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   VG Berlin, 01.04.2009 - 14 A 24.07   

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https://dejure.org/2009,34116
VG Berlin, 01.04.2009 - 14 A 24.07 (https://dejure.org/2009,34116)
VG Berlin, Entscheidung vom 01.04.2009 - 14 A 24.07 (https://dejure.org/2009,34116)
VG Berlin, Entscheidung vom 01. April 2009 - 14 A 24.07 (https://dejure.org/2009,34116)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Berlin, 20.06.2007 - 14 A 20.07

    Widerruf der Apothekenerlaubnis

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2009 - 14 A 24.07
    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - VG 14 A 20.07 - war in der mündlichen Verhandlung am 20. Juni 2007 der Arzt Y. als Zeuge gehört worden.

    Allerdings hat sich die Prognose einer strafrechtlichen Verurteilung des Klägers wegen des ihm angelasteten Verkehrs mit Ephedrin, die der Zurückweisung seines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch Beschluss vom 20. Juni 2007 - VG 14 A 20.07 -, bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. April 2008 - OVG 5 S 64.07 -, zugrunde lag, nicht bewahrheitet.

    Im Einzelnen wird insoweit auf die Ausführungen im Beschluss der Kammer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - VG 14 A 20.07 - vom 20. Juni 2007, S. 14 f., auch insoweit bestätigt durch Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 2. April 2008 - OVG 5 S 64.07 -, verwiesen.

    Für ihn als Pharmazeuten waren dabei Informationen über die Eignung von Ephedrinhydrochlorid zur Herstellung von Methamphetamin, der pharmazeutischen Bezeichnung von Crystal, problemlos zugänglich, zumal die Verwendung von Ephedrin (-hydrochlorid) als häufigste illegale Methode zur Herstellung des gerade in Deutschland bekannten ehemaligen "Pervitins" gilt (vgl. im Einzelnen den Beschluss der Kammer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - VG 14 A 20.07 - vom 20. Juni 2007, Umdruck Seite 12 m. w. N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2008 - 5 S 64.07

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Apothekenbetriebserlaubnis nach Abgabe von

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2009 - 14 A 24.07
    Allerdings hat sich die Prognose einer strafrechtlichen Verurteilung des Klägers wegen des ihm angelasteten Verkehrs mit Ephedrin, die der Zurückweisung seines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch Beschluss vom 20. Juni 2007 - VG 14 A 20.07 -, bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. April 2008 - OVG 5 S 64.07 -, zugrunde lag, nicht bewahrheitet.

    Im Einzelnen wird insoweit auf die Ausführungen im Beschluss der Kammer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - VG 14 A 20.07 - vom 20. Juni 2007, S. 14 f., auch insoweit bestätigt durch Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 2. April 2008 - OVG 5 S 64.07 -, verwiesen.

  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95

    Verbotsirrtum - Betäubungsmittel - Verbotenes Handeltreiben

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2009 - 14 A 24.07
    Dass er nicht mit Erfolg einwenden kann, ihm seien die Bestimmungen des GÜG, die im Wesentlichen schon seit 1994 unverändert galten, erst im April 2005 bekannt geworden, versteht sich von selbst: Ein derartiger Verbotsirrtum wäre als vermeidbar einzustufen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 514/95 -, Juris).
  • VG Aachen, 15.02.2007 - 6 K 1757/05

    Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2009 - 14 A 24.07
    Insofern steht dem präventiv-behördlichen Anknüpfen an ein strafbares, aber nicht bestraftes Verhalten auch nicht das in Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip sowie in Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Gebot der Unschuldvermutung entgegen (vgl. in diesem Zusammenhang VG Aachen, Urteil vom 15. Februar 2007 - 6 K 1757/05, juris, mit weiteren Nachweisen, insbesondere Rdnrn. 27, 28; siehe auch VG Berlin, Urteil vom 28. Februar 2008 - VG 1 A 137.06 -, juris, Rdnr. 34, und BayVGH, Beschluss vom 25. März 2008 - 19 ZB 08.342, juris, Rdnrn. 20 und 21; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VG Berlin, 28.02.2008 - 1 A 137.06

    Polizei darf Geld zum Drogenkauf trotz Freispruchs im Strafverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2009 - 14 A 24.07
    Insofern steht dem präventiv-behördlichen Anknüpfen an ein strafbares, aber nicht bestraftes Verhalten auch nicht das in Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip sowie in Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Gebot der Unschuldvermutung entgegen (vgl. in diesem Zusammenhang VG Aachen, Urteil vom 15. Februar 2007 - 6 K 1757/05, juris, mit weiteren Nachweisen, insbesondere Rdnrn. 27, 28; siehe auch VG Berlin, Urteil vom 28. Februar 2008 - VG 1 A 137.06 -, juris, Rdnr. 34, und BayVGH, Beschluss vom 25. März 2008 - 19 ZB 08.342, juris, Rdnrn. 20 und 21; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 25.03.2008 - 19 ZB 08.342

    Anforderungen an Ermessensausweisung nach § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2009 - 14 A 24.07
    Insofern steht dem präventiv-behördlichen Anknüpfen an ein strafbares, aber nicht bestraftes Verhalten auch nicht das in Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip sowie in Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Gebot der Unschuldvermutung entgegen (vgl. in diesem Zusammenhang VG Aachen, Urteil vom 15. Februar 2007 - 6 K 1757/05, juris, mit weiteren Nachweisen, insbesondere Rdnrn. 27, 28; siehe auch VG Berlin, Urteil vom 28. Februar 2008 - VG 1 A 137.06 -, juris, Rdnr. 34, und BayVGH, Beschluss vom 25. März 2008 - 19 ZB 08.342, juris, Rdnrn. 20 und 21; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VG Berlin, 20.06.2007 - 14 A 20.07
    Gegen den Widerrufsbescheid richtet sich die vom Antragsteller am 14. Februar 2007 erhobene Anfechtungsklage zum Aktenzeichen VG 14 A 24.07.

    die aufschiebende Wirkung der gegen den Widerrufsbescheid des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin vom 26. Januar 2007 erhobenen Klage zum Aktenzeichen VG 14 A 24.07 wiederherzustellen.

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO, die Streitwertfestsetzung auf §§ 39 ff., 52 f. GKG, wobei die Kammer die Hälfte des für das Jahr 2006 im Rahmen des Hauptsacheverfahrens VG 14 A 24.07 vom Antragsteller angegebenen Jahresgewinns berücksichtigt hat.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2008 - 5 S 64.07
    Über die gegen den Bescheid erhobene Klage - VG 14 A 24.07 - ist noch nicht entschieden.
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