Rechtsprechung
   VG Berlin, 04.03.2020 - 33 L 89.20 A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,88593
VG Berlin, 04.03.2020 - 33 L 89.20 A (https://dejure.org/2020,88593)
VG Berlin, Entscheidung vom 04.03.2020 - 33 L 89.20 A (https://dejure.org/2020,88593)
VG Berlin, Entscheidung vom 04. März 2020 - 33 L 89.20 A (https://dejure.org/2020,88593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,88593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Aachen, 21.01.2020 - 6 L 1332/19

    Asyl; Türkei; organisierter Drogenhandel; nebis in idem; Doppelbestrafung

    Auszug aus VG Berlin, 04.03.2020 - 33 L 89.20
    Eine Doppelbestrafung stellt auch im Übrigen grundsätzlich keine unmenschliche Behandlung i.S.d. Art. 3 EMRK dar (vgl. zu alledem jüngst: VG Aachen, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 6 L 1332/19.A -, juris Rn. 21 ff. jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 4.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

    Auszug aus VG Berlin, 04.03.2020 - 33 L 89.20
    Insoweit unterscheidet sich der Fall des Antragstellers nicht maßgeblich von dem vom Bundesverwaltungsgericht im März 2018 behandelten Fall (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2018 - BVerwG 1 A 4.17 -, juris).
  • VG Berlin, 15.10.2014 - 33 K 370.10

    Abschiebung in die Russische Föderation bei Vorliegen einer psychischen

    Auszug aus VG Berlin, 04.03.2020 - 33 L 89.20
    Selbst wenn eine Doppelbestrafung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in der Russischen Föderation grundsätzlich in Betracht käme, wofür der Kammer kein konkreter Anhalt vorliegt (vgl. zur Doppelbestrafung allgemein: VG Berlin, Urteil vom 15. Oktober 2014 - VG 33 K 370.10 A -, juris Rn. 39), droht vorliegend kein Verstoß gegen den Grundsatz "ne bis in idem".
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01

    Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Prüfung von

    Auszug aus VG Berlin, 04.03.2020 - 33 L 89.20
    Denn diese äußerste Grenze wird allenfalls in besonderen Ausnahmefällen überschritten; dies ist nicht bereits dann der Fall, wenn die Strafe als in hohem Maße hart betrachtet werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2002 - 13 S 1871/01 -, juris Rn. 46).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 04.03.2020 - 33 L 89.20
    Ernstliche Zweifel an der Entscheidung des Bundesamtes liegen vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Entscheidung des Bundesamtes, der Asylantrag sei offensichtlich unbegründet, einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält, ohne dass deshalb der Ablehnungsbescheid selbst zum Verfahrensgegenstand wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 -, juris Rn. 99).
  • VG Potsdam, 04.09.2020 - 8 L 761/20

    Ausreisepflicht eines russischen Unterstützers des sogenannten Islamischen

    Dass für den Antragsteller Abschiebungsverbote nach den genannten Vorschriften nicht vorliegen, hat das Bundesamt mit Bescheid vom 22. Januar 2020 festgestellt; dies ist vom Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 4. März 2020 (VG 33 L 89/20 A, juris, dort mit dem unzutreffenden Entscheidungsdatum "04.05.2020" bezeichnet) und dem nach § 80 Abs. 7 VwGO ergangenen Beschluss vom 6. August 2020 (VG 33 L 334/20 A), bezogen auf den jeweiligen dortigen Vortrag des Antragstellers, bestätigt worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht