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   VG Berlin, 03.09.2021 - 6 L 229.21   

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VG Berlin, 03.09.2021 - 6 L 229.21 (https://dejure.org/2021,36183)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.09.2021 - 6 L 229.21 (https://dejure.org/2021,36183)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. September 2021 - 6 L 229.21 (https://dejure.org/2021,36183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Einreisebeschränkungen für Drittstaatenangehörige trotz Impfung mit Sinovac bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einreisebeschränkungen - trotz Corona-Impfung mit Sinovac

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anordnung zu Drittstaatsangehörigen bestätigt: Keine Einreise für Drittstaatler trotz Impfung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einreisebeschränkungen für Drittstaatenangehörige trotz Impfung mit Sinovac bestätigt ... - Corona-Virus

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Einreisebeschränkungen für Drittstaatenangehörige trotz Impfung mit Sinovac bestätigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Trotz Impfung mit Sinovac besteht Einreisebeschränkung

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • VG Berlin, 23.09.2020 - 6 L 194.20

    Deutsch-russisches Liebespaar in Zeiten von Corona: Einreise nur möglich bei

    Auszug aus VG Berlin, 03.09.2021 - 6 L 229.21
    Dies obliegt nach § 71 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG allein den mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden (vgl. bereits Beschluss der Kammer vom 23. September 2020 - VG 6 L 194.20 -, juris Rn. 43).

    Ob der baldige Ablauf des Schengen-Visums im Dezember 2021 daneben überhaupt beachtlich ist (vgl. hiergegen Beschluss der Kammer vom 23. September 2020, a.a.O., juris Rn. 40), kann nach alldem offenbleiben.

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus VG Berlin, 03.09.2021 - 6 L 229.21
    Im Hinblick auf die glaubhaft gemachte Beziehung zu der Antragstellerin zu 4 - Mutter der Antragstellerin zu 3 und Großmutter der Antragsteller zu 1 und 2 - und unter Berücksichtigung des durch Art. 6 Abs. 1 GG vermittelten Schutzes der Familie, der auch die Beziehungen zwischen Großeltern und Enkelkindern umfasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 BvR 2926/13 -, juris Rn. 21 f.), ist eine Verletzung von Rechtspositionen jedenfalls nicht offensichtlich und nicht nach jeder Betrachtungsweise auszuschließen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Dezember 2003 - VG 8 B 26.02 -, juris Rn. 22).

    Vielmehr stand es dem BMI frei, einer abnehmenden verwandtschaftlichen Nähe von Einreisewilligen und in Deutschland lebenden Familienmitgliedern zueinander bei der Bestimmung von Schutzintensität und Schutzinhalten des Art. 6 Abs. 1 GG Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2014, a.a.O., juris Rn. 23).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2020 - 2 S 18.20

    Einreisebeschränkungen für Drittstaatsangehörige aufgrund der Covid-19-Pandemie

    Auszug aus VG Berlin, 03.09.2021 - 6 L 229.21
    Wird die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache bereits bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anzustellenden, bloß summarischen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. März 2020 - OVG 2 S 18/20 -, juris Rn. 3 und vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 / OVG 3 M 105.17 -, juris Rn. 2).

    cc) Darüber hinaus setzt die Antragsgegnerin mit den angeordneten Einreisebeschränkungen die auf Ebene der EU einvernehmlich beschlossenen Maßnahmen um, die ihrerseits aus Gründen des Gesundheitsschutzes und wegen der negativen Auswirkungen von Kontrollen zwischen den Mitgliedstaaten auf den Binnenmarkt gerechtfertigt sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. März 2020 - OVG 2 S 18/20 -, juris Rn. 7).

