Rechtsprechung
   VG Berlin, 03.12.2015 - 22 K 120.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42810
VG Berlin, 03.12.2015 - 22 K 120.14 (https://dejure.org/2015,42810)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.12.2015 - 22 K 120.14 (https://dejure.org/2015,42810)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 22 K 120.14 (https://dejure.org/2015,42810)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,42810) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 61a S 2 Nr 2 WiPrO, § 62b WiPrO, § 61a S 1 WiPrO, § 319a HGB
    Pflicht zur Übersendung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von im Einzelnen bezeichneten Unterlagen im Rahmen einer beabsichtigten Durchführung einer Sonderuntersuchung; Auswirkung (möglicher) rechtswidriger Aufgabenübertragung zwischen Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ...

  • wpk.de PDF
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Anordnung einer anlassunabhängigen Sonderuntersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • wpk.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Klage auf Aufhebung der Anordnung einer anlassunabhängigen Sonderuntersuchung abgewiesen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Berlin, 17.09.2010 - 16 K 246.09

    Sonderuntersuchungen bei Wirtschaftsprüfern; Anordnung einer Sonderprüfung

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2015 - 22 K 120.14
    a) Der von der Klägerin gerügte Verstoß gegen Zuständigkeitsregelungen bei der Entscheidung über den Widerspruch wirkt sich als Regelung der internen/funktionellen Zuständigkeit nicht auf die Rechtmäßigkeit des Widerspruchsbescheids aus (vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17. September 2010 - 16 K 246.09 - juris Rn. 75 m.w.N.).

    Regelungsgehalt entfalten vielmehr erst die Konkretisierungen der gesetzlichen Mitwirkungspflichten, wie die Aufforderung zur Abgabe bestimmter Angaben, zur Übersendung von Unterlagen oder zur Vorlage von Unterlagen in den Kanzleiräumen (vgl. Urteil vom 17. September 2010 - VG 16 K 246.09 - juris Rn. 47).

    Zu den Anforderungen an die Auswahl hat die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin im Urteil vom 17. September 2010 - VG 16 K 246.09 - juris Rn 77 ff. ausgeführt:.

    Danach ist die APAK als Aufsichtsstelle nach geltendem Recht nicht lediglich mit bloßen Teilnahme- und Informationsrechten, sondern durchaus mit Rechten der Leitung und Führung ausgestattet (vgl. Urteil vom 17. September 2010 - VG 16 K 246.09 - juris Rn. 70 f).

    Das bedeutet, "dass das System [...] die Grundsätze [...] zur Abschlussprüfung [...] und Sonderuntersuchungs- und Sanktionsmechanismen überwachen muss." (vgl. VG Berlin, Urt. vom 17. September 2010 - 16 K 246.09 - juris Rn. 66).

  • VG Berlin, 17.09.2010 - 16 K 320.09

    Wirtschaftsprüfungspraxis; anlassunabhängige Sonderuntersuchung; Auswahlkriterium

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2015 - 22 K 120.14
    Die Auswahl der Klägerin für eine SU werde den Grundsätzen gerecht, die die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts im Urteil vom 17. September 2010 - 16 K 320.09 -entwickelt habe.

    Nach der inzident vorzunehmenden Prüfung basiert die Sonderuntersuchung auf einer mit höherrangigem Recht konformen Rechtsgrundlage (vgl. dazu Urteil vom 17. September 2010 - 16 K 320.09 - juris Rn. 48 ff) und wurde vorliegend in rechtmäßiger Art und Weise eingeleitet (s.o. unter 1. b).

  • VG Frankfurt/Main, 03.04.2009 - 1 L 703/09

    Routineprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KredWG ohne besonderen Anlass

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2015 - 22 K 120.14
    "Die Entscheidung des Beklagten über die Auswahl der in einem Jahr zu prüfenden Praxen ist nur darauf zu prüfen, ob die Auswahlentscheidung auf sachgerechte Art und Weise und frei von Willkür erfolgte (vgl. zur Parallelnorm des § 44 KWG: VG Frankfurt [Main], Beschluss vom 3. April 2009 - 1 L 703/09.F -, Rn. 43-48; Urteile vom 29. Oktober 2009 - 1 K 4182.08.F -, Rn. 28; - 1 K 704/09.F -, Rn. 44; alle zitiert nach juris).
  • VG Frankfurt/Main, 29.10.2009 - 1 K 704/09

    Bankenaufsichtliche Geschäftsprüfung bei kleinen Genossenschaftsbanken

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2015 - 22 K 120.14
    "Die Entscheidung des Beklagten über die Auswahl der in einem Jahr zu prüfenden Praxen ist nur darauf zu prüfen, ob die Auswahlentscheidung auf sachgerechte Art und Weise und frei von Willkür erfolgte (vgl. zur Parallelnorm des § 44 KWG: VG Frankfurt [Main], Beschluss vom 3. April 2009 - 1 L 703/09.F -, Rn. 43-48; Urteile vom 29. Oktober 2009 - 1 K 4182.08.F -, Rn. 28; - 1 K 704/09.F -, Rn. 44; alle zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht