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   VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 242.15   

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VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 242.15 (https://dejure.org/2017,45252)
VG Berlin, Entscheidung vom 04.10.2017 - 5 K 242.15 (https://dejure.org/2017,45252)
VG Berlin, Entscheidung vom 04. Oktober 2017 - 5 K 242.15 (https://dejure.org/2017,45252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG
    Beteiligung der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz für Besetzungsvorschläge für die Bundesrichterwahl Berliner Richterinnen und Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Berlin, 07.07.2017 - 5 L 335.17

    Eilverfahren: Untersagung der Besetzung einer Stelle mit einer Bewerberin wegen

    Auszug aus VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 242.15
    Vielmehr ist die Vorschrift einschränkend auszulegen und nur dann anzuwenden, wenn es an der Zuständigkeit der jeweiligen Frauenvertreterin auf der Ebene der einzelnen Dienststelle fehlt, nicht aber, wenn - wie hier - weder ein örtlicher Personalrat, noch der Gesamtpersonalrat, noch der Hauptpersonalrat zu beteiligen ist und es damit um das materielle Beteiligungsrecht der Frauenvertreterin geht (vgl. bereits den Beschluss der Kammer vom 7. Juli 2017 - 5 L 335.17 - juris Rn. 19; vgl. auch das Urteil der Kammer vom 4. Oktober 2017 - 5 K 58.16 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 58.16

    Dreimonatige Abordnung eines Richters; Zuständigkeit der Gesamt Frauenvertreterin

    Auszug aus VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 242.15
    Vielmehr ist die Vorschrift einschränkend auszulegen und nur dann anzuwenden, wenn es an der Zuständigkeit der jeweiligen Frauenvertreterin auf der Ebene der einzelnen Dienststelle fehlt, nicht aber, wenn - wie hier - weder ein örtlicher Personalrat, noch der Gesamtpersonalrat, noch der Hauptpersonalrat zu beteiligen ist und es damit um das materielle Beteiligungsrecht der Frauenvertreterin geht (vgl. bereits den Beschluss der Kammer vom 7. Juli 2017 - 5 L 335.17 - juris Rn. 19; vgl. auch das Urteil der Kammer vom 4. Oktober 2017 - 5 K 58.16 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

    Auszug aus VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 242.15
    Die Mitglieder des Richterwahlausschusses unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keiner Begründungspflicht (BVerfG, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 - juris Rn. 34).
  • VG Berlin, 03.05.2013 - 5 K 441.12

    Wahl der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz ist ungültig

    Auszug aus VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 242.15
    Es versteht sich nicht von selbst, dass dazu neben Beamtinnen und Arbeitnehmerinnen auch Richterinnen gehören (so ausdrücklich § 3 Nr. 4 BGleiG; in diesem Sinne für das Landesgleichstellungsgesetz allerdings auch das Urteil der Kammer vom 3. Mai 2013 - 5 K 441.12 - juris Rn. 20).
  • VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 75.12

    Beanstandungsverfahren als einfacherer Weg zur Durchsetzung des Begehrens;

    Auszug aus VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 242.15
    Insbesondere hat die Klägerin das regelmäßig vor Klageerhebung durchzuführende Beanstandungsverfahren (vgl. Urteil der Kammer vom 27. Februar 2014 - 5 K 75.12 - juris Rn. 24 f.) ordnungsgemäß eingeleitet und damit das ihr gemäß § 18 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 18 a Abs. 4 Satz 2 LGG Obliegende getan.
  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 C 35.13

    Beamter; Einstellung; Anstellung; Ernennung; Nichtigkeit; Feststellung der

    Auszug aus VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 242.15
    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 C 35.13 - juris Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2015 - 5 ME 199/15

    Bundesrichterwahl; Konkurrentenstreitverfahren; Kooptation; Länderproporz;

    Auszug aus VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 242.15
    Dem Bundesminister kommt also in Bezug auf die Gewählten lediglich ein durch Art. 33 Abs. 2 GG und die gesetzlichen Berufungsvoraussetzungen gebundenes Vetorecht zu (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - 5 ME 199/15 - juris Rn. 41 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.03.1993 - 6 P 19.91

    Ernennung von Beamten des Deutschen Patentamtes zu Richtern - Richter kraft

    Auszug aus VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 242.15
    Die spezialgesetzlichen Regelungen des Berliner Richtergesetzes über die besondere Art der Beteiligung bei Richtern betreffende Personalmaßnahmen schließen eine Mitbestimmung nach den allgemeinen Regelungen des Personalvertretungsgesetzes aus (vgl. zum Deutschen Richtergesetz: BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1975 - 2 BvL 7/74 - juris Rn. 25; BVerwG, Beschluss vom 29. März 1993 - 6 P 19/91 - juris 2. Leitsatz und Rn. 8).
  • BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09

    Gleichstellungsbeauftragte; Dienststelle; Dienststellenleitung; Hauptzollamt;

    Auszug aus VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 242.15
    Es handelt sich um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit, dessen Gegenstand auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung beschränkt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2013 - 4 B 31.12 - juris Rn. 15; vgl. zu der im wesentlichen gleichlautenden Bestimmung des § 22 Abs. 3 Nr. 1 BGleiG a. F.: BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3/09 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der niedersächsischen Vorschriften für die

    Auszug aus VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 242.15
    Die spezialgesetzlichen Regelungen des Berliner Richtergesetzes über die besondere Art der Beteiligung bei Richtern betreffende Personalmaßnahmen schließen eine Mitbestimmung nach den allgemeinen Regelungen des Personalvertretungsgesetzes aus (vgl. zum Deutschen Richtergesetz: BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1975 - 2 BvL 7/74 - juris Rn. 25; BVerwG, Beschluss vom 29. März 1993 - 6 P 19/91 - juris 2. Leitsatz und Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 4 B 31.12

    Recht, einmal jährlich eine Versammlung der weiblichen Beschäftigten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 4 B 20.14

    Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten/Frauenvertreterin bei betrieblicher

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2019 - 4 B 22.17

    Berufungen der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz erfolglos

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. Oktober 2017 zum Aktenzeichen VG 5 K 242.15 zu ändern und festzustellen, dass der Beklagte ihre Rechte nach dem Landesgleichstellungsgesetz dadurch verletzt hat, dass er sie bei der Entscheidungsfindung und Auswahl der Besetzungsvorschläge für die Bundesrichterwahl am 5. März 2015 Berliner Richterinnen und Richter betreffend nicht gemäß § 17 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes beteiligt hat.
  • VG Berlin, 10.03.2023 - 5 K 631.22

    Gleichstellungsrechtliche Frauenvertreterin in Berlin: Allgemeiner

    Ein Beanstandungsverfahren gemäß § 18 LGG als einfacherer Weg zur Durchsetzung ihres Begehrens (vgl. Urteile der Kammer vom 4. Oktober 2017 - 5 K 242.15 -, juris Rn. 18 und vom 27. Februar 2014, a.a.O., Rn. 24 f.) war hier vor der Klageerhebung nicht durchzuführen.
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