Rechtsprechung
VG Bayreuth, 30.11.2016 - B 4 K 16.584 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Eine rein verfahrensbezogene Duldung begründet keinen geduldeten Aufenthalt im Sinne von § 25b Abs. 1 AufenthG
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VG Bayreuth, 28.01.2015 - B 4 K 14.794
Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten als eigenständiges …
Auszug aus VG Bayreuth, 30.11.2016 - B 4 K 16.584
Spätestens am 30.09.2013 bestand die eheliche Lebensgemeinschaft zwischen dem Kläger und seiner Ehefrau nicht mehr (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 28.01.2015 - B 4 K 14.794 und Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.06.2016 - 19 ZB 15.737).Die dagegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Bayreuth mit Urteil vom 28.01.2015 (B 4 K 14.794) ab.
Mit der ablehnenden Entscheidung der Beklagten vom 20.10.2014 über seinen Verlängerungsantrag vom 07.05.2014 ist der Kläger gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG vollziehbar ausreisepflichtig geworden, weil gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG die dagegen erhobene Klage (B 4 K 14.794) keine aufschiebende Wirkung hatte.
- VGH Bayern, 27.06.2016 - 19 ZB 15.737
Erfolgloser Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei kurzer Ehedauer
Auszug aus VG Bayreuth, 30.11.2016 - B 4 K 16.584
Spätestens am 30.09.2013 bestand die eheliche Lebensgemeinschaft zwischen dem Kläger und seiner Ehefrau nicht mehr (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 28.01.2015 - B 4 K 14.794 und Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.06.2016 - 19 ZB 15.737).Den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27.06.2016 (19 ZB 15.737) ab.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2016 - 18 B 696/16
Geduldet; Duldung; verfahrensbezogen
Auszug aus VG Bayreuth, 30.11.2016 - B 4 K 16.584
Eine solche rein verfahrensbezogene Duldung, die einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet nur für die Dauer eines Verfahrens ermöglichen soll, in dem es um die Frage geht, ob dem Ausländer ein Aufenthaltsrecht zusteht, führt nicht auf einen geduldeten Aufenthalt im Sinne des § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.08.2016 - 18 B 696/16, juris Rn. 3 und 4). - VGH Bayern, 27.06.2016 - 19 CS 15.629
Prozesskostenhilfe und vorläufiger Rechtsschutz bei rechtskräftiger …
Auszug aus VG Bayreuth, 30.11.2016 - B 4 K 16.584
Daran änderten auch der mit Beschluss vom 28.01.2015 (B 4 S. 14.793) abgelehnte Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage und die mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.06.2016 (19 CS 15.629) zurückgewiesene Beschwerde nichts, insbesondere begründeten sie keine Unmöglichkeit der Abschiebung im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG.
- VG Karlsruhe, 25.05.2018 - 7 K 4337/18
Einstweiliger Rechtsschutz nach Abschiebung
Auch die gesetzgeberische Intention setzt eine Duldung oder das Vorliegen von Duldungsgründen i.S.v. § 60a Abs. 2 AufenthG voraus (Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.05.2017 - 19 CS 17.37 -, juris), wollte der Gesetzgeber mit § 25b AufenthG doch gerade die "gesetzliche Lücke im geltenden Aufenthaltsrecht" schließen, die dadurch entstanden war, dass in vielen Fällen die aufenthaltsrechtliche Situation "weder durch zwangsweise Aufenthaltsbeendigung noch durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verändert werden" konnte (VG Bayreuth, Urteil vom 30.11.2016 - B 4 K 16.584 -, juris).