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   VG Berlin, 03.12.2010 - 2 K 108.10   

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https://dejure.org/2010,29039
VG Berlin, 03.12.2010 - 2 K 108.10 (https://dejure.org/2010,29039)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.12.2010 - 2 K 108.10 (https://dejure.org/2010,29039)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. Dezember 2010 - 2 K 108.10 (https://dejure.org/2010,29039)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung von Unrichtigkeiten in den Rechenschaftsberichten einer an der staatlichen Parteienfinanzierung teilnehmenden politischen Partei; Zulässigkeit einer stillschweigenden Saldierung von Einnahmen und Ausgaben i.R.d. Parteienfinanzierung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Weitere Strafzahlung gegen NPD in Höhe von 33.000 Euro rechtmäßig

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Weitere Strafzahlung gegen NPD in Höhe von 33.000 Euro rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Berlin, 15.05.2009 - 2 K 39.09

    Strafzahlung gegen NPD in Höhe von ca. 1,27 Mio. Euro rechtmäßig

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2010 - 2 K 108.10
    Dies habe die Kammer in ihrem Urteil vom 15. Mai 2009 im Verfahren VG 2 K 39.09 verkannt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten im Verfahren VG 2 K 39.09 nebst Beiakten sowie auf den Inhalt der vorliegenden Streitakte und des Verwaltungsvorgangs der Beklagten (1 Band) Bezug genommen; diese haben vorgelegen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Beratung.

    Ein (stillschweigende) Saldierung von Einnahmen und Ausgaben - wie die Klägerin sie für die Jahre 2004 bis 2006 vorgenommen hat - ist nicht zulässig (vgl. Urteil der Kammer vom 15. Mai 2009 - VG 2 K 39.09 -); für das Jahr 2007 sind Angaben für diese Kreisverbände ganz unterblieben.

    Soweit die Klägerin unter Wiederholung ihres Vorbringens und der Beweisanträge in dem Verfahren VG 2 K 39.09 meint, der am 31. Dezember 2008 eingereichte Rechenschaftsbericht für das Jahr 2007 sei unwirksam gewesen und von ihr nachträglich korrigiert worden, kann sie damit nicht durchdringen.

    Sollte Verschulden erforderlich sein, genügt es nach der Rechtsprechung der Kammer ( Urteil vom 15. Mai 2009 - VG 2 K 39.09 - ), wenn die Partei jedenfalls fahrlässig gehandelt hat (1.), was hier der Fall ist (2.).

  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verhängung von Ordnungsmitteln iSd § 890 ZPO als gerechtfertigter Eingriff in die

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2010 - 2 K 108.10
    Die strafrechtliche oder strafrechtsähnliche Ahndung einer Tat ohne Schuld des Täters ist demnach rechtsstaatswidrig und verletzt den Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfGE 20, 323 [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 506/63] zum Strafcharakter des Ordnungsgeldes nach § 890 ZPO , m.w.N.; ebenso BVerfGE 58, 159 [BVerfG 14.07.1981 - 1 BvR 575/80] ; 84, 82; BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04 - NJW-RR 2007, 860).

    Das Verschulden Dritter muss sich die juristische Person grundsätzlich nicht zurechnen lassen (BVerfGE 20, 323 [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 506/63] ; BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2006, a.a.O.).

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2010 - 2 K 108.10
    Die strafrechtliche oder strafrechtsähnliche Ahndung einer Tat ohne Schuld des Täters ist demnach rechtsstaatswidrig und verletzt den Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfGE 20, 323 [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 506/63] zum Strafcharakter des Ordnungsgeldes nach § 890 ZPO , m.w.N.; ebenso BVerfGE 58, 159 [BVerfG 14.07.1981 - 1 BvR 575/80] ; 84, 82; BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04 - NJW-RR 2007, 860).

    Das Verschulden Dritter muss sich die juristische Person grundsätzlich nicht zurechnen lassen (BVerfGE 20, 323 [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 506/63] ; BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2006, a.a.O.).

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2010 - 2 K 108.10
    Die Vorstandsmitglieder des Kreisverbandes Gera und dessen Schatzmeister hätten die Rechtslage sorgfältig prüfen und ggf. Rechtsrat einholen müssen (vgl. zum Rechtsirrtum BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09 -, [...], m.w.N.).
  • VG Berlin, 20.05.2008 - 2 A 28.07

    NPD muss staatliche Mittel zurückzahlen

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2010 - 2 K 108.10
    Dem muss auf der anderen Seite dadurch Rechnung getragen werden, dass auch das "Wissen" der für die Untergliederungen handelnden Personen der Gesamtpartei zugerechnet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2006 - BVerwG 6 C 20/05 - VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2008 - VG 2 A 28.07 -, beide: [...]).
  • BVerwG, 26.07.2006 - 6 C 20.05

    Anonyme Spende, Leistungsbescheid, Partei, Parteienfinanzierung, politische

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2010 - 2 K 108.10
    Dem muss auf der anderen Seite dadurch Rechnung getragen werden, dass auch das "Wissen" der für die Untergliederungen handelnden Personen der Gesamtpartei zugerechnet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2006 - BVerwG 6 C 20/05 - VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2008 - VG 2 A 28.07 -, beide: [...]).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80

    Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2010 - 2 K 108.10
    Die strafrechtliche oder strafrechtsähnliche Ahndung einer Tat ohne Schuld des Täters ist demnach rechtsstaatswidrig und verletzt den Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfGE 20, 323 [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 506/63] zum Strafcharakter des Ordnungsgeldes nach § 890 ZPO , m.w.N.; ebenso BVerfGE 58, 159 [BVerfG 14.07.1981 - 1 BvR 575/80] ; 84, 82; BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04 - NJW-RR 2007, 860).
  • BVerwG, 06.05.2009 - 3 B 23.09
    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2010 - 2 K 108.10
    Über die von ihr gegen das Urteil eingelegte Berufung (OVG 3 B 23.09) habe das OVG Berlin-Brandenburg noch nicht entscheiden.
  • Drs-Bund, 01.03.2010 - BT-Drs 17/870
    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2010 - 2 K 108.10
    Insoweit hat die Klägerin erst durch den am 22. Dezember 2009 eingereichten Rechenschaftsbericht vom 15. Dezember 2009 (BT-Drs. 17/870, S. 165) den Betrag auf 7.436,79 Euro berichtigt, nachdem sie von der Beklagten am 1. Dezember 2009 auf einen Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks über nicht verbuchte Einnahmen aus Veranstaltungen hingewiesen worden.
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87

    Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2010 - 2 K 108.10
    Die strafrechtliche oder strafrechtsähnliche Ahndung einer Tat ohne Schuld des Täters ist demnach rechtsstaatswidrig und verletzt den Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfGE 20, 323 [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 506/63] zum Strafcharakter des Ordnungsgeldes nach § 890 ZPO , m.w.N.; ebenso BVerfGE 58, 159 [BVerfG 14.07.1981 - 1 BvR 575/80] ; 84, 82; BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04 - NJW-RR 2007, 860).
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