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   VG Berlin, 03.03.2015 - 3 K 1001.12   

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https://dejure.org/2015,7129
VG Berlin, 03.03.2015 - 3 K 1001.12 (https://dejure.org/2015,7129)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.03.2015 - 3 K 1001.12 (https://dejure.org/2015,7129)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. März 2015 - 3 K 1001.12 (https://dejure.org/2015,7129)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Schulfinanzierung: Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft; Privilegierung gemeinnütziger Träger hinsichtlich von Personalkostenzuschüssen; Anforderungen an den Nachweis der Gemeinnützigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 22.09.2014 - 3 K 419.13

    Herabsetzung eines Zuschusses aufgrund zu hoch angesetzter Schülerzahl;

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2015 - 3 K 1001.12
    Daraus ergibt sich, dass es sich bei der nach Vorlage bzw. Nichtvorlage der Nachweise ermittelten Rückforderung eines Teils des für das Vorjahr bewilligten Zuschusses nicht um eine vollständige Neuberechnung des Zuschusses in dem Sinne handelt, dass der ursprüngliche Bewilligungsbescheid aufgehoben und durch einen neuen ersetzt wird, oder dass es sich dabei um die - nach Auswertung der Nachweise vorzunehmende - endgültige Berechnung des zunächst nur vorläufig bewilligten Zuschusses handelt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 22. September 2014 - VG 3 K 419.13 -, juris, Rn. 14, m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 21.11.1986 - 7 C 82.84

    Gemeinnützigkeit - Steuerrecht - Körperschaft - Privatschulträger - Subvention -

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2015 - 3 K 1001.12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, ist es im Lichte von Art. 7 Abs. 4 GG unbedenklich, wenn der Anspruch auf staatliche Hilfe für körperschaftlich organisierte private Ersatzschulen in dieser Weise von der Anerkennung der Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts abhängig gemacht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - BVerwG 7 C 82.84 -, NVwZ 1987, S. 680).
  • BVerwG, 26.04.2005 - 5 C 11.04

    Berufskrankheit, Risiko der Entstehung einer -; Beschäftigungsverbot,

    Auszug aus VG Berlin, 03.03.2015 - 3 K 1001.12
    Bereits der Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung legt es nahe, bei einem steuerrechtlich geprägten Begriff das insoweit maßgebliche Rechtsregime in seiner Gesamtheit zu Grunde zu legen (vgl. zum Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung BVerwG, Urteil vom 26. April 2005 - BVerwG 5 C 11.04 -, juris, Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2016 - 3 B 5.15

    Rechtsgrundlage für die Kürzung und Rückforderung des Ersatzschulzuschusses;

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 3. März 2015 (VG 3 K 1001.12) zu ändern und den Bescheid der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vom 19. Oktober 2012 insoweit aufzuheben, als darin ein Betrag von 744.110,95 EUR zurückgefordert wird.
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