Rechtsprechung
VG Berlin, 05.05.2017 - 26 L 151.17, 26 L 331.17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Polizeidienst, Einstellung, Geeignetheit, Trunkenheitsfahrt
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Kurzfassungen/Presse (6)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Keine Eignung für Polizeidienst nach Trunkenheit auf dem Fahrrad
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wer mit 2,25 Promille Fahrrad fährt, kann nicht Polizist werden
- lto.de (Kurzinformation)
Eignung für Polizeidienst: Keine Chance für Betrunkene und Böllerwerfer
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Eignung für Polizeidienst nach Trunkenheit auf dem Fahrrad
- datev.de (Kurzinformation)
Keine Eignung für Polizeidienst nach Trunkenheit auf dem Fahrrad
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Eignung für Polizeidienst nach Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad und Böllerwurf - Ernennung zum Beamten bedarf entsprechend notwendiger charakterlicher Eignung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86
Beamtenrecht - Nichtraucherschutz - Umsetzung
Auszug aus VG Berlin, 05.05.2017 - 26 L 151.17
Denn stützt die Behörde ihre Entscheidung auf mehrere Gründe, die jeder für sich die Entscheidung selbständig tragen soll, genügt die rechtliche Fehlerfreiheit auch nur eines Grundes für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung (BVerwG, Urteil vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53/86 - juris, Rn. 33). - BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82
Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland
Auszug aus VG Berlin, 05.05.2017 - 26 L 151.17
Es ist dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn überlassen, welchen Umständen er das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den verfassungsrechtlichen Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 11.82 - BVerwGE 68, 109 [= juris Rn. 14]). - VG Berlin, 01.12.2016 - 26 L 227.16
Ablehnung einer Bewerbung für den mittleren Polizeivollzugsdienst
Auszug aus VG Berlin, 05.05.2017 - 26 L 151.17
Ein Verwertungsverbot und ein Verschweigerecht des Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst hinsichtlich eingestellter Ermittlungsverfahren ergibt sich weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung aus § 51 Abs. 1, § 53 Abs. 1 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister - BZRG - (vgl. eingehend Beschluss der Kammer vom 1. Dezember 2016 - 26 L 227.16 - juris, Rn. 18 ff. m. w. N.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2007 - 2 M 159/07
Öffentlicher Dienst: Zulassung zur Ausbildung zum Aufstieg in den gehobenen …
Auszug aus VG Berlin, 05.05.2017 - 26 L 151.17
Dabei ist gerichtlich nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr für den Polizeivollzugsdienst besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität eines Beamten stellt (VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 27. November 2008 - VGH 4 S 2332/08 - juris Rn. 4, 7; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. September 2007 - 2 M 159/07 -, juris Rn. 11 f.; Urteil der Kammer vom 7. Dezember 2012 - VG 26 K 22.12 -, Beschlüsse der Kammer vom 24. August 2012 - VG 26 L 449.12 - und vom 24. September 2012 - VG 26 L 505.12 -). - VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 2332/08
Einstellung als Polizeibeamter in den mittleren Polizeivollzugsdienst - Zweifel …
Auszug aus VG Berlin, 05.05.2017 - 26 L 151.17
Dabei ist gerichtlich nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr für den Polizeivollzugsdienst besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität eines Beamten stellt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2008 - VGH 4 S 2332/08 - juris Rn. 4, 7; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 12. September 2007 - 2 M 159/07 -, juris Rn. 11 f.; Urteil der Kammer vom 7. Dezember 2012 - VG 26 K 22.12 -, Beschlüsse der Kammer vom 24. August 2012 - VG 26 L 449.12 - und vom 24. September 2012 - VG 26 L 505.12 -). - BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09
Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht; …
Auszug aus VG Berlin, 05.05.2017 - 26 L 151.17
Werden Stellen für Beamte - wie hier - zu regelmäßig wiederkehrenden Zeitpunkten ausgeschrieben und besetzt, so erlischt der materielle Einstellungsanspruch mit dem Verstreichen des Einstellungszeitpunktes und der Besetzung der Stellen durch andere Bewerber (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - juris Rn. 19).