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   VG Berlin, 03.06.2020 - 4 L 137.20   

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VG Berlin, 03.06.2020 - 4 L 137.20 (https://dejure.org/2020,15432)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.06.2020 - 4 L 137.20 (https://dejure.org/2020,15432)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 4 L 137.20 (https://dejure.org/2020,15432)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2017 - 1 S 32.17

    Spielhallenerlaubnis - vorläufige Teilnahme an der Sachprüfung im Sonderverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2020 - 4 L 137.20
    Zwar erlischt diese Fiktion nicht bereits mit der Bekanntgabe der Versagungsentscheidung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2017 - OVG 1 S 32.17 -, juris Rn. 19 ff.).

    Doch richtet sich im Falle der der Behörde möglichen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2017, a.a.O., Rn. 25) Anordnung der sofortigen Vollziehung der Versagungsentscheidung nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz der vorläufige Rechtsschutz gegen die belastende Wirkung, die in der Zerstörung der Erlaubnisfiktion liegt, nach § 80 Abs. 5 VwGO.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 1 S 9.17

    Spielhalle; wesentliche bauliche Veränderung; Erlöschen der Erlaubnis;

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2020 - 4 L 137.20
    Denn die Schließungsverfügung stellt sich ausweislich der Begründung des Bescheids als Folge der von der Behörde im Ergebnis angestellten Prüfung dar, dass es der Spielhalle 2 an der Genehmigungsfähigkeit fehlt und nach Erlöschen der Fiktionswirkung die formelle Illegalität hinzutritt (vgl. zu § 15 GewO: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2017 - OVG 1 S 9.17 -, juris Rn. 16; vgl. im Sinne eines intendierten Ermessens: OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105.13 -, juris Rn. 36).
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