschluss vom 29.09.2021 ab (Az. B 7 E 21.1038).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten - auch diejenige des Verfahrens Az. B 7 E 21.1038 - sowie die elektronisch übersandten Behördenakten Bezug genommen.

    In der vorliegenden Sache steht einer Veröffentlichung der Informationen durch die Behörde der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 29.09.2021 (Az. B 7 E 21.1038) in der Fassung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15.11.2021 (Az. 20 CS 21.2568) entgegen.

  • VG Bayreuth, 24.10.2022 - B 7 E 22.950

    Kennzeichnungsmängel bei Nahrungsergänzungsmitteln, Hinreichende Bestimmtheit des

    Erforderlich ist außerdem, dass der Verstoß präzise angegeben wird, und zwar so, dass dieser einerseits für Laien verständlich ist und es dem Verbraucher damit ermöglicht, den Verstoß zu erkennen sowie auf der anderen Seite - insbesondere um den Unternehmer entsprechend zu schützen - aber auch, dass das Ausmaß dieser Mängel eindeutig eingrenzt wird (OVG NW, B.v. 14.3.2019 - 13 B 67/19 - juris Rn. 28 ff.; OVG Lüneburg, B.v. 30.9.2020 - 13 ME 377/19 - juris Rn. 30 ff.; VG Bayreuth, B.v. 29.9.2021 - B 7 E 21.1038 - juris Rn. 105; Rathke in: Zipfel/Rathke, LebensmittelR, Stand März 2021, § 40 LFGB Rn. 132, 135).
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