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VG Berlin, 01.04.2009 - 14 A 25.07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ethik-Kommission; Gebühr; Verwaltungsgebühr; klinische Prüfung von Arzneimitteln; persönliche Gebührenfreiheit; Tryptophan Depletion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VG Köln, 09.11.2007 - 25 K 4096/06
Befreiung von der Zahlung der Gebühren für die Durchführung einer klinischen …
Auszug aus VG Berlin, 01.04.2009 - 14 A 25.07
Nichts anderes ergibt sich aus § 1 Abs. 2 VwKostG, da die Ethik-Kommission nicht im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung (Art. 85 GG) tätig ist und das Verwaltungskostengesetz auch nicht durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates für anwendbar erklärt worden ist (vgl. im Übrigen zur Verneinung einer Gebührenfreiheit der Klägerin nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 VwKostG gegenüber Bundesbehörden VG Braunschweig, Urteil vom 31. Oktober 2007 - 1 A 341/06 -, und VG Köln, Urteil vom 9. November 2007 - 25 K 4096/06 -, jeweils bei juris). - VG Braunschweig, 31.10.2007 - 1 A 341/06
Persönliche Gebührenbefreiung eines Universitätsklinikums
Auszug aus VG Berlin, 01.04.2009 - 14 A 25.07
Nichts anderes ergibt sich aus § 1 Abs. 2 VwKostG, da die Ethik-Kommission nicht im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung (Art. 85 GG) tätig ist und das Verwaltungskostengesetz auch nicht durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates für anwendbar erklärt worden ist (vgl. im Übrigen zur Verneinung einer Gebührenfreiheit der Klägerin nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 VwKostG gegenüber Bundesbehörden VG Braunschweig, Urteil vom 31. Oktober 2007 - 1 A 341/06 -, und VG Köln, Urteil vom 9. November 2007 - 25 K 4096/06 -, jeweils bei juris).
- VG Berlin, 17.02.2010 - 14 A 95.07
Ethik-Kommission; Gebühr; Arzneimittelstudie; Drittmittelförderung; zustimmende …
Gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 GebBeitrG sind Amtshandlungen gebührenfrei, die überwiegend im öffentlichen Interesse vorgenommen werden (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil der Kammer vom 1. April 2009, VG 14 A 25.07, juris Rdnr. 31 ff.).