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus VG Berlin, 03.09.2021 - 6 L 229.21
    Das Prozessrecht mutet es aber selbst beim Nachzug eines Ehegatten mit gemeinsamen Kindern den Verfahrensbeteiligten grundsätzlich zu, eine zeitabschnittsweise Nichterfüllung ihres Anspruchs hinzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 -, juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2008 - OVG 3 S 24.08 - VG Berlin, Beschluss vom 22. August 2019 - VG 35 L 291.19 V -, juris Rn. 19 ff.).
  • VG Berlin, 22.08.2019 - 35 L 291.19

    Ablehnung eines Visumantrags durch die Botschaft

    Auszug aus VG Berlin, 03.09.2021 - 6 L 229.21
    Das Prozessrecht mutet es aber selbst beim Nachzug eines Ehegatten mit gemeinsamen Kindern den Verfahrensbeteiligten grundsätzlich zu, eine zeitabschnittsweise Nichterfüllung ihres Anspruchs hinzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 -, juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2008 - OVG 3 S 24.08 - VG Berlin, Beschluss vom 22. August 2019 - VG 35 L 291.19 V -, juris Rn. 19 ff.).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12

    Telekommunikation; Zusammenschaltung von Telefonnetzen; Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus VG Berlin, 03.09.2021 - 6 L 229.21
    Die Empfehlungen des Rates sind nach Art. 288 Abs. 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU - AEUV - für die Antragsgegnerin zwar nicht verbindlich, jedoch von nationalen Behörden und Gerichten in gesteigertem Maße zu berücksichtigen, insbesondere wenn sie Aufschluss über die Auslegung von zur Durchführung von Unionsrecht erlassenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften geben oder wenn sie verbindliche unionsrechtliche Vorschriften ergänzen sollen (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 - C-322/88 -, juris Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - BVerwG 6 C 13/12 -, juris Rn. 47).
  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21

    Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

    Auszug aus VG Berlin, 03.09.2021 - 6 L 229.21
    Dabei ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass den staatlichen Stellen für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus ergriffenen Maßnahme ein Einschätzungsspielraum zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 -, juris Rn. 38).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus VG Berlin, 03.09.2021 - 6 L 229.21
    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers ist insbesondere anzunehmen, wenn eine Differenzierung an Persönlichkeitsmerkmale anknüpft, kann sich aber auch aus den jeweils betroffenen Freiheitsrechten ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 63, 65, stRspr.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 11 L 14.16

    Beschwerdewert bei Erteilung eines Visums

    Auszug aus VG Berlin, 03.09.2021 - 6 L 229.21
    Die Entscheidung über die Festsetzung des Streitwerts findet ihre Grundlage in §§ 39 ff., 52 Abs. 1 und 2, 53 Abs. 2 Nr. 1 des Gerichtskostengesetzes, wobei der anzusetzende Auffangstreitwert - wie in Visumstreitverfahren - um die Hälfte zu ermäßigen ist, auch wenn das Begehren auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2016 - OVG 11 L 14.16 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • EuGH, 13.12.1989 - 322/88

    Grimaldi / Fonds des maladies professionnelles

    Auszug aus VG Berlin, 03.09.2021 - 6 L 229.21
    Die Empfehlungen des Rates sind nach Art. 288 Abs. 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU - AEUV - für die Antragsgegnerin zwar nicht verbindlich, jedoch von nationalen Behörden und Gerichten in gesteigertem Maße zu berücksichtigen, insbesondere wenn sie Aufschluss über die Auslegung von zur Durchführung von Unionsrecht erlassenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften geben oder wenn sie verbindliche unionsrechtliche Vorschriften ergänzen sollen (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 - C-322/88 -, juris Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - BVerwG 6 C 13/12 -, juris Rn. 47).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

  • BVerfG, 28.07.1987 - 1 BvR 842/87

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen fortdauerndes gesetzgeberisches

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

  • BVerfG, 07.04.2021 - 2 BvR 572/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich infektionsschutzbedingter

  • OVG Berlin, 16.12.2003 - 8 B 26.02
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 13 MN 143/20

    Coronaverordnung: Grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland

  • VGH Bayern, 05.08.2014 - 10 BV 13.2020

    Zum Begriff des "freien Dienstleistungsverkehrs" der Stillhalteklausel des Art.

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - 11 B 10.14

    Visumfreie Einreise zum Zwecke der Dienstleistungserbringung durch türkischen

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