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   VG Berlin, 04.03.2021 - 14 L 37.21   

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https://dejure.org/2021,5038
VG Berlin, 04.03.2021 - 14 L 37.21 (https://dejure.org/2021,5038)
VG Berlin, Entscheidung vom 04.03.2021 - 14 L 37.21 (https://dejure.org/2021,5038)
VG Berlin, Entscheidung vom 04. März 2021 - 14 L 37.21 (https://dejure.org/2021,5038)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein Vertrieb von CBD-Produkten ohne Prüfung

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Kein Vertrieb von CBD-Produkten ohne Prüfung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Vertrieb von Lebensmitteln, die CBD enthalten (CBD-haltige Kapseln und Öle), ohne Prüfung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    CBD-Produkte - und die Novel-Food-Verordnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Vertrieb von CBD-Produkten ohne Prüfung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kein Vertrieb von CBD-Produkten ohne Prüfung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Cannabidiol-haltige Lebensmittel sind zulassungspflichtig

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Mainz, 23.03.2021 - 1 L 85/21

    Verbot cannabinoidhaltiger Hanfprodukte

    Nach alledem ist zumindest bei summarischer Prüfung nicht ersichtlich, dass der aus Hanf(-teilen) hergestellte und CBD enthaltende Extrakt den von der Untersagungsverfügung erfassten Produkten der Antragstellerin vornehmlich zum Zweck der Aromatisierung zugesetzt wurde (so im Ergebnis in einem vergleichbaren Fall auch: OVG Nds, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 13 ME 454/20 -, juris Rn. 12 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 4. März 2021 - 14 L 37/21 - [bisher nur Pressemitteilung]).

    Dieser Regelungssystematik ist immanent, dass es zur Begründung eines besonderen Vollzugsinteresses weder konkreter Gesundheitsrisiken noch eines konkreten Verdachts bedarf, dass von dem betreffenden Produkt tatsächlich Gefahren ausgehen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 13 B 1423/19 -, juris Rn. 24; vgl. ferner HessVGH, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 8 B 2915/19 -, juris Rn. 29; VG Cottbus, Beschluss vom 8. Januar 2020 - 3 L 230/19 -, juris Rn. 31; vgl. ferner die Pressemitteilung zum Beschluss des VG Berlin vom 4. März 2021 - 14 L 37/21 -).

  • VG Würzburg, 26.10.2021 - W 8 S 21.1303

    Sofortverfahren, ausreichende Begründung des Sofortvollzugs, CBD-Hanföl für

    Auch die Ausführungen zur Stoffliste des Deutschen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), welches nach § 1 Nr. 1 NLV (Neuartige Lebensmittel-Verordnung) in Deutschland auf Bundesebene die zuständige Behörde für das Konsultationsverfahren nach Art. 4 Abs. 2 und 3 der Novel-Food-Verordnung ist, sind nicht ausreichend, um die Verwendung des streitgegenständlichen Produkts in nennenswertem Umfang im Sinne der Novel-Food-Verordnung zu belegen (vgl. VG Berlin, B.v. 4.3.2021 - VG 14 L 37/21 - LmuR 2021, 418/421; VG Sigmaringen, B.v. 29.6.2021 - 3 K 1081/21 - BeckRS 2021, 16111 Rn. 43).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat nicht neuartig ist, trägt der Lebensmittelunternehmer, der das Lebensmittel oder die Lebensmittelzutat in Verkehr bringt oder bringen will (OVG Lüneburg, B.v. 12.12.2019 - 13 ME 320/19 - juris Rn. 20; VGH BW, B.v. 16.10.2019 - 9 S 535/19 - juris Rn. 16; VG Berlin, B.v. 4.3.2021 - VG 14 L 37/21 - LMuR 2021, 418/421).

  • VG Regensburg, 21.01.2022 - RN 5 S 21.2172

    Untersagung des Inverkehrbringens von CBD-haltigen Lebensmitteln aus Gründen des

    Auf der Homepage des Herstellers des Produktes befindet sich zur Kennzeichnung der Zweckbestimmung folgende Passage (Behördenakte S. 7): "Pure Gold ist der beste Weg, um Sie täglich mit Cannabinoiden zu versorgen, die das körpereigene Endocannabinoidsystem nähren" (vgl. dazu auch: NdsOVG, B.v. 4.2.2021 - 13 ME 545/20 - juris Rn. 9 ff.; VG Berlin, B.v. 4.3.2021 - 14 L 37/21 - juris Rn. 28 ff.).
  • VG Berlin, 21.02.2022 - 14 L 611.21
    Zudem trifft es nicht zu, wenn die Antragstellerin pauschal ausführt, die Einordnung von Hanfblätterextrakten sei noch nicht durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt worden (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O.; vorgehend VG Berlin, Beschluss vom 4. März 2021 VG - 14 L 37/21 - juris).
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