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   VG Bayreuth, 30.01.2012 - B 3 K 11.166   

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VG Bayreuth, 30.01.2012 - B 3 K 11.166 (https://dejure.org/2012,3516)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 30.01.2012 - B 3 K 11.166 (https://dejure.org/2012,3516)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - B 3 K 11.166 (https://dejure.org/2012,3516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kindergartenbeitrag; Übernahme durch den Träger der Jugendhilfe; Berechnung der zumutbaren Belastung der Eltern (Einzelfragen)

  • openjur.de

    Kindergartenbeitrag; Übernahme durch den Träger der Jugendhilfe; Berechnung der zumutbaren Belastung der Eltern (Einzelfragen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 35/07 R

    Sozialhilfe - Einkommens- oder Vermögenseinsatz - Zuflussprinzip -

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.01.2012 - B 3 K 11.166
    Sie sind, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist, auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen (zum Ganzen s. BSG, Urteil vom 19.05.2009, Az. B 8 SO 35/07 R RdNr. 21).

    Diese Verfahrensweise der Beklagten ist korrekt, insbesondere handelt es sich bei der Forderung auf Lohnsteuererstattung nicht um Vermögen, siehe Bundessozialgericht, Urteil vom 19.05.2009, Az. B 8 SO 35/07 RdNr. 15: "Der Regelung des § 82 Abs. 1 SGB XII ist aber zu entnehmen, dass im Falle der Erfüllung einer (Geld-)Forderung sozialhilferechtlich grundsätzlich nicht das Schicksal der Forderung interessiert, sondern allein auf das Erzielen von Einkünften in Geld oder Geldeswert (als Einkommen) abzustellen ist." Ausdrücklich zur Steuererstattung siehe Bundessozialgericht vom 30.09.2008, Az. B 4 AS 29/07 R RdNr. 17: "Bei der nach der Antragstellung im Bedarfszeitraum zugeflossenen Einkommenssteuerrückerstattung handelt es sich um berücksichtigungsfähiges Einkommen i. S. des § 11 SGB II und nicht um Vermögen i. S. d. § 12 SGB II" (s. a. Eilbeschluss B 3 E 10.619, 2 b (1) und VG Magdeburg vom 17.02.2010, Urteil vom 17.02.2010, Az. 4 A 27/09 RdNr. 25).

    Sie ist dann, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist, auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen (BSG vom 19.05.2009, a.a.O., RdNr. 21 und VG Magdeburg vom 17.02.2010, a.a.O., RdNr. 28).

  • VG Magdeburg, 17.02.2010 - 4 A 27/09

    Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach dem SGB VIII

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.01.2012 - B 3 K 11.166
    Diese Verfahrensweise der Beklagten ist korrekt, insbesondere handelt es sich bei der Forderung auf Lohnsteuererstattung nicht um Vermögen, siehe Bundessozialgericht, Urteil vom 19.05.2009, Az. B 8 SO 35/07 RdNr. 15: "Der Regelung des § 82 Abs. 1 SGB XII ist aber zu entnehmen, dass im Falle der Erfüllung einer (Geld-)Forderung sozialhilferechtlich grundsätzlich nicht das Schicksal der Forderung interessiert, sondern allein auf das Erzielen von Einkünften in Geld oder Geldeswert (als Einkommen) abzustellen ist." Ausdrücklich zur Steuererstattung siehe Bundessozialgericht vom 30.09.2008, Az. B 4 AS 29/07 R RdNr. 17: "Bei der nach der Antragstellung im Bedarfszeitraum zugeflossenen Einkommenssteuerrückerstattung handelt es sich um berücksichtigungsfähiges Einkommen i. S. des § 11 SGB II und nicht um Vermögen i. S. d. § 12 SGB II" (s. a. Eilbeschluss B 3 E 10.619, 2 b (1) und VG Magdeburg vom 17.02.2010, Urteil vom 17.02.2010, Az. 4 A 27/09 RdNr. 25).

