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   VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 158.09   

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https://dejure.org/2009,36089
VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 158.09 (https://dejure.org/2009,36089)
VG Berlin, Entscheidung vom 01.09.2009 - 21 K 158.09 (https://dejure.org/2009,36089)
VG Berlin, Entscheidung vom 01. September 2009 - 21 K 158.09 (https://dejure.org/2009,36089)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 11 S 378/08

    AufenthV § 39 Nr 5 verlangt Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers bei

    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 158.09
    Dabei kann die in der Rechtsprechung umstrittene Frage dahinstehen, ob ein (gesetzlicher) Anspruch im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG auch dann besteht, wenn im Hinblick auf die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG wegen eines atypischen Sachverhaltes ein Ausnahmefall vorliegt (so VGH Mannheim, Beschluss vom 5. März 2008 - 11 S 378/08 - Juris Rdnr. 15 und Urteil vom 15. September 2007 - 11 S 837/06 - Juris Rdnr. 39), oder ein (gesetzlicher) Anspruch grundsätzlich schon deswegen ausscheidet, weil die Ermessensvorschrift des § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG eine spezielle Regelung zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG darstellt (so OVG Magdeburg, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 2 M 276/08 - Juris Rdnr. 25; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. April 2006 - 5 LC 110/05 - Juris Rdnr. 50) und eine Ermessensvorschrift für den erforderlichen strikten Rechtsanspruch auch dann nicht genügt, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - Juris Rdnr. 21 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05

    Anspruch eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers auf Erteilung eines

    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 158.09
    Dabei kann die in der Rechtsprechung umstrittene Frage dahinstehen, ob ein (gesetzlicher) Anspruch im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG auch dann besteht, wenn im Hinblick auf die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG wegen eines atypischen Sachverhaltes ein Ausnahmefall vorliegt (so VGH Mannheim, Beschluss vom 5. März 2008 - 11 S 378/08 - Juris Rdnr. 15 und Urteil vom 15. September 2007 - 11 S 837/06 - Juris Rdnr. 39), oder ein (gesetzlicher) Anspruch grundsätzlich schon deswegen ausscheidet, weil die Ermessensvorschrift des § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG eine spezielle Regelung zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG darstellt (so OVG Magdeburg, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 2 M 276/08 - Juris Rdnr. 25; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. April 2006 - 5 LC 110/05 - Juris Rdnr. 50) und eine Ermessensvorschrift für den erforderlichen strikten Rechtsanspruch auch dann nicht genügt, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - Juris Rdnr. 21 ff.).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 158.09
    Dabei kann die in der Rechtsprechung umstrittene Frage dahinstehen, ob ein (gesetzlicher) Anspruch im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG auch dann besteht, wenn im Hinblick auf die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG wegen eines atypischen Sachverhaltes ein Ausnahmefall vorliegt (so VGH Mannheim, Beschluss vom 5. März 2008 - 11 S 378/08 - Juris Rdnr. 15 und Urteil vom 15. September 2007 - 11 S 837/06 - Juris Rdnr. 39), oder ein (gesetzlicher) Anspruch grundsätzlich schon deswegen ausscheidet, weil die Ermessensvorschrift des § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG eine spezielle Regelung zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG darstellt (so OVG Magdeburg, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 2 M 276/08 - Juris Rdnr. 25; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. April 2006 - 5 LC 110/05 - Juris Rdnr. 50) und eine Ermessensvorschrift für den erforderlichen strikten Rechtsanspruch auch dann nicht genügt, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - Juris Rdnr. 21 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2007 - 11 S 837/06

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines

    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 158.09
    Dabei kann die in der Rechtsprechung umstrittene Frage dahinstehen, ob ein (gesetzlicher) Anspruch im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG auch dann besteht, wenn im Hinblick auf die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG wegen eines atypischen Sachverhaltes ein Ausnahmefall vorliegt (so VGH Mannheim, Beschluss vom 5. März 2008 - 11 S 378/08 - Juris Rdnr. 15 und Urteil vom 15. September 2007 - 11 S 837/06 - Juris Rdnr. 39), oder ein (gesetzlicher) Anspruch grundsätzlich schon deswegen ausscheidet, weil die Ermessensvorschrift des § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG eine spezielle Regelung zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG darstellt (so OVG Magdeburg, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 2 M 276/08 - Juris Rdnr. 25; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. April 2006 - 5 LC 110/05 - Juris Rdnr. 50) und eine Ermessensvorschrift für den erforderlichen strikten Rechtsanspruch auch dann nicht genügt, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - Juris Rdnr. 21 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08

    Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 158.09
    Dabei kann die in der Rechtsprechung umstrittene Frage dahinstehen, ob ein (gesetzlicher) Anspruch im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG auch dann besteht, wenn im Hinblick auf die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG wegen eines atypischen Sachverhaltes ein Ausnahmefall vorliegt (so VGH Mannheim, Beschluss vom 5. März 2008 - 11 S 378/08 - Juris Rdnr. 15 und Urteil vom 15. September 2007 - 11 S 837/06 - Juris Rdnr. 39), oder ein (gesetzlicher) Anspruch grundsätzlich schon deswegen ausscheidet, weil die Ermessensvorschrift des § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG eine spezielle Regelung zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG darstellt (so OVG Magdeburg, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 2 M 276/08 - Juris Rdnr. 25; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. April 2006 - 5 LC 110/05 - Juris Rdnr. 50) und eine Ermessensvorschrift für den erforderlichen strikten Rechtsanspruch auch dann nicht genügt, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - Juris Rdnr. 21 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2009 - 2 B 6.08

    Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug

    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 158.09
    Die Fähigkeit, sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können, umfasst dabei auch eine einfache schriftliche Verständigung in deutscher Sprache (vgl. zum Vorstehenden und zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2009 - 2 B 6.08 - Juris).
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