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   VG Berlin, 01.02.2021 - 4 L 25.21   

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https://dejure.org/2021,2465
VG Berlin, 01.02.2021 - 4 L 25.21 (https://dejure.org/2021,2465)
VG Berlin, Entscheidung vom 01.02.2021 - 4 L 25.21 (https://dejure.org/2021,2465)
VG Berlin, Entscheidung vom 01. Februar 2021 - 4 L 25.21 (https://dejure.org/2021,2465)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.11.2014 - 6 CN 1.13

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Prozessführungsbefugnis; kirchlicher

    Auszug aus VG Berlin, 01.02.2021 - 4 L 25.21
    § 1 Abs. 1 Nr. 7 BedGewV BE, der jegliche sonn- und feiertägliche Beschäftigung von Arbeitskräften zur telefonischen Entgegennahme von Aufträgen sowie zur Auskunfterteilung und Beratung durch Telefon gestattet, ist nicht mit der verfassungskonform ausgelegten Ermächtigungsgrundlage aus § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a), Abs. 2 Satz 1 ArbZG vereinbar (wie BVerwG, Urteil vom 26. November 2014 - BVerwG 6 CN 1.13 -).

    Denn der Gesetzgeber hat mit den begrenzenden Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage hinreichend klar bestimmt, wie die Ermächtigung verfassungskonform auszuüben ist (vgl. zum fast wortgleichen § 1 Abs. 1 Nr. 9 der früheren hessischen Bedürfnisgewerbeverordnung BVerwG, Urteil vom 26. November 2014 - BVerwG 6 CN 1.13 -, juris Rn. 44 ff.).

    Insofern verkennt das Gericht nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der von Kunden eine vorausschauende Planung verlangt werden kann und alleine aufgrund des Wunsches nach der sofortigen Verfügbarkeit und der Möglichkeit des spontanen Entschlusses die verfassungsunmittelbar geschützte Sonn- und Feiertagsruhe sowie der entsprechende Arbeitnehmerschutz nicht automatisch zurücktreten muss (BVerwG, Urteil vom 26. November 2014 - BVerwG 6 CN 1.13 -, juris Rn. 38 f.).

  • VG Berlin, 09.04.2020 - 4 L 132.20

    Trotz Corona: Keine Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit für private

    Auszug aus VG Berlin, 01.02.2021 - 4 L 25.21
    Der zu befürchtende Schaden muss nachgewiesen oder jedenfalls in hohem Grade wahrscheinlich gemacht werden (vgl. Beschluss der Kammer vom 9. April 2020 - 4 L 132/20 -, juris Rn. 7; VG Kassel, Urteil vom 16. Mai 2017 - 3 K 2203/14.KS -, juris Rn. 42; Neumann, in: Landmann/Rohmer, GewO, 76. EL, Stand: August 2017, § 13 ArbZG, Rn. 15; Neumann/Biebl, Arbeitszeitgesetz, 16. Auflage 2013, § 13, Rn. 17).

    Dabei muss der Schaden über die wirtschaftlichen Einbußen hinausgehen, die durch die allgemeine Betriebsruhe an Sonn- und Feiertagen ohnehin schon verursacht werden (Beschluss der Kammer vom 9. April 2020 - 4 L 132/20 -, juris Rn. 8; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Januar 2018 - 29 K 8347/15 - juris, unter Hinweis auf Neumann/Biebl, Arbeitszeitgesetz, 16. Auflage 2013, § 13, Rdn.17, m.w.N.; Wank, in: Müller-Glöge/Preis/Schmidt, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 16. Auflage 2016, § 13 ArbZG, Rn. 7; Baeck/Deutsch, ArbZG, 3. Auflage 2014, § 13, Rn. 41).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2019 - 4 A 738/18

    Bewilligung von Sonntagsarbeit am 3. und 4. Advent war rechtswidrig

    Auszug aus VG Berlin, 01.02.2021 - 4 L 25.21
    Vom Unternehmen geschaffen wäre der Bedarf nach Sonn- und Feiertagsarbeit etwa, wenn die Arbeitsorganisation auf Sonn- und Feiertagsarbeit angelegt ist, oder wenn eine Umsatzschwäche diese Sonn- und Feiertagsarbeit erforderlich macht (vgl. OVG Münster, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 4 A 738/18 -, juris Rn. 63).

    Daher können "besondere Verhältnisse" im Sinne von § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b) ArbZG grundsätzlich auch wegen eines saisonalen Spitzenbedarfs vorliegen (OVG Münster, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 4 A 738/18 -, juris Rn. 59 f.; s. auch BeckOK ArbR/Kock, 58. Ed. 1.12.2020, ArbZG § 13 Rn. 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2015 - 4 B 1465/15

    Logistikzentren dürfen am 4. Advent keine Arbeitnehmer beschäftigen

    Auszug aus VG Berlin, 01.02.2021 - 4 L 25.21
    Aufgrund der anderen Perspektive, die im Rahmen des § 13 Abs. 3 ArbZG primär ein Abstellen auf das betreffende Unternehmen und nicht - im Unterschied zu den auf § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) basierenden Bedürfnisgewerbeverordnungen - auf die potenziellen Kunden verlangt, ist sie nicht ohne weiteres übertragbar (für eine Übertragbarkeit allerdings wohl inzident ohne Thematisierung der anderen Perspektive OVG Münster, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 4 B 1465/15 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 27.01.2021 - 8 C 3.20

    Rechtswidrige Bewilligung von Sonntagsarbeit im Online-Versandhandel

    Auszug aus VG Berlin, 01.02.2021 - 4 L 25.21
    Sie dürfen also nicht vom Arbeitgeber selbst geschaffen sein (Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil vom 27. Januar 2021 - BVerwG 8 C 3.20).
  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus VG Berlin, 01.02.2021 - 4 L 25.21
    Der Norm ist mit der Gestattung von sonn- und feiertäglichentelefonischen Entgegennahme von Aufträgen sowie der Auskunftserteilung und Beratung durch Telefon keinerlei Begrenzung zu entnehmen, die dem objektivrechtlichen Schutzauftrag des Staates für die Sonn- und Feiertage aus Art. 139 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG gerecht wird (vgl. zum Schutzauftrag BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 -, juris; s. konkret auf Bedürfnisgewerbeverordnungen bezogen auch Maunz/Dürig/Korioth, 92. EL August 2020, WRV Art. 139 Rn. 59).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 01.02.2021 - 4 L 25.21
    Begehrt ein Antragsteller - wie hier - die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 S 84.17 / 3 M 105.17 -, juris Rn. 2, und vom 28. April 2017 - 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Auflage 2020, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Berlin, 01.02.2021 - 4 L 25.21
    Das Abwarten der möglichen Verhängung derartiger Sanktionen, um sodann gegen diese rechtlich vorgehen zu können, ist der Antragstellerin nicht zuzumuten (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - BVerwG 8 C 6.15 -, juris Rn. 15).
  • VG Düsseldorf, 15.01.2018 - 29 K 8347/15

    Sonntagsarbeit bei Amazon rechtswidrig

    Auszug aus VG Berlin, 01.02.2021 - 4 L 25.21
    Dabei muss der Schaden über die wirtschaftlichen Einbußen hinausgehen, die durch die allgemeine Betriebsruhe an Sonn- und Feiertagen ohnehin schon verursacht werden (Beschluss der Kammer vom 9. April 2020 - 4 L 132/20 -, juris Rn. 8; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Januar 2018 - 29 K 8347/15 - juris, unter Hinweis auf Neumann/Biebl, Arbeitszeitgesetz, 16. Auflage 2013, § 13, Rdn.17, m.w.N.; Wank, in: Müller-Glöge/Preis/Schmidt, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 16. Auflage 2016, § 13 ArbZG, Rn. 7; Baeck/Deutsch, ArbZG, 3. Auflage 2014, § 13, Rn. 41).
  • VG Kassel, 16.05.2017 - 3 K 2203/14

    Sonntagsarbeit bei Amazon

    Auszug aus VG Berlin, 01.02.2021 - 4 L 25.21
    Der zu befürchtende Schaden muss nachgewiesen oder jedenfalls in hohem Grade wahrscheinlich gemacht werden (vgl. Beschluss der Kammer vom 9. April 2020 - 4 L 132/20 -, juris Rn. 7; VG Kassel, Urteil vom 16. Mai 2017 - 3 K 2203/14.KS -, juris Rn. 42; Neumann, in: Landmann/Rohmer, GewO, 76. EL, Stand: August 2017, § 13 ArbZG, Rn. 15; Neumann/Biebl, Arbeitszeitgesetz, 16. Auflage 2013, § 13, Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

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