    Sie ist dann, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist, auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen (BSG vom 19.05.2009, a.a.O., RdNr. 21 und VG Magdeburg vom 17.02.2010, a.a.O., RdNr. 28).

  • VG Bremen, 04.06.2009 - 5 K 3468/07
    Auszug aus VG Bayreuth, 30.01.2012 - B 3 K 11.166
    § 24 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII regelt zum Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen: "Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf" (s. VG Bremen, vom 04.06.2009, Az. 5 K 3468/07 und VG Frankfurt vom 18.02.2011, Az. 7 L 341/11.F ).
  • VG Frankfurt/Main, 18.02.2011 - 7 L 341/11

    Kein Anspruch auf ganztägige Betreuung nach § 24 SGB VIII

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.01.2012 - B 3 K 11.166
    § 24 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII regelt zum Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen: "Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf" (s. VG Bremen, vom 04.06.2009, Az. 5 K 3468/07 und VG Frankfurt vom 18.02.2011, Az. 7 L 341/11.F ).
  • VG Düsseldorf, 02.12.2010 - 24 K 2144/10

    Entrichtung öffentlich-rechtlicher Elternbeiträge an einen örtlichen Träger der

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.01.2012 - B 3 K 11.166
    Inhaltlich ergibt sich die Dauerwirkung daraus, dass der geförderte Kindergartenbesuch auf Dauer (regelmäßig eines Kindergartenjahres) angelegt ist und die Kostenbeitragsregelung in § 90 Abs. 3 SGB VIII sozusagen als notwendiger Annex des Kindergartenbesuchs und der dadurch entstehenden Gebühren dieser Dauerhaftigkeit folgt bzw. sie teilt (s. VG Düsseldorf vom 02.12.2010, Az. 24 K 2144/10 RdNr. 22, VG Ansbach, Urteil vom 02.07.2009, Az. AN 14 K 09.0034 bis 00342 RdNr. 16 und OVG NRW, Urteil vom 01.04.2011, Az. 12 A 1292/09, RdNr. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - 12 A 1292/09

    Elternteile sind für eine vollstationäre Leistung der Eingliederungshilfe für

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.01.2012 - B 3 K 11.166
    Inhaltlich ergibt sich die Dauerwirkung daraus, dass der geförderte Kindergartenbesuch auf Dauer (regelmäßig eines Kindergartenjahres) angelegt ist und die Kostenbeitragsregelung in § 90 Abs. 3 SGB VIII sozusagen als notwendiger Annex des Kindergartenbesuchs und der dadurch entstehenden Gebühren dieser Dauerhaftigkeit folgt bzw. sie teilt (s. VG Düsseldorf vom 02.12.2010, Az. 24 K 2144/10 RdNr. 22, VG Ansbach, Urteil vom 02.07.2009, Az. AN 14 K 09.0034 bis 00342 RdNr. 16 und OVG NRW, Urteil vom 01.04.2011, Az. 12 A 1292/09, RdNr. 31).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.01.2012 - B 3 K 11.166
    Diese Verfahrensweise der Beklagten ist korrekt, insbesondere handelt es sich bei der Forderung auf Lohnsteuererstattung nicht um Vermögen, siehe Bundessozialgericht, Urteil vom 19.05.2009, Az. B 8 SO 35/07 RdNr. 15: "Der Regelung des § 82 Abs. 1 SGB XII ist aber zu entnehmen, dass im Falle der Erfüllung einer (Geld-)Forderung sozialhilferechtlich grundsätzlich nicht das Schicksal der Forderung interessiert, sondern allein auf das Erzielen von Einkünften in Geld oder Geldeswert (als Einkommen) abzustellen ist." Ausdrücklich zur Steuererstattung siehe Bundessozialgericht vom 30.09.2008, Az. B 4 AS 29/07 R RdNr. 17: "Bei der nach der Antragstellung im Bedarfszeitraum zugeflossenen Einkommenssteuerrückerstattung handelt es sich um berücksichtigungsfähiges Einkommen i. S. des § 11 SGB II und nicht um Vermögen i. S. d. § 12 SGB II" (s. a. Eilbeschluss B 3 E 10.619, 2 b (1) und VG Magdeburg vom 17.02.2010, Urteil vom 17.02.2010, Az. 4 A 27/09 RdNr. 25).
  • Drs-Bund, 03.12.2002 - BT-Drs 15/154
    Auszug aus VG Bayreuth, 30.01.2012 - B 3 K 11.166
    Der Bundestagsdrucksache 15/154 vom 05.09.2003 ist zum Gesetz vom 27.12.2003, Begriff des Einkommens, Folgendes zu entnehmen: "Mit dem neuen Satz 2 wird die gegenwärtig unterschiedliche Anrechnungsregelung vereinheitlicht.
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2017 - 4 LC 115/15

