Rechtsprechung
VG Berlin, 05.05.2023 - 1 L 195.23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 123 Abs 5 VwGO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 Alt 2 VwGO, § 35 S 2 VwVfG, § 43 Abs 1 S 1 VwVfG
Einstweiliger Rechtschutz gegen Allgemeinverfügung der Polizei
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03
Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die …
Auszug aus VG Berlin, 05.05.2023 - 1 L 195.23
Hierunter wird die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln verstanden, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden und mit dem Wertgehalt des Grundgesetzes zu vereinbarenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird (BVerfG, Beschluss vom 05. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, Rn. 23).Erforderlich ist insoweit eine Gesamtbetrachtung der Verhaltensweisen und des Zusammenspiels von deren Inhalt, Art und Weise (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, Rn. 24).
- BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01
Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen …
Auszug aus VG Berlin, 05.05.2023 - 1 L 195.23
Bei der rechtlichen Beurteilung einer geplanten Versammlung kann bedeutsam werden, dass einzelne je für sich unbedenkliche Verhaltensweisen in ihrer Gesamtheit der Versammlung einen die schutzfähigen Anschauungen über ein friedliches Zusammenleben der Bürger bedrohenden Charakter verschaffen (BVerfG, Beschluss vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, Rn. 30).
- VG Berlin, 06.05.2023 - 1 L 196.23 Hierzu hat das Gericht bereits mit Beschluss vom 5. Mai 2023 - VG 1 L 195/23 - Folgendes ausgeführt:.
Erforderlich ist insoweit eine Gesamtbetrachtung der Verhaltensweisen und des Zusammenspiels von deren Inhalt, Art und Weise (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 05. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, juris Rn. 24; VG Berlin, Beschluss vom 5. Mai 2023 - VG 1 L 195/23 -, m.w.N.).