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   VG Berlin, 04.03.2022 - 72 K 6.21 PVB   

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VG Berlin, 04.03.2022 - 72 K 6.21 PVB (https://dejure.org/2022,7171)
VG Berlin, Entscheidung vom 04.03.2022 - 72 K 6.21 PVB (https://dejure.org/2022,7171)
VG Berlin, Entscheidung vom 04. März 2022 - 72 K 6.21 PVB (https://dejure.org/2022,7171)
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  • BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 11.20

    Reichweite des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei der Eingruppierung einer

    Auszug aus VG Berlin, 04.03.2022 - 72 K 6.21
    Diese Kontrolle der Vereinbarkeit der Eingruppierung mit den anzuwendenden tarifrechtlichen Vorgaben dient der Wahrung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, der Lohngerechtigkeit und der Transparenz der Entgeltpraxis, mithin der Stärkung des Friedens innerhalb der Dienststelle (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. August 2021 - BVerwG 5 P 11.20 -, Rn. 20).
  • BVerwG, 13.10.2009 - 6 P 15.08

    Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung; Stufenzuordnung nach §§ 16,

    Auszug aus VG Berlin, 04.03.2022 - 72 K 6.21
    Anders als beim Erreichen der nächsten Entgeltstufe nach Ende der regulären Stufenlaufzeit (dazu Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - BVerwG 6 P 15.08 -, Juris Rn. 41) ist eine Abwesenheitsvertretung ein Umstand, der hier unter § 20 TV-BA zu subsumieren ist.
  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 46/17

    Streitkräfte - Mitwirkungsrecht - Eingruppierung

    Auszug aus VG Berlin, 04.03.2022 - 72 K 6.21
    Die Gewährung einer in das Vergütungssystem eingebundenen, nicht außertariflichen Zulage, die nicht nur generell für bestimmte Erschwernisse gezahlt wird oder allen Angestellten derselben Fallgruppe einer Vergütungsgruppe zu zahlen ist, unterfällt dem Mitbestimmungstatbestand (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 -, Juris Rn. 22 und Urteil vom 15. Mai 2019 - 7 ABR 46/17 -, Juris Rn. 34).
  • BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 119/09

    Begriff der Eingruppierung nach § 99 BetrVG

    Auszug aus VG Berlin, 04.03.2022 - 72 K 6.21
    Die Gewährung einer in das Vergütungssystem eingebundenen, nicht außertariflichen Zulage, die nicht nur generell für bestimmte Erschwernisse gezahlt wird oder allen Angestellten derselben Fallgruppe einer Vergütungsgruppe zu zahlen ist, unterfällt dem Mitbestimmungstatbestand (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 -, Juris Rn. 22 und Urteil vom 15. Mai 2019 - 7 ABR 46/17 -, Juris Rn. 34).
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