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   VG Bayreuth, 30.11.2020 - B 7 K 20.675   

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VG Bayreuth, 30.11.2020 - B 7 K 20.675 (https://dejure.org/2020,50439)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 30.11.2020 - B 7 K 20.675 (https://dejure.org/2020,50439)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 30. November 2020 - B 7 K 20.675 (https://dejure.org/2020,50439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ViehVerkV § 45 Abs. 2; ViehVerkV § 34 Abs. 1 und 3; Art.... 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 21/2004 i.V.m. Anhang Abschnitt A zur VO (EG) Nr. 21/2004; Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1760/2000; Art. 1 VO (EG) Nr. 644/2005; Art. 1 VO (EG) Nr. 2680/1999; VO (EU) 2019/2035 Art. 47; AEUV Art. 13; GG Art. 20a
    Verwaltungsgerichte, Ausnahmegenehmigung, Kennzeichnungspflicht, Innergemeinschaftlicher Handel, Schriftsätze, Kennzeichnungsvorschriften, Kennzeichnungssystem, Kennzeichnungsmittel, Vorläufige Vollstreckbarkeit, mündlich Verhandlung, Kostenentscheidung, Maßgeblicher ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2018 - 10 S 2447/17

    Kürzung einer landwirtschaftlichen Beihilfe; Verstöße gegen die

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.11.2020 - B 7 K 20.675
    Soweit die Klägerseite anführt, aufgrund der fehlenden Ausnahmemöglichkeiten bei der Kennzeichnung von Ziegen und Schafen sei der allgemeine Gleichheitssatz bzw. der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch im Unionsrecht gelte, verletzt, ist für die Kammer nicht ersichtlich, dass eine rechtliche Gleichbehandlung von Ziegen und Schafe mit Blick auf die mit der Kennzeichnung verfolgten Zwecke mit Rindern oder gar Haustieren zwingend geboten wären (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 21.10.2013 - 11 N 52.12 - juris; VGH Mannheim, U.v. 26.7.2018 - 10 S 2447/17 - juris).

    Lediglich am Rande ist noch darauf hinzuweisen, dass sich nichts anderes aus Art. 1 der VO (EG) Nr. 2680/1999 ergibt, da diese "Durchführungsverordnung" lediglich für "Kampfstiere" Ausnahmen von der Ohrmarkenpflicht vorsieht (vgl. auch VGH Mannheim, U.v. 26.7.2018 - 10 S 2447/17 - juris), aber keine Kennzeichnungsmöglichkeit mittels Mikrochip.

    Die hier maßgebliche unionsrechtliche Kennzeichnungsverpflichtung kann die Klägerin in ihren Grundrechten schon deshalb nicht verletzen, weil Unionsrechtsakte wie die VO (EG) Nr. 21/2004 - mit Ausnahme von Ultra-vires-Akten und Verletzungen der Verfassungsidentität - grundsätzlich nicht am Maßstab des Grundgesetzes, sondern allein am Unionsrecht zu messen sind (vgl. VGH Mannheim, U.v. 26.7.2018 - 10 S 2447/17 - juris m.w.N.).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass den Tieren bei der Regelkennzeichnung mit Ohrmarken unvermeidlich nennenswerte Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt würden (so auch VGH Mannheim, U.v. 26.7.2018 - 10 S 2447/17 - juris).

  • VG Oldenburg, 27.09.2016 - 7 A 1649/14

    Ausnahmegenehmigung von der Kennzeichnungspflicht von Rindern mit Ohrmarken für

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.11.2020 - B 7 K 20.675
    Die nationale Ausnahmevorschrift des § 45 Abs. 2 ViehVerkV ist jedoch im Hinblick auf die Kennzeichnungspflicht von Ziegen und Schafen schon nicht anwendbar bzw. jedenfalls europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass lediglich in dem Umfang Ausnahmen genehmigt werden können, die auch europarechtlich vorgesehen sind (vgl. VG Oldenburg, U.v. 27.9.2016 - 7 A 1649/14 - juris).

    cc) Soweit sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt a. d. Weinstraße vom 28.09.2020 (5 L 708/20.NW) beruft, ist darauf hinzuweisen, dass das dortige Gericht nicht darauf eingeht, dass für die Kennzeichnungspflicht von Ziegen und Schafe gerade keine europarechtliche Ausnahmevorschriften existieren, insbesondere dass die - unter Verweis auf das Urteil des VG Oldenburg vom 27.09.2016 (7 A 1649/14) - aufgezeigte Ausnahmemöglichkeit gemäß Art. 1 VO (EG) 644/2005 nur für zu kulturellen und historischen Zwecken gehaltene Rinder, jedoch eindeutig nicht für Ziegen und Schafe gilt.

