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   VG Bayreuth, 29.12.2022 - B 8 K 22.624   

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VG Bayreuth, 29.12.2022 - B 8 K 22.624 (https://dejure.org/2022,43060)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 29.12.2022 - B 8 K 22.624 (https://dejure.org/2022,43060)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 29. Dezember 2022 - B 8 K 22.624 (https://dejure.org/2022,43060)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Förderrichtlinie Überbrückungshilfe III
    Boni-Verbot nach Nr. 3.4 der Förderrichtlinie, Überbrückungshilfe III vom 13.07.2021, kein Anhaltspunkt für gewährende Förderpraxis zugunsten der Klägerin, Boni-Verbot nicht unwirksam, Förderrichtlinie keiner Auslegung zugänglich

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Würzburg, 14.11.2022 - W 8 K 22.95

    Erfolglose Klage auf Gewährung weiterer Corona-Überbrückungshilfen

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.12.2022 - B 8 K 22.624
    In einem bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg anhängigen Klageverfahren zur Überbrückungshilfe III (W 8 K 22.95) habe die dortige Klägerin ein Dokument des Instituts für Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) vom 16.07.2020 mit dem Titel "Auftrag des Wirtschaftsprüfers zur Beantragung der Corona - Überbrückungshilfe" vorgelegt, in dem in den "Auftragsbedingungen" vereinbart werde, dass der Wirtschaftsprüfer bei der Erstellung der im Antragsformular dargestellten Angaben die Angaben des Antragsstellers zu seiner Identität und Antragsberechtigung überprüfe und deren Richtigkeit bestätige - wobei "überprüft" bedeute, dass der Wirtschaftsprüfer die Angaben anhand der vom Unternehmen vorgelegten Unterlagen "ohne Prüfung" nachvollziehe (...).

    Eine gerichtliche Nachprüfung ist aufgrund des freiwilligen Charakters einer Förderung und des weiten Ermessens des Förderungsgebers bei der Aufstellung von Förderrichtlinien nur im Hinblick auf eine möglicherweise willkürliche Ungleichbehandlung potentieller Fördermittelempfänger eröffnet, nicht aber in Form einer Verhältnismäßigkeitsprüfung (vgl. BVerwG, U.v. 14.03.2018 - 10 C 1/17 - juris Rn. 17 m. w. N.; VG München, U.v. 28.08.2019 - M 31 K 19.203 - juris Rn. 15; VG Würzburg, U.v. 14.11.2022 - W 8 K 22.95 - juris Rn. 135).

    Denn nur der Zuwendungs- und Richtliniengeber bestimmt im Rahmen des ihm eingeräumten weiten Ermessens bei der Zuwendungsgewährung darüber, welche Ausgaben dem Fördergegenstand zugeordnet werden und wer konkret begünstigt werden soll (VG Würzburg, U.v. 14.11.2022 - W 8 K 22.95 - a.a.O. Rn. 138 m.w.N.).

    Ein neuer Tatsachenvortrag oder die Vorlage neuer Unterlagen im Klageverfahren sind daher grundsätzlich irrelevant (vgl. VG Würzburg, U.v. 14.11.2022 - W 8 K 22.95 - a.a.O. Rn. 39).

  • VG Mainz, 03.04.2003 - 1 K 919/02

    Subventionsvergabe - Selbstbindung - Verwaltungspraxis - Änderung

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.12.2022 - B 8 K 22.624
    Aber auch wenn die Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift daneben der Information bestimmter Dritter, etwa der förderungswürdigen Subventionsinteressenten dient, entbehrt sie gleichwohl der rechtlichen Außenwirkung, weil sie in sich selbst deutlich erkennbar das Element der Unverbindlichkeit enthält (vgl. VG Mainz, U.v. 03.04.2003 - 1 K 919/02.MZ - juris Rn. 30f.).

    Allein aus der ursprünglichen Bekanntmachung im Ministerialblatt mit innengerichteter Bestimmung lässt sich nicht der Schluss ableiten, damit habe sich der Richtliniengeber auch für Änderungen auf diese Form festlegen wollen (vgl. VG Mainz, U.v. 03.04.2003, a.a.O., Rn. 34f.).

  • BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 1.17

    Berufsfreiheit; Förderung; Förderzweck; Insolvenz; Insolvenzverwalter;

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.12.2022 - B 8 K 22.624
    Eine gerichtliche Nachprüfung ist aufgrund des freiwilligen Charakters einer Förderung und des weiten Ermessens des Förderungsgebers bei der Aufstellung von Förderrichtlinien nur im Hinblick auf eine möglicherweise willkürliche Ungleichbehandlung potentieller Fördermittelempfänger eröffnet, nicht aber in Form einer Verhältnismäßigkeitsprüfung (vgl. BVerwG, U.v. 14.03.2018 - 10 C 1/17 - juris Rn. 17 m. w. N.; VG München, U.v. 28.08.2019 - M 31 K 19.203 - juris Rn. 15; VG Würzburg, U.v. 14.11.2022 - W 8 K 22.95 - juris Rn. 135).

