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   VG Berlin, 05.07.2018 - 13 K 413.17   

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https://dejure.org/2018,24488
VG Berlin, 05.07.2018 - 13 K 413.17 (https://dejure.org/2018,24488)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.07.2018 - 13 K 413.17 (https://dejure.org/2018,24488)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 13 K 413.17 (https://dejure.org/2018,24488)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06

    Denkmalrecht: Einbau von Kunststofffenstern an Stelle der ursprünglichen - aber

    Auszug aus VG Berlin, 05.07.2018 - 13 K 413.17
    Insbesondere sind - wie die Ortsbesichtigung ergeben hat - auch keine derart weitreichenden baulichen Veränderungen erfolgt, dass die städtebauliche Bedeutung des Ensembles nicht mehr sichtbar ist, wodurch die Indizfunktion der - hier auf der geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung beruhenden - Denkmalfähigkeit des Ensembles für das öffentliche Erhaltungsinteresse ausnahmsweise entfallen würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, BRS 73 Nr. 204).

    Insbesondere der Austausch einzelner Bauteile stellt stets eine relevante Veränderung dar (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, GE 2009, 391 m.w.N.).

    Sie ist auch verfassungsrechtlich geboten, denn die denkmalschutzrechtliche Unterschutzstellung und das damit verbundene Genehmigungsverfahren für bestimmte Maßnahmen sind nur dann zulässige Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG, wenn die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Gemeinwohlbelange des Denkmalschutzes in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, GE 2009, 391 m.w.N.; Kammer, Urteil vom 10. November 2011 - VG 13 K 416.15 - Villa Leo).

    Hinzu kommt, dass gerade den Fenstern eine besondere Bedeutung für den Denkmalcharakter eines Baudenkmals zukommt, weil sie das "Gesicht" eines Hauses maßgeblich prägen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, GE 2009, 391 m.w.N; Urteil vom 10. April 2014 - VG 13 K 35.14 - Seite 6 des amtlichen Abdrucks).

  • OVG Sachsen, 17.09.2007 - 1 B 324/06

    Rückbauverfügung; Kulturdenkmal; Geschichtliche Bedeutung; Umgestaltung;

    Auszug aus VG Berlin, 05.07.2018 - 13 K 413.17
    Die Grenze der Zumutbarkeit ist erst dann erreicht, wenn die denkmalgerechte Sanierung einen Aufwand verlangt, der in einem offenkundigen Missverhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen des geschützten Objektes steht und den auch ein "einsichtiger", d. h. den Zielen der Denkmalpflege aufgeschlossener Eigentümer oder Besitzer vernünftigerweise nicht mehr auf sich nehmen würde (Sächs. OVG, Urteil vom 17. September 2007 - 1 B 324/06 -, zitiert nach juris, Rn. 36 m.w.N.).
  • OVG Berlin, 06.03.1997 - 2 B 33.91

    Baudenkmal; Öffentliches Interesse; Erhaltungsinteresse ; Bauliche Veränderungen;

    Auszug aus VG Berlin, 05.07.2018 - 13 K 413.17
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung der Fall, wenn die Denkmalwürdigkeit in das Bewusstsein der Bevölkerung oder eines Kreises von Sachverständigen eingegangen ist (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 6. März 1997 - OVG 2 B 33.91 -, NVwZ-RR 1997, 591).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VG Berlin, 05.07.2018 - 13 K 413.17
    Entstehende Mehrkosten einer denkmalgerechten Sanierung sind - bis zu einem gewissen Grad - von den Klägern im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums gem. Art. 14 Abs. 2 S. 1 GG zu tragen (grundlegend BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226).
  • VG Berlin, 06.09.2007 - 16 A 15.06

    Denkmalschutz steht Austausch von Holzfenstern gegen Kunststofffenster in der

    Auszug aus VG Berlin, 05.07.2018 - 13 K 413.17
    Eine zeitgemäße Nutzung der Immobilie ist grundsätzlich auch mit zweiflügligen Holzkastendoppelfenstern der überkommenen Art gewährleistet, mag auch der Pflege- und Erhaltungsaufwand etwas höher sein (vgl. Urteil vom 6. September 2007 - VG 16 A 15.06 -, GE 2008, 277).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 2 B 5.10

    Berufungsfrist; Faxübermittlung; Anscheinsbeweis; Sendeprotokoll;

    Auszug aus VG Berlin, 05.07.2018 - 13 K 413.17
    Die geschichtliche Bedeutungskategorie des Denkmalschutzgesetzes ist erfüllt, wenn ein Bauwerk oder ein Denkmalbereich historische Ereignisse oder Entwicklungen anschaulich macht (OVG Berlin, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 2 B 5.10 - Seite 14 des amtlichen Abdrucks mit weiteren Nachweis).
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