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   VG Berlin, 02.11.2012 - 71 K 10.12 PVB   

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https://dejure.org/2012,43988
VG Berlin, 02.11.2012 - 71 K 10.12 PVB (https://dejure.org/2012,43988)
VG Berlin, Entscheidung vom 02.11.2012 - 71 K 10.12 PVB (https://dejure.org/2012,43988)
VG Berlin, Entscheidung vom 02. November 2012 - 71 K 10.12 PVB (https://dejure.org/2012,43988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 S 1 BPersVG, § 16 Abs 1 BPersVG, § 25 BPersVG, § 46 Abs 4 S 1 BPersVG, § 88 Nr 2 BPersVG
    Wahlanfechtung seitens des Vorsitzenden der Geschäftsführungen der Agenturen für Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 61/88

    Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2012 - 71 K 10.12
    Gemäß § 83 Absatz 2 BPersVG, § 80 Absatz 2 in Verbindung mit § 46 Absatz 2 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes und § 33 der Zivilprozessordnung - ZPO - kann ein Widerantrag im Beschlussverfahren statthaft sein (so schon das Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 8. August 1989 - 1 ABR 61/88 - NZA 1990, 150 [151]).
  • BVerwG, 23.07.2008 - 6 PB 13.08

    Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin; Auflösungsantrag des öffentlichen

    Auszug aus VG Berlin, 02.11.2012 - 71 K 10.12
    Der Umstand, dass die Antragstellerin die HDA 707 für maßgeblich hält, macht es der Kammer unmöglich, die im Namen der Vorsitzenden der Geschäftsführung eingereichte Wahlanfechtung (in Anlehnung an das Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Juli 2008 - BVerwG 6 PB 13.08 - Juris Rn. 4 f.) zu verstehen als gleichsam namens der Geschäftsführung abgegebene Erklärung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 62 PV 27.12

    Bundesagentur für Arbeit; Regionaldirektion; Bezirkspersonalrat;

    In dieser Information zur "Dienststellenleitung im Sinne des § 7 BPersVG" führt die Zentrale aus, dass das Verwaltungsgericht Berlin in einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss vom 2. November 2012 - VG 71 K 10.12 PVB - entschieden habe, dass nach § 88 Nr. 2 BPersVG in Dienststellen der BA (Agenturen für Arbeit und Regionaldirektionen) grundsätzlich die Geschäftsführung Dienststellenleitung in Sinne des § 7 BPersVG sei.
  • VG Berlin, 16.07.2013 - 71 K 9.13

    Personalvertretungsrecht: Ausschreibung von Arbeits- und Dienstposten in der

    Danach ist die Geschäftsführung und nicht etwa die Vorsitzende der Geschäftsführung die Dienststellenleitung (vgl. näher den Beschluss der Kammer vom 2. November 2012 - VG 71 K 10.12 PVB - Juris).
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