    Allein dieser Umstand hebt aber die im Streit stehende Zuwendung nicht heraus und vermag daher nicht zu einer Änderung des verfassungsrechtlichen Maßstabs zu führen (vgl. BVerwG, U.v. 14.03.2018 - 10 C 1/17 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 6 ZB 21.1889

    Subventionsrecht, Corona-Pflegebonus, Dialysezentrum, Zuwendungsvoraussetzungen,

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.12.2022 - B 8 K 22.624
    Insbesondere darf eine solche Richtlinie nicht - wie Gesetze oder Rechtsverordnungen - gerichtlich ausgelegt werden, sondern diese dient nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2008 - 7 B 38.08 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 08.11.2021 - 6 ZB 21.1889 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Dies allein könnte gegebenenfalls unter Berufung auf den Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG als Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch der Klägerin herangezogen werden; denn ein Zuwendungsempfänger kann lediglich beanspruchen, dass die zuständige Behörde ihr Ermessen bei der Prüfung seines Antrags entsprechend ihrer ständigen Verwaltungspraxis ausübt (vgl. BayVGH, B.v. 08.11.2021 - 6 ZB 21.1889 - juris, Rn. 19 m.w.N.).

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.12.2022 - B 8 K 22.624
    Die Richtlinien entfalten lediglich in Form der Selbstbindung Außenwirkung über den Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG und das im Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (vgl. BVerwG U.v. 08.04.1997, BVerwGE 104, 220/221).

    Dabei muss die ändernde Vorschrift in der Form ergehen, in der die abzuändernde Verwaltungsvorschrift um ihrer Wirksamkeit Willen ergehen musste (BVerwG, U.v. 08.04.1997 - 3 C 6/95 - juris Rn. 21f.).

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2016 - 8 LB 58/16

    Ausschluss von Zuwendungsbewerbern von einer Zuwendung nach der "Förderrichtlinie

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.12.2022 - B 8 K 22.624
    Dabei kommen sie nur in der Ausprägung zur Anwendung, die sie durch die ständige Verwaltungspraxis gefunden haben (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 15.11.2016 - 8 LB 58/16 - juris Rn. 29 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2017 - 4 A 516/15

    Auslegung von ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften (hier: Bestimmungen des

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.12.2022 - B 8 K 22.624
    Ein derartiger atypischer Fall ist dann gegeben, wenn der konkrete Sachverhalt außergewöhnliche Umstände aufweist, deren Besonderheiten von der ermessenslenkenden Vorschrift nicht hinreichend erfasst und von solchem Gewicht sind, dass sie eine von der im Regelfall vorgesehenen Rechtsfolge abweichende Behandlung gebieten (vgl. OVG NRW, B.v. 29.05.2017 - 4 A 516/15 - juris Rn. 30).
  • BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 1170/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung der Stichtagsregelung des §

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.12.2022 - B 8 K 22.624
    Die von der Klägerin herangezogene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, U.v. 19.05.2015 - 2 BvR 1170/14 - juris Rn. 41) ist auf die vorliegende Fallkonstellation nicht übertragbar, da es sich bei der Subventionsgewährung nicht um einen gesetzlichen Anspruch, sondern um eine freiwillige Billigkeitsleistung handelt.
  • VGH Bayern, 14.10.2022 - 22 ZB 22.212

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren gegen die Rücknahme eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.12.2022 - B 8 K 22.624
    So ist es entscheidungsunerheblich, welche Bedeutung die in der Richtlinie verwendeten Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch oder im Verständnis der Klägerin haben, sondern alleine darauf, ob die Anwendung der Richtlinie dem Verständnis und der ständigen Förderpraxis der Beklagten entspricht (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2022 - 22 ZB 22.212 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides ("10.000-Häuser-Programm")

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.12.2022 - B 8 K 22.624
    Die rechtliche Prüfung im vorliegenden Fall hat demnach nicht daran anzusetzen, wie die maßgeblichen Förderrichtlinien und andere Unterlagen auszulegen wären, sondern daran, welche Förderpraxis der Beklagten dem Zuwendungsbescheid zugrunde lag (BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26; VG München, U.v. 16.12.2021 - M 31 K 21.3624 - juris Rn. 31).
  • OVG Sachsen, 04.08.2022 - 6 A 702/19

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); ernstliche Zweifel; Zuwendung; Weiterbildung;

  • BVerwG, 11.11.2008 - 7 B 38.08

    Voraussetzungen einer oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die

  • VG München, 16.12.2021 - M 31 K 21.3624

    Zuwendungsrecht, Richtlinie für die Gewährung einer Bayerischen, Lockdown-Hilfe

  • VG München, 15.09.2021 - M 31 K 21.110

    Zuwendungsrecht, verbundenes Unternehmen, Partnerunternehmen, assoziiertes

  • VGH Bayern, 19.05.2021 - 12 ZB 21.430

    Erfolgloser Zulassungsantrag: Eigenheimzulage

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

  • VG München, 28.08.2019 - M 31 K 19.203

    Ablehnung eines Förderantrags wegen Nichtabgabe der sog.

  • VGH Bayern, 18.05.2020 - 6 ZB 20.438

    Zuwendung nach Sportförderrichtlinie

  • VGH Bayern, 02.02.2022 - 6 C 21.2701

    Erfolgloser Pkh-Antrag auf Gewährung eines fiktiven Unternehmerlohns nach dem

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