    Familienzuschlag; Geschwisterkindergeld; Geschwisterkinderzuschlag; Kindergeld;

    Eine aus teleologischen Erwägungen über den Gesetzeswortlaut des § 82 SGB XII hinaus erfolgende Einordnung des Kinderzuschlags als Einkommen des jeweiligen Kindes, für das er gezahlt wird, ist entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts Bayreuth (Urt. v. 30.1.2012 - B 3 K 11.166 -) nicht vorzunehmen.
  • VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 90/14

    Kindergeld; Kinderzuschlag; Teilnahmebeitrag; zumutbare Belastung; Übernahme des

    Dieser Auslegung ist das Verwaltungsgericht Bayreuth (Urteil vom 30.01.2012 - B 3 K 11.166, zitiert nach juris, Rn. 97) entgegen getreten.
  • VG Schwerin, 22.12.2015 - 6 A 1991/11

    Anspruch auf Übernahme der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte;

    Dieser Auslegung ist das Verwaltungsgericht Bayreuth (Urteil vom 30.01.2012 - B 3 K 11.166, zitiert nach juris, Rn. 97) entgegen getreten.
  • VG Köln, 09.09.2021 - 19 L 1226/21
    VG Bayreuth, Urteil vom 30.01.2012 - B 3 K 11.166 -, juris Rn. 107.

    Inhaltlich ergibt sich die Dauerwirkung daraus, dass der geförderte Kindergartenbesuch auf Dauer (regelmäßig eines Kindergartenjahres) angelegt ist und die Kostenbeitragsregelung in § 90 Abs. 3 SGB VIII a.F. sozusagen als notwendiger Annex des Kindergartenbesuchs und der dadurch entstehenden Gebühren dieser Dauerhaftigkeit folgt bzw. sie teilt, vgl. für die Übernahme von Elternbeiträgen VG Bayreuth, Urteil vom 30.01.2012 - B 3 K 11.166 -, juris Rn. 69; VG Ansbach, Urteil vom 02.07.2009 - AN 14 K 09.00340 -, juris Rn. 16.

  • VG Cottbus, 22.04.2016 - 1 K 638/13

    Kindergartenrecht, Heimrecht

    Da das SGB VIII anders als das SGB II, nach dessen § 11 Abs. 1 Satz 3 (vormals Satz 2) der Kinderzuschlag als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen ist, keine besondere Regelung enthält, wem der Kinderzuschlag als Einkommen zuzurechnen ist, ist er im Anwendungsbereich des § 90 SGB VIII nicht Einkommen des Kindes, sondern des Elternteils, dem er ausgezahlt wird (vgl. ebenso Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 24. März 2015 - 2 A 90/14 -, juris Rn. 28 ff.; (im Erg. offen lassend) Verwaltungsgericht Schwerin, Urteil vom 22. Dezember 2015 - 6 A 1991/11 -, juris Rn. 44; a. A. Verwaltungsgericht Bayreuth, Urteil vom 30. Januar 2012 - B 3 K 11.166.
  • VG Münster, 17.09.2015 - 3 K 675/14

    Geringfügige Beschäftigung; steuerfreie Einkünfte; Werbungskosten

    Die von den Klägern in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 30. Januar 2012 - B 3 K 11.166 - ist insoweit nicht einschlägig.
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