    Letztlich verweist die Kammer im Zusammenhang mit den Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 45 Abs. 2 ViehVerkV auf die tierseuchenrechtliche Rechtsprechung, wonach Einrichtungen, wie die von der Klägerin betriebene Tierhaltung, vergleichbar mit den Zielen eines "Tierschutzhofes", als reine Hobbytierhaltung nicht in den Geltungsbereich der Ausnahmeregelung nach § 45 Abs. 2 ViehVerkV fallen (vgl. hierzu VG Neustadt a.d. Weinstraße, B.v. 28.9.2020 - 5 L 708/20.NW - m. w. N.; VG Oldenburg, U.v. 27.9.2016 - 7 A 1649/14 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 19.6.2013 - 10 LA 28/13 - juris).

  • VG Neustadt, 28.09.2020 - 5 L 708/20

    Vorerst keine Ohrmarken für Ziegen und Schafe auf einem Tierschutzhof

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.11.2020 - B 7 K 20.675
    cc) Soweit sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt a. d. Weinstraße vom 28.09.2020 (5 L 708/20.NW) beruft, ist darauf hinzuweisen, dass das dortige Gericht nicht darauf eingeht, dass für die Kennzeichnungspflicht von Ziegen und Schafe gerade keine europarechtliche Ausnahmevorschriften existieren, insbesondere dass die - unter Verweis auf das Urteil des VG Oldenburg vom 27.09.2016 (7 A 1649/14) - aufgezeigte Ausnahmemöglichkeit gemäß Art. 1 VO (EG) 644/2005 nur für zu kulturellen und historischen Zwecken gehaltene Rinder, jedoch eindeutig nicht für Ziegen und Schafe gilt.

    Letztlich verweist die Kammer im Zusammenhang mit den Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 45 Abs. 2 ViehVerkV auf die tierseuchenrechtliche Rechtsprechung, wonach Einrichtungen, wie die von der Klägerin betriebene Tierhaltung, vergleichbar mit den Zielen eines "Tierschutzhofes", als reine Hobbytierhaltung nicht in den Geltungsbereich der Ausnahmeregelung nach § 45 Abs. 2 ViehVerkV fallen (vgl. hierzu VG Neustadt a.d. Weinstraße, B.v. 28.9.2020 - 5 L 708/20.NW - m. w. N.; VG Oldenburg, U.v. 27.9.2016 - 7 A 1649/14 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 19.6.2013 - 10 LA 28/13 - juris).

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.11.2020 - B 7 K 20.675
    Da die VO (EG) Nr. 21/2004 keinerlei Ausnahmemöglichkeiten von den dort ausdrücklich normierten Kennzeichnungskombinationen vorsieht und das Europarecht Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht genießt (vgl. EuGH, U.v. 5.2.1963 - 26/62 - NJW 1963, 974 ff.; EuGH, U.v. 15.7.1964 - 6/64 - juris; EuGH, U.v. 9.3.1978 - C-106/77 - juris; BVerfG, B.v. 6.7.2010 - 2 BvR 2661/06 - juris), kann jedenfalls bei Schafen und Ziegen die insoweit entgegenstehende nationale Regelung des § 45 Abs. 2 ViehVerkV als Rechtsgrundlage für eine Ausnahmegenehmigung nicht herangezogen werden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2013 - 11 N 52.12

    Ohrmarken; Beohrmarkung; Ohrmarkung von neugeborenen Rindern; Frist;

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.11.2020 - B 7 K 20.675
    Soweit die Klägerseite anführt, aufgrund der fehlenden Ausnahmemöglichkeiten bei der Kennzeichnung von Ziegen und Schafen sei der allgemeine Gleichheitssatz bzw. der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch im Unionsrecht gelte, verletzt, ist für die Kammer nicht ersichtlich, dass eine rechtliche Gleichbehandlung von Ziegen und Schafe mit Blick auf die mit der Kennzeichnung verfolgten Zwecke mit Rindern oder gar Haustieren zwingend geboten wären (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 21.10.2013 - 11 N 52.12 - juris; VGH Mannheim, U.v. 26.7.2018 - 10 S 2447/17 - juris).
  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.11.2020 - B 7 K 20.675
    Da die VO (EG) Nr. 21/2004 keinerlei Ausnahmemöglichkeiten von den dort ausdrücklich normierten Kennzeichnungskombinationen vorsieht und das Europarecht Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht genießt (vgl. EuGH, U.v. 5.2.1963 - 26/62 - NJW 1963, 974 ff.; EuGH, U.v. 15.7.1964 - 6/64 - juris; EuGH, U.v. 9.3.1978 - C-106/77 - juris; BVerfG, B.v. 6.7.2010 - 2 BvR 2661/06 - juris), kann jedenfalls bei Schafen und Ziegen die insoweit entgegenstehende nationale Regelung des § 45 Abs. 2 ViehVerkV als Rechtsgrundlage für eine Ausnahmegenehmigung nicht herangezogen werden.
  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.11.2020 - B 7 K 20.675
    Da die VO (EG) Nr. 21/2004 keinerlei Ausnahmemöglichkeiten von den dort ausdrücklich normierten Kennzeichnungskombinationen vorsieht und das Europarecht Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht genießt (vgl. EuGH, U.v. 5.2.1963 - 26/62 - NJW 1963, 974 ff.; EuGH, U.v. 15.7.1964 - 6/64 - juris; EuGH, U.v. 9.3.1978 - C-106/77 - juris; BVerfG, B.v. 6.7.2010 - 2 BvR 2661/06 - juris), kann jedenfalls bei Schafen und Ziegen die insoweit entgegenstehende nationale Regelung des § 45 Abs. 2 ViehVerkV als Rechtsgrundlage für eine Ausnahmegenehmigung nicht herangezogen werden.
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.11.2020 - B 7 K 20.675
    Da die VO (EG) Nr. 21/2004 keinerlei Ausnahmemöglichkeiten von den dort ausdrücklich normierten Kennzeichnungskombinationen vorsieht und das Europarecht Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht genießt (vgl. EuGH, U.v. 5.2.1963 - 26/62 - NJW 1963, 974 ff.; EuGH, U.v. 15.7.1964 - 6/64 - juris; EuGH, U.v. 9.3.1978 - C-106/77 - juris; BVerfG, B.v. 6.7.2010 - 2 BvR 2661/06 - juris), kann jedenfalls bei Schafen und Ziegen die insoweit entgegenstehende nationale Regelung des § 45 Abs. 2 ViehVerkV als Rechtsgrundlage für eine Ausnahmegenehmigung nicht herangezogen werden.
  • OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 10 LA 28/13

    Anerkennung eine Kuhaltesheims als Betrieb i. S. d. EGV 644/2005

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.11.2020 - B 7 K 20.675
    Letztlich verweist die Kammer im Zusammenhang mit den Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 45 Abs. 2 ViehVerkV auf die tierseuchenrechtliche Rechtsprechung, wonach Einrichtungen, wie die von der Klägerin betriebene Tierhaltung, vergleichbar mit den Zielen eines "Tierschutzhofes", als reine Hobbytierhaltung nicht in den Geltungsbereich der Ausnahmeregelung nach § 45 Abs. 2 ViehVerkV fallen (vgl. hierzu VG Neustadt a.d. Weinstraße, B.v. 28.9.2020 - 5 L 708/20.NW - m. w. N.; VG Oldenburg, U.v. 27.9.2016 - 7 A 1649/14 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 19.6.2013 - 10 LA 28/13 - juris).
  • BVerwG, 26.02.2019 - 3 B 46.18

    Kennzeichnungspflicht von Rindern

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.11.2020 - B 7 K 20.675
    Mit der VO (EG) Nr. 644/2005 wurde - in Anbetracht des Art. 4 Abs. 5 der VO (EG) 1760/2000 - eine getrennte Verordnung ("Durchführungsverordnung", vgl. BVerwG, B.v. 26.2.2019 - 3 B 46/18 - juris) erlassen, um ein besonderes Kennzeichnungssystem für Rinder festzulegen, die für kulturelle und historische Zwecken in einem von der Behörde zu diesem Zweck anerkannten Betrieb gehalten werden (vgl. Erwägungsgründe 2, 4 und 5 sowie Art. 1 der VO (EG) Nr. 644/2005).
  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 88.63

    Anforderungen an das Vorliegen einer Altsparanlage - Sicherung einer

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