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VG Berlin, 04.11.2009 - 4 M 374.09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04
Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung des ursprünglichen …
Auszug aus VG Berlin, 04.11.2009 - 4 M 374.09
Inhalt und Reichweite der Formvorschriften eines freiheitsbeschränkenden Gesetzes sind von den Gerichten so auszulegen, dass sie eine der Bedeutung des Grundrechts angemessene Wirkung entfalten (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00 -, BVerfGE 105, 239 [247]; Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 55/04 -, LVerfGE 15, 66 [76]). - BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83
Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …
Auszug aus VG Berlin, 04.11.2009 - 4 M 374.09
Zwar sind sie nicht gehalten, unter Zurückstellung anderer Gesichtspunkte jeweils der Lesart den Vorzug zu geben, die das Individualrecht über das von der Verfassung Gebotene hinaus mit dem denkbar größten Schutz umgibt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29. November 1983 - 2 BvR 704/83 -, BVerfGE 65, 317 [323]). - BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus VG Berlin, 04.11.2009 - 4 M 374.09
Inhalt und Reichweite der Formvorschriften eines freiheitsbeschränkenden Gesetzes sind von den Gerichten so auszulegen, dass sie eine der Bedeutung des Grundrechts angemessene Wirkung entfalten (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00 -, BVerfGE 105, 239 [247]; Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 55/04 -, LVerfGE 15, 66